Mietpreiserhöhung pferdebox

16. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
magicstar2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietpreiserhöhung pferdebox

Hallo,
Unsere SB hat uns per Whatsapp am 4.7.16 eine Preiserhöhung zum 1.8.16 mitgeteilt.
Unser Vertrag ist ein Mietvertrag und es wird von Mietzins gesprochen,beinhaltet aber auch füttern und rausstellen.
Nachdem wir am 11.7. einen neuen Stall zum 1.9. gefunden haben,habe ich am 12.7. gekündigt und sie lässt uns "freundlicherweise"zum 15.9. raus. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende

Muss ich dann trotzdem bis dahin den neuen Preis zahlen?
Preiserhöhung wird mit höheren Stromkosten als kalkuliert,gestiegenen Versicherungskosten und GEZ Gebühren begründet....diese Begründung bekam ich mündlich auf Nachfrage.
Wir haben keinen neuen Vertrag bekommen bis jetzt.

Danke

-- Editier von fb445770-62 am 16.07.2016 16:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ohne tiefere Kenntnis in Stallmietverträge würde ich mal NÖ sagen. Eine Mieterhöhung ist ja erst einmal eine einseitige Willenserklärung. Der Vertragspartner muss der Mieterhöhung zustimmen. Außerdem müssten (wenn es analog zu anderen Mietverträgen läuft) eine gewisse Vorlaufzeit von der Bitte der Zustimmung zur Erhöhung (so liefe das im Wohnungsmietbereich) bis zur Anhebung der Miete drei Monate (Übergangsfrist) vergehen und keine drei Wochen, aber wie gesagt, keine Ahnung ob das bei Boxenmieten genauso läuft.

-- Editiert von AltesHaus am 16.07.2016 23:01

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#2
 Von 
magicstar2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verwahrungsvertrag....um einen solchen handelt es sich eigentlich....ist mit Mietvertrag" überschrieben und es wird von Mietzins gesprochen. Preiserhähungsklausel gibt es nicht,Kündigungsfrist hatte ich ja beschrieben.
Dann steht nur noch drin,dass wir eine Paddockbox mieten und die Betreiberin 2 Mal täglich füttert und Heu und Stroh bereitstellt und wie lange die Weidezeit dauert.
Sie tituliert sich als Vermieterin und mich als Mieter.

Den Vertrag hat sie wohl selber erstellt....er sieht sehr laienhaft aus.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Da es keine Mieterhöhungsklausel gibt, geht eine Preiserhöhung nur durch Vereinbarung oder Kündigung und Neuabschluss.
Eine Vereinbarung gibt es nicht und der Verpächter hat auch nicht gekündigt. Also läuft der alte Vertrag bis zum Ablauf zum alten Preis weiter.

-- Editiert von Spezi-2 am 17.07.2016 11:12

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120105 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat:
Preiserhöhung wird mit höheren Stromkosten als kalkuliert,

Kalkulationsfehler sind erstmal die verwirklichung des wirtschaftlichen Risikos...

Und ohne explizite Vereinbarung bezüglich Preiserhöhung hat die Vermieterin Pech gehabt.



Zitat:
und GEZ Gebühren begründet.

Echt? :banana:

Da würde ich die Vermieterin darauf hinweisen, das zum einen die GEZ seit 2013 gar nicht mehr existiert und man zum anderen die Radio und Fernsehanschlüsse im der Box nicht finden kann ... :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12301.09.2016 11:11:22
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Ab 1.8.2016 ist eine neuer mtl. Stallpreis bzw. Boxenmiete, die man zahlen muß (1,5 Monate).

In dieser Boxenmiete ist ja wie bereits geschrieben
- misten
- Heu
- Stroh
- füttern
- rein- raubringen
- usw.
enthalten.
Bekannterweise wird alles teurer.

Eine Erhöhung ist nicht illegal.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sagt ja niemand, dass die Erhöhung illegal ist, aber ob sie wirksam ist wage ich jetzt mal zu bezweifeln. Erhöhung per WhatsApp?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120105 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von 123-fischer):
Ab 1.8.2016 ist eine neuer mtl. Stallpreis bzw. Boxenmiete, die man zahlen muß

Da würde mich die Begründung für das "muss" mal interessieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Wurde der Vertrag vorher gekündigt ?
Sind das die Bedingungen eines neuen Vertrages ?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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