Mein Vermieter stellte fest, das seit 4 Jahren versäumt wurde (sein Fehler), im Abbuchungsverfahren die Garagennutzung zu berücksichtigen und stellte jetzt eine Mietnachforderung für die komplette Zeit.
Muß ich zahlen?
Mietnachforderung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ich weiß nicht genau. Aber ich würde sagen ja, wenn die Miethöhe im Mietvertrag nicht mit der Abbuchungssumme übereinstimmt.
Ich würd auch sagen, Du häätest ihn darauf hinweisen müssen, daß etwas nicht stimmt. Aber ob ich nun rechtlich mit dieser Aussage richtig liege kann ich Dir nicht sagen.
Sorry
So würde ich das auch sehen.
Sollte es so sein, dass die Wohnungsmiete
und die Garagenmiete im Mietvertrag
angegeben wurden,also dir ja bekannt war,
dass du die Miete für die Garage nicht zahlst,
wird die Nachforderung wohl rechtens sein.
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--- editiert vom Admin
Mieter prüfen, ob richtig abgebucht wurde:
Hier ein Urteil:
Bei erteilter Einzugsermächtigung bleibt der Mieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Abbuchung zu überprüfen. Schlägt nämlich die Abbuchung fehl, so muss der Mieter unverzüglich den Mietzins entrichten, sobald er von der fehlgeschlagenen Einziehung erfahren hat
(AG Hohenschönhausen, Urteil v. 15.3.2000 – 11 C 552/99
, ZMR 2000, S. 681
).
Wie die Energieversorgung in Spanien : Stellt der Energielieferant fest, daß er kein Geld erhalten hat (und auch wenn´s sein eigener Fehler war), so wird abgeklemmt. Immer schön die Kontoauszüge studieren, ob auch alle genau den Betrag abbuchen, der ihnen zusteht.
Bei vier Jahren allerdings...Duldung, Gewohnheitsrecht... keine Ahnung...Ein fünfundzwanzigstel Jahrhundert ist schon mächtig lange.
MfG,
Andreas
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