Mietrückstände einholen, lohnenswert?

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tueffi78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Mietrückstände einholen, lohnenswert?

Hallo zusammen,

am 01.07.2011 ist E. bei mir als Untermieterin in die WG gezogen. Vertrag unterschrieben usw. alles super (war nicht meine erste Mitbewohnerin). Miete in bar erhalten

Nach einer Woche ist für ein paar Tage verreist, so stand es auf jedenfall auf dem Zettel der in der Küche lag und nicht mehr wieder gekommen.

Ende Juli: Kontakt hergestellt über Facebook, da ich sie telefonisch nicht erreichen konnte, sie hat geantwortet, dass sie bei ihren Eltern ist und krank ist.

03.08.2011: Meine Nachfrage, wo die Miete bleibt mit Angabe der Kontoverbindung, keine Antwort

05.08.2011: Sie hat bei Facebook ihr Profilbild geändert, meine nochmalige Kontaktaufnahme ergab, dass sie sich darüber aufgeregt hat, dass ich nach der Miete frage und hat mir versichert sie zu bezahlen. Ich hab ihr daraufhin gesagt, dass sie zum 01.11.2011 ausziehen soll.

Tja nun, offensichtlich war das Schäm-dich-Loch, wo sie hätte reinfallen sollen, doch real, denn ab dem Tag war sie spurlos verschwunden. Kein Facebook mehr, keine E-Mailadresse mehr, kein Handy, keine Internetspuren.

Die Recherche beim Einwohnermeldeamt ergab, dass die junge Dame in Duisburg nicht gemeldet war (Leider hab ich mir den Ausweis nicht zeigen lassen). Die letzte Adresse war ein Haus ohne Namensschilder und halb fertig gebaut.

Was hieß das für mich? Ich musste das Zimmer auch noch leer räumen, hab die Sachen ordnungsgemäß 6 Monate aufbewahrt, die Post zu den Absendern zurück geschickt und das Zimmer neu vermietet...
War vllt. nicht ganz rechtens, das Zimmer auszuräumen, aber was sollte ich machen? Ich musste die Miete ja immerhin die ganze Zeit alleine bezahlen, außerdem war sie ja verschwunden... Ich war sogar noch so nett und wollte eine Vermisstenanzeige aufgeben, was natürlich nicht geht, weil jeder kommen und gehen kann wann er will... Einen Mahnbescheid oder Anwalt konnte ich auch nicht hinzuziehen, weil ja keiner wusste, wo die ist!

Ok, nun zu meinem Glück, sie ist wieder da :-) Ich hab sie bei Facebook gefunden!
Sie wohnt 5km vom Bodensee entfernt und hat eine eigene Firma (wahrscheinlich ICH-AG). Sie bietet Seelenheil-Seminare, Engel-Gedöns und sowas an...

Wie auch immer, was ratet ihr mir zu tun? Sie schuldet mir 750 Euro + evlt. Entsorgungskosten von 15 Müllsäcken (die sie auch beim Einzug schon mitgebracht hatte *schüttel*) und einem ollen Bett

Gestern war ich bei der Polizei, die mir geraten hat, einen Anwalt einzuschalten und dann evtl. eine Betrugsanzeige aufzugeben.

Aber glaubt ihr, dass ich überhaupt eine Chance habe, das Geld zu bekommen. Ich hab halt Bedenken, dass die Anwaltskosten nachher höher sind, als das, was mir zusteht.

Dann hab ich über einen Mahnbescheid nachgedacht, der ist ja kostenlos, oder? Hat jemand schon Erfahrungen damit?

Danke schon jetzt für eure Ratschläge und Überlegungen :-)

Herzliche Grüße
Tüffi

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Mahnbescheid ist nicht kostenlos, aber er kann selber ausgefüllt werden, man braucht keinen Anwalt dafür. Wenn dieser dann rechtskräftig ist, muss noch der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Dürfte unter 100 EUR kosten.

Den kannst Du dann vollstrecken lassen, ggf. Kontopfändung, EV beantragen usw.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Mahnbescheid ist nicht kostenlos, aber er kann selber ausgefüllt werden, man braucht keinen Anwalt dafür. Wenn dieser dann rechtskräftig ist, muss noch der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.



Da muss man aber schon dazu sagen, daß das in einen ganz normalen Zivilprozess übergeht, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt.

Dann muss man eine Klagschrift entwerfen, korrekt Beweis antreten, die Forderungen auf den Cent genau nachweisen und hat selbstverständlich das "normale" Prozesskostenrisiko.

Das würde sich dann realisieren, wenn die Forderung im Mahnbescheid zu hoch gegriffen war oder nicht bewiesen werden kann.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Mahnbescheid online gibt es hier:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=376219-1389779481059&Command=start

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Mahnbescheid ist nur zustellbar, wenn man die Adresse von der Mietmieterin weiß, und sie nicht inzwischen schon wieder woanders untergetaucht ist.

Mahnkosten bei Forderung bis €.1000,- beträgt nur €.32,-

Zitat:
daß das in einen ganz normalen Zivilprozess übergeht, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt.

Aber nur wenn man den Prozess gleich in Mahnbescheid mitbeantragt.
Der Prozess startet erst wenn Gerichtskostenvorschuss
bezahlt wird.


Sie zeigt typisches Mietnomaden Verhalten.

Drohe sie mit Anzeige an, wenn nicht fruchtet, Anzeige erstatten - wie die Polizei empfohlen hat. Mietnomadentum ist eine Straftat.

-- Editiert icecycle am 15.01.2014 11:02

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mietnomadentum ist eine Straftat. <hr size=1 noshade>

So ist das leider nicht.
Auch sonst ist "Zahlungspflichten nicht erfüllen" keine Straftat.
Infrage kommt lediglich der Straftatbestand Betrug > [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html]StGB § 263 [/URL] und i.d.R. scheitert eine Verurteilung, daran dass der Vorsatz nicht nachweisbar ist. Genau um dem Vorzubeugen, empfiehlt sich eben eine Mieterselbst-Auskunft mit entsprechenden Fragen.

http://www.experto.de/verbraucher/immobilien/immobilienrecht/wann-lohnt-eine-strafanzeige-wegen-mietbetrug.html

"Anzeige androhen" würde ich bleiben lassen, sonst ist das nämlich eher der Tipp sich schleunigst wieder unsichtbar zu machen.

In welcher Höhe Du einen "Risikoeinsatz" wagen willst, musst Du eben entscheiden (Anwalt+Zahlungsklage oder selbst gerichtl. Mahnverfahren). Sinn macht es nur, wenn Du die Kosten auch tatsächlich belegen kannst. Der Mahnbescheid kostet nicht die Welt - allerdings genügt ein Kreuzchen im Feld "Widerspruch" und dann stehst Du vor der Überlegung, ob Du nun mit dem Klageverfahren weitermachst ... falls der Mahnbescheid überhaupt zugestellt werden kann ...
Und selbst falls Du tatsächlich mal einen vollstreckbaren Titel in der Hand halten solltest, musst Du damit ja dann erstmal den Gerichtsvollzieher losschicken (kostet wieder Geld+Zeit) und hoffen, dass da tatsächlich etwas zu holen ist ...

Hattest Du denn keine Kaution verlangt?
Dann müsstest Du jetzt nicht Deinem Geld hinterherlaufen oder noch mehr hinterherwerfen ...

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

-- Editiert Lolle am 15.01.2014 13:02

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tueffi78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo zusammen,
erst einmal vielen dank für das rege Interesse :cheers:

Die Adresse von ihr habe ich, zumindest die geschäftliche, das würde aber reichen meinte der Polizist.

Also:
Mahnbescheid ist nicht kostenlos, hält sich aber in Grenzen, aber wenn sie Widerspruch einlegt, kommt es zum Prozess und der könnte teuer werden? Wobei der Polizist gesagt hat, sie müsste dann alle Kosten tragen. Ok, vorausgesetzt sie hat Geld, da aber eins ihrer "Seminare" 180 Euro p.P. kostet, könnte gut sein, dass da was zu holen wäre...


@ Lolle: Der Polizist bestätigte deine Aussage. Er meinte,das sind zwei paar Schuhe, die zivilrechtliche, weil ich mein Geld haben will und die strafrechtliche, weil sie Vertragsbruch/Betrug begangen hat.
Allerdings meinte er auch, dass "untertauchen" als Geschäftsinhaber schwierig ist, weil man schon eine neue Identität bräuchte, um sich vor allen Anmeldungen/Behörden verstecken zu können.

Und nein, natürlich hatte ich keine Kaution genommen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt 10 Jahre positive WG Erfahrung, ich hätte doch nie im Leben daran gedacht, dass mir sowas passieren könnte... :sad:

Na ja und die Kosten kann ich insofern belegen, dass ich keinen Geldeingang verzeichnen kann. Es könnte natürlich Aussage gegen Aussage stehen, wenn sie das Gegenteil behauptet... Hmm, aber dann hätte ich noch ein paar Zeugen und der Richter wird sich bestimmt fragen, warum sie dann ihr Zimmer nicht ausgeräumt hat, wenn sie doch vor Ort war... Spekulationen über Spekulationen... Aaaaah...

Tja und nun? Was mache ich denn jetzt? Da sträuben sich alle Gerechtigkeitshaare bei mir... :schock:
Booo, am liebsten würde ich dahin fahren und der anne Haare ziehen ;)

Soll ich vielleicht doch mal zu einem Anwalt gehen? Der müsste mir ja eine ungefähre Prognose geben können oder?

Liebe Grüße
Tüffi





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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde die paar Euros für den Mahnbescheid noch ausgeben. Widerspricht sie nicht, Vollstreckungsbescheid beantragen, dann mal den Gerichtsvollzieher schicken.

Prozess fände ich zu teuer, klar müsste sie u.U. alle Kosten tragen sofern sie zahlungsfähig ist. Gerade als Selbstständige kann sie aber wohl ihr Einkommen "schönrechnen".

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Ich würde noch eine Aufstellung und Zahlungsaufforderung hinschicken und nach Vertreichen der Frist erst den Mahnbescheid beantragen. Kostet erstmal nur ca. 3 Euro für ein Einschreiben und sie weiß, dass du sie weiter auf dem Schirm hast.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Nach einer Woche ist für ein paar Tage verreist, so stand es auf jedenfall auf dem Zettel der in der Küche lag und nicht mehr wieder gekommen.



Bevor man das Alles aufrührt, müsste man das auch noch problematisieren.

Gekündigt wurde nicht, wann hat der Mietvertrag geendet? Durch Besitzaufgabe?

Dann stellt sich die Frage der "kalten Räumung", verbotene Eigenmacht. Im Prinzip darf man nicht ohne gerichtlichen Titel die Wohnung räumen und schon gar nicht das Mietereigentum entsorgen.

Ich wollte nur darauf hinweisen, das müsste man sich jetzt überlegen. Falls da ein Anwalt ins Spiel kommt, könnte da plötzlich eine Gegenrechnung aufgemacht werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tueffi78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Vorweg: Ihr seid super... Vielen vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen meine Gedanken zu ordnen :cheers:

@ michael32: Mahnbescheid war bis jetzt mein Favourit, aber ich bin mir echt nicht sicher. Liegt wahrscheinlich daran, dass ich zu unwissend bin und die Konsequenzen nicht kenne. Dafür müsste ich einfach mal zum AG und mich erkundigen ;)

@ Retels: Die Idee find ich super und werde sie wahrscheinlich in Betracht ziehen, nicht zuletzt durch *asap* Bedenken und die Aussage vom Polizisten, dass sie nicht mehr so einfach "untertauchen" kann, wenn sie eine eingetragene Firma hat

@ asap: Super Einwand oder Gedanke, auf den bin ich noch gar nicht gekommen... Zuzutrauen wäre ihr das, glaub ich... Das stellt alles in einem anderen Licht dar...

Also nochmal, vielen Dank an alle! :)

Herzliche Grüße
Tüffi

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Hallo - vielleicht schaust Du ja nochmal rein ;-)

Mahnbescheid - meine ich kann man kostenmäßig immer mal wagen, soweit man die Zustellanschrift kennt. Nach entsprechenden Erfahrungen stehe ich aber eher auf ohne Vorwarnung (damit z.B. nicht Umzug vorgetäuscht/Briefkastenschild entfernt wird) - vielleicht gibt's ja auch eine Urlaubsankündigung auf der Werbe-Website, das erhöht die Chancen, dass kein Widerspruch erfolgt ;-)

Das Grundproblem/Risiko ist, dass der Gläubiger immer zunächst mal sämtliche Verfahrenskosten zahlen muss und dann einen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner hat.

Wegen einer "kalten Räumung" nach 6 Monaten Aufbewahrungszeit würde ich mir keine großen Gedanken machen - zumal die Schuldnerin sich ja bis heute nicht gemeldet hat. Womöglich besteht ja sogar für die 6 Monate Anspruch auf Nutzungsentschädigung/Lagerkosten.

Da der größte Teil der Forderung wohl auf Miete aus einem schriftlichen Mietvertrag lautet, wäre auch an eine Urkundenklage zu denken. Dazu dann aber bitte einen Anwalt befragen.
http://www.123recht.net/Was-ein-Vermieter-wissen-sollte-Teil-1-Die-Urkundenklage-__a83735.html
Vorteil dabei wäre, dass der Mieter nicht mit anderem Gedöns (Schadensersatz für seine Sachen) kommen kann und schneller ein vollstreckbares Urteil vorliegt, sodass der Schuldner nicht erst viel Zeit hat, seine "Verhältnisse" so zu gestalten, dass eine Pfändung ins Leere geht.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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