Mietpfändung meines Eigentums

25. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)
Mietpfändung meines Eigentums

Hallo,

ich habe da mal eine Frage.

Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung und bin meiner Hausverwaltung 6 Monate Hausgeld schuldig geblieben. Zu Recht habe ich ein Mietpfändverfahren verpasst bekommen und die Miete meiner Mieter wurde gepfändet. Das verstehe ich und habe ich verdient. Nun habe ich aber seit Mai 2014 alle Schulden beglichen und trotzdem bekomme ich die Miete nicht wieder. Der Anwalt hat die Pfändung nicht aufgehoben. Ich kann die aktuellen Hausgelder 4 Monate im Rückstand nicht zahlen weil sie immernoch die Miete einbehalten. Ich habe Ihnen auch schon ein Tilgungsangebot unterbreitet, dass ich jeweils die aktuellen Hausgelder sowie einen rückständigen Monat bezahlen kann. Jedoch erwarte ich, dass die Mietpfändung nun aufgehoben wird, da die Schulden beglichen sind. Nun kam ein Mahnbescheid ins Haus den ich widersprochen habe, da ich ein annehmbaren Tilgungsangebot unterbreitet habe.

Aber das hat ja auch nichts mit dem alten Titel zu tun. Was kann ich machen, wenn der Anwalt die Miete nicht rausrückt?

Der Anwalt muss dem Amtsgericht doch melden, dass die Schulden bezahlt sind oder? Erst dann wird das Pfändverfahren durch das Amtsgericht aufgehoben?

Was kann ich nun tun? Die Restschuld betrug 68€ bei einer Mietpfändung von fast 500€ müssten diesen Monat ja zumindest um bei 430€ auf meinem Konto erscheinen.

Brauche da dringend Hilfe!

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Handelt es sich um eine Kontopfändung?

Genaue Einzelheiten müssten sich doch aus dem PfÜB ergeben.

Haben Sie die Kosten auch berücksichtigt?


quote:
Ich kann die aktuellen Hausgelder 4 Monate im Rückstand nicht zahlen weil sie immernoch die Miete einbehalten. Ich habe Ihnen auch schon ein Tilgungsangebot unterbreitet, dass ich jeweils die aktuellen Hausgelder sowie einen rückständigen Monat bezahlen kann. Jedoch erwarte ich, dass die Mietpfändung nun aufgehoben wird, da die Schulden beglichen sind. Nun kam ein Mahnbescheid ins Haus den ich widersprochen habe, da ich ein annehmbaren Tilgungsangebot unterbreitet habe.


Dies war vermutlich ein Fehler!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Pfändung wurde nur auf die Hausgelder 2013 festgelegt. Alles andere muss neu erstritten werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jedoch erwarte ich, dass die Mietpfändung nun aufgehoben wird, da die Schulden beglichen sind. <hr size=1 noshade>

Prüfen ob wirklich alle Schulden beglichen sind. Das ist ja nicht nur die Summe die im Titel steht.

Ansonsten sollte man den Anwalt nachweislich zur unverzüglichen Abrechnung und Auskehrung überschießender Beträge auffordern.

Wenn tatsächlich alles bezahlt wurde, steht die Vollstreckungserinnerung zur Verfügung (§766 ZPO ).
Sie muss schriftlich eingelegt oder mündlich zur Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.



quote:<hr size=1 noshade>Alles andere muss neu erstritten werden. <hr size=1 noshade>

Nein, es muss nicht. Man könnte berechtigte Forderungen auch einfach akzeptieren.

Kann es sein, das Du einfach zuviel Geld hast?
Anders kann ich mir nicht erklären, das man einem Mahnbescheid bezüglich einer berechtigten Forderung widerspricht und so unnötig Prozesskosten durch "erstreiten" produziert.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe doch geschrieben, dass ich die Hausgelder nur Zahlen kann wenn ich die Miete auch wiederbekomme. Ich Zahle Miete und noch Abtrag ohne Mieteinnahmen. Da geht nicht mehr zur Zeit als noch 500€ an Hausgeld zu Zahlen. Hatte durch drei Monate Elternzeit und einer beruflichen Kehrtwende zu niedrige Einkommen über ein jahr und da passiert sowas.

Gruß

René

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe doch geschrieben, dass ich die Hausgelder nur Zahlen kann wenn ich die Miete auch wiederbekomme. <hr size=1 noshade>

Offenbar ist es Dir nicht gelungen, Deinen Sanierungsplan überzeugend zu verkaufen.
Wird daran liegen, das Du es in der Vergangenheit auch nicht gemacht hast, das Hausgeld von der Miete zu zahlen.

Von daher macht die Verwaltung zu was sie gesetzlich verpflichtet ist, sie besorgt sich einen neuen Titel und pfändet weiter.

Womit dann ironischerweise das Hausgeld wieder von der Miete getilgt wird. Nur halt ohne den Umweg über Dich.


Ich weis nicht was Du Dir von dem Widerspruch versprichst, derzeit sehe ich nur unnötige Kosten auf Dich zu kommen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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