Mietvertag nicht eingetragen

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietvertag nicht eingetragen

Hallo an alle

Habe leider ein problem mein noch eheman und ich haben vor 10 jahren einen mietvertrag unterschrieben .Aber nach 5 jahren haben wir zusammen meinen vater bei uns aufgenommen aber im mietvertrag ist er nicht drin.Habe da eine frage kann mein noch ehemann meinen vater rausschmeissen.Geht das ware fur jede antwort dankbar ...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

warum sollte denn der Vater in den Mietertrag mit rein ??

Er ist eben Untermieter. Aber das hättet ihr dem Vermieter melden müssen, es ist zustimmungspflichtig. Allerdings kann er bei engen Familienangehörigen die Zustimmung normalerweise nicht verweigern. Zumindest nicht, wenn die Wohnung mehr wie 30 qm hat, denn sonst könnte eine Überbelegung geltend machen.(lt. Gesetz sind ca. 10 qm pro Person angemessen, für mich ist das Wahnsinn).

Wenn Du und Dein Ehemann im Vertrag ist, und Du auch noch in der Wohnung lebst, ist der Vater eben Dein Untermieter.

Aber wenn Du ausziehen würdest, dann kann es ein Problem geben.

Wer hat denn bisher die Miete überwiesen, Dein Vater auch, und zu je einem Drittel ?

Oder ist die Frage die, ob Dein Vater rausgeworfen werden kann, auch gegen Deinen Willen ? Du wirst also auf jeden Fall in der Wohnung bleiben ?

Ich kann das Problem nicht so recht klassifizieren.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

Es ist so wir haben dem vermieter gesagt das er nur vorruber gehend bei uns ist und darum ist er im mietvertrag nicht drin.Und zur zeit spinnt mein noch ehemann. Bis jetzt wohne ich auch noch in der wohnung und der vater auch .Gezaht hat der vater so zusagen uns geholfen das wir uber die runden kommen.Aber jetzt sind wir ich und mein noch ehemanazu gekommen uns scheiden lassen aber er meinte weil mein vater nicht im mietvertrag drin in kann er ihn rausschmeissen .Stimmt das oder nicht .Das war mein frage .Vielen dank fur jede antwort die mir weiter helfen kann .

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

Du stehst im Mietvertrag drin. Du kannst behaupten Dein Vater ist DEIN Untermieter. Der Vermieter muss informiert werden, kann dagegen aber nicht viel machen. Denn als Mieter hat man Anspruch auf die Aufnahme von Familienangehörigen, besonders dann, wenn man ihnene gegenüber unterhaltsberechtigt / unterhaltsverpflichtet ist.

Du möchtest nun ausziehen, aber Dein Vater soll in der Wohnung verbleiben, zusammen mit Deinem Mann.

Ich denke nicht, daß Du Anspruch darauf hast, daß der Vermieter Dich aus dem Mietvertrag entlässt und dafür den Vater aufnimmt. Da kann sich Dein Mann auch querstellen. (würde die Konstellation denn auf menschlicher Ebene überhaupt funktionieren ??) Dazu kann mam den Vermieter nicht zwingen.

Es ist fraglich, ob Du sagen kannst, ich überlasse meinem Vater meinen Teil an der Wohnung. Und zwar als Untermieter. Und ziehe selbst aus. In diesem Fall wärst Du immer noch der Schuldner der Miete. Der Vermieter kann sich mit der kompletten Miete, wenn dein Mann nicht zahlt, an dich halten.

Oder hast Du Angst, dein Mann wirft Deinen Vater raus, so lange Du noch drin bist ?? Ich denke nicht, daß das so einfach geht. Dein Vater ist mit Deiner Genehmigung als Untermieter da. Da er auch bezahlt hat !! kann er sich darauf berufen, daß ein mündlicher Untermietvertrag besteht. Fristlos geht schon gar nicht, in diesem Fall würde (wenn er nicht ein von Euch möbliertes Zimmer hat, sondern eigene Möbel) die 3-monatige Kündigungsfrist greifen. Und diese Kündigung müsste dann auch von Euch beiden unterschrieben werden.

Ich gehe mal davon aus, dass er unbar bezahlt hat und auf dem Überweisungen das Wort "Miete" zu finden ist. Ging denn die Zahlung direkt an den Vermieter (vom Vater) ?

-- Editiert Chylla am 17.01.2013 00:06

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