Mietrecht/Öffentliches Recht

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2018 11:39:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht/Öffentliches Recht

Liebe Forenmitglieder,

im Rahmen einer "Täterermittlung" wegen eines Blitzerfotos, hatte bei mir die Polizei geklingelt und mich auch auf den Verstoß der Meldepflicht hingewießen, da ich in Leipzig nicht sondern noch bei meinen Eltern gemeldet bin.
Habe mit ihm (oder ihnen) nur über die Sprechanlage gesprochen.
Ich möchte diese Stadt aber als bald als möglich (Studiumsende) wieder verlassen. Ich rechne und plane mit Juni 18.

Das Blitzerfoto war vom ca. 15.11.2017

Dummerweise bin ich mit dem Dienstfahrzeug geblitzt worden und habe zur Vereinfachung des Briefverkehrs meine nicht gemeldete Zweitadresse-Pendeladresse angegeben. Habe dem Anwalt schon geschreiben, dass er bitte alles über die gemeldete Hauptadresse verkehren lassen soll.
(Ich habe dem Blitzerfoto über einen kostenfreien Service widersprechen lassen. Dies aber nur aufgrund postiver Erfahrungsberichte von einem Freund.


Hat der Vermieter - Städtische GmbH eine Verpflichtung auf Herausgabe/bzw. die Polizei einen Anspruch auf die Daten aus dem Mietverhältniss wegen einer Ordnungswidrigkeit? Meldepflicht.

Was passiert eigentlich, wenn auf dem Klingelschuld nur die Wohnungsnummer und kein Name mehr steht?


Was sagt denn auch das neue ABDSG dazu?

Danke
Grüße







-- Editiert von Oley o am 15.02.2018 13:58

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Hat der Vermieter - Städtische GmbH eine Verpflichtung auf Herausgabe/bzw. die Polizei einen Anspruch auf die Daten aus dem Mietverhältniss wegen einer Ordnungswidrigkeit? Meldepflicht.

Es ist unklar worauf Sie hinaus wollen.
Dass Sie da wohnen und nicht angemeldet sind, hat doch schon die Polizei festgestellt.
Sollte es Rückfragen beim Vermieter von Seiten der Stadt (Einwohnermeldeamt) geben, z.B. wie lange Sie da schon wohnen - dann muss(!) der Vermieter Auskunft erteilen. (§14 des sächsischen Meldegesetzes)

Zitat:
Was passiert eigentlich, wenn auf dem Klingelschuld nur die Wohnungsnummer und kein Name mehr steht?

Dann wird man beim Vermieter nachfragen, der (wie erwähnt) antworten muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Datenschutz ist kein Täterschutz - von daher wird man sich bei Gesetzesverstößen auch nicht erfolgreich darauf berufen können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.