Hallo zusammen
Fakten:
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wir sind 2008 in eine 3ZiWhg eingezogen, im Jahr 2009 haben zum ersten Mal unseren Vermieter und damaliger Hausverwaltung bzgl. unseres Schimmels in der Wohnung informiert. Nach langen Emailkorrespondenzen kam ein Gutachter vorbei und stelle eine sog Wärmebrücke fest und gab Ratschläge zum Lüften.
Daraufhin wurden im Mai 2011 Dämmarbeiten im Innenraum (Arbeitszimmer und Schlafzimmer) durchgeführt. Im Juni 2012 haben wir im Schlafzimmer (Dort schlafen WIR die Eltern und ein Kleinkind im Alter von 15Monaten) trotz neuer Dämmung wieder Schimmelbefall.
Unserem Vermieter haben wir mehrmals über die zu hohe relative Feuchte von selten unter 65-75% im Winter und insbesondere im Sommer laufen die Entfeuchtungsbehälter auch regelmäßig auf dem Fensterbrett voll)
Ich hab dem Vermieter in einer Email mit Mietminderung im Falle weiteren Schimmels und weiterhin so hohe relative Feucht in unserer Wohnung im kommenden Winter gedroht.
Reaktion meines Vermieters
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Zitat aus der Email des Vermieters:
"...wie Sie sicherlich wissen habe ich zunächst einen Gutachter bestellt und danach die Erneuerung der Dämmmaßnahmen eingeleitet und damit alles dafür getan, dass sich der Schimmel nicht mehr ausbreiten kann.
Bedauerlicherweise war dies in Ihrem besonderen Fall leider nur von kurzer Dauer!
Nachdem Sie bereits das Wort Mietkürzung für den Fall einer weiteren Schimmelbildung im nächsten Winter bei einer relativen Luftfeuchte von 60 -70 % gebrauchen, ist es vielleicht besser, dass wir uns über die Konditionen eines Auszugs bis zum nächsten Winter aus meiner Wohnung unterhalten.
..."
Frage:
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1. kann der Vermieter dem Mieter
wg. Androhung von einer
möglichen Mietminderung in angemessener Höhe
fristlos bzw. mit irgendwelchen mietrechtlichen Tricks
wegen Eigenbedarfs das Mietverhältnis kündigen?
2. wie soll ein Mieter sich verhalten?
3. brauch ich in diesem Stadium einen Anwalt für
Mietrecht?
vielen Dank
Mfg
negresso
Mietminderung wg Schimmel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
1. Wegen der "Androhung" einer Mietminderung kann nicht fristlos gekündigt werden. Was sich der Vermieter sonst einfallen lässt, ist wohl nicht einschätzbar.
2. und 3. Mitglied in einem Mieterschutzbund zu werden erscheint mir hier sinnvoll. Der rechtliche Beistand ist im Jahresbeitrag mitenthalten.
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quote:
die zu hohe relative Feuchte von selten unter 65-75% im Winter
Habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht, woher diese Luftfeuchtigkeit herkommt? Käme sie von außen durchs Mauerwerk, bzw. wäre dies durch defekte Wasserleitungen hervorgerufen, dann wäre der Vermieter in der Pflicht, logisch.
Entsteht aber die Feuchte innerhalb der Wohnung durch die Personen, durchs Kochen, Baden und Duschen, dann sähe die Angelegenheit wesentlich anders aus. Dann nämlich könnte man davon ausgehen, dass hier durch falsches Lüften und Heizen die Ursache für den Schimmel zu finden wäre.
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di ehohe relative Feuchte ist immer Sommer auch niemals unter 50-55% trotz des ganztägigen Lüftens in Form von ganztägig offener Balkontür...
Ergänzung: Über uns auf dem Dach ist eine sog Penthousewhg dort werden viele Bäume und Bäumchen gehalten, was ich glaube aber nicht beweisen kann das wir unsere Feuchte auch gut und gern von dort beziehen, zusätzlich wurde uns berichtet von einem Eigentümer und siens Zeichens Architekt das zur damaliger Baupahse wohl noch so gedämmt worde sei abre es heutigen Normen nicht mehr standhalten dürfte. ergo: ist allen eigentümer dieses Them bewusst, zumal beim Schimmelaufkomme im Jahr 2009 im ganzen Haus e auf der gleichen Seite Schimmel auftrat es zog von gant oben 3.OG bis in die EG Wohnung. Man hatte das zur Kenntnis genommen und wohl weislich das Maßnahem das Haus von außen zu dämmen um einiges kostspieliger werden wird.
Weitere wichtige info:
alle außer 2 von 7 Bewohnern sind Eigentümer.
ich mach mir halt nur sorgen wegen unserem Kleinen !!!
vielen dank
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"mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart"
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