Hallo,
ist es möglich eine Mietminderung wegen mehrerer Mängel vorzunehmen?
Zum Hintergrund: Ich wohne seit über zwei Jahren in einer Mietwohnung. Die Mängel sind im Laufe der Zeit sowohl in meiner Wohnung als auch im Haus aufgetreten. Bisher habe ich die Mängel einigermaßen toleriert. Nachdem ich nun die (sehr hohe!) NK-Abrechung erhalten habe, sehe ich mich veranlasst, die Mängel anzuzeigen und evtl. eine Mietminderung vorzunehmen.
Bei den Bietriebskosten ist ein sehr hoher Posten die "Hausreinigung". Nur leider bekommen die Mieter davon nichts mit. Die Fassade des Hauses ist außen sowie innen im Hausflur fast komplett mit Grafftis zugesprayt. Der Teppich des Aufgangs stinkt (nach Urin?) und ist so zerschlissen, dass man fast in den Löchern hängen bleibt und stürzt. Diese zwei Punkte würde ich gg. dem Vermieter gerne bemängeln und ggf. die Miete mindern. Ist das möglich und wie hoch kann ich die Minderung ansetzen?
Ein anderer Punkt sind die Fenster in meiner Wohnung. Es sind Altbau-Doppelglasfenster. Im Winter muss ich sehr viel heizen, um die Wohnung warm zu bekommen. Daher auch die erhöhten Heizkosten. Zudem sind die Fenster innen während des Winters immer beschlagen und zum Teil sogar vereist. Ist das ein weiterer Grund zur Mietminderung?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße, A.
Mietminderung wegen mehrerer Mängel möglich?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hast du den VM schon unter Fristsetzung zur Beseitigung von Mängeln erfolgos angeschrieben?
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
naja, der stinkende Teppich, evtl. 0.5% ?
Bisher habe ich den VM noch nicht angeschrieben. Ich wollte mir hier erst einmal Rat einholen.
Wie lange ist denn so eine Frist die man dem VM setzen kann?
für den Teppich ?
In den Wintermonaten m.E. 4 Wochen
und alle anderen mängel hat man einfach so hinzunehmen? auch wenn man aufgrund der undichten fenster mehr heizen muss?
das sind keine Mängel, das ist der vertragsgemässe Zustand.
Oder hat sich etwas seit Einzug verschlechtert?
also das treppenhaus und die fassade haben sich seit dem einzug definitv verschlechtert! es sieht furchtbar aus und die HV macht einfach nichts. meine nachbarn haben das auch schon bemängelt und die wohnen seit fast zehn jahren in dem haus.
zu den fenstern: das kann man doch beim einzug nicht wissen, wie unsicht die fenster sind und ob man deshalb mehr heizen muss, oder?
...also das treppenhaus und die fassade haben sich seit dem einzug definitv verschlechtert! es sieht furchtbar aus und die HV macht einfach nichts....
ok, 2%
...meine nachbarn haben das auch schon bemängelt und die wohnen seit fast zehn jahren in dem haus....
no Comment.
zu den fenstern: das kann man doch beim einzug nicht wissen, wie unsicht die fenster sind und ob man deshalb mehr heizen muss, oder?
sollte man schon wissen wenn man die Art Fenster hat.
--- editiert vom Admin
Oje.... Also, hier mal laut Mietminderungstabelle:
Fenster blind wegen Feuchtigkeit: 10%
Fenster alle undicht, Wohnung deshalb feucht: 50%
Fenster luftdurchlässig und schwer verschließbar: 10%
Fenster undicht: 5%
Isolierung mangelhaft, 25% Wärmeverlust: 25%
Zugluft (starke) wegen undichter Fenster und Türen: 20%
--- editiert vom Admin
sind zusammen 145%.
Na also!!!
Ach Blockwart... Und wer bestimmt wie akut etwas zu sein hat? Außerdem können Mängel auch während der Mietzeit auftreten..;)
@ det11... Du hast voll den Durchblick
...Und wer bestimmt wie akut etwas zu sein hat? Außerdem können Mängel auch während der Mietzeit auftreten....
Dann sind es Mängel, ansonsten vertr.gem. zustand.
Mängel sind, um minderungswirksam zu werden, IMMER akut, Minimängel muss ein Mieter hinnehmen, dulden.
Danke für dem Durchblick, ich kann aber nur bis 145 zählen (Glück gehabt)
Undichte Fenster sind aber keine Minimängel und müssen daher auch nicht vom Mieter geduldet werden.
Es ist auch nicht die Aufgabe des Mieters, die Fenster selbst zu isolieren, da dies fachmännisch/ordnungsgemäß gemacht werden muss.
Der Hinweis bezog sich auf das Zusammenzählen... Der Fragesteller weiß am besten, auf welchen Mangel in seiner Wohnung er sich laut Tabelle beziehen muss. Es handelte sich um meine Liste um Beispiele für verschiedene Mängel und %.. Hätte nur nicht vermutet, dass jemand gleich alle anwendet..
Dinschimädle, versteh doch, die Fenster stellen keinen Mangel da, die Verschlechterung ist nicht während der Mietzeit aufgetreten, die wurden so gemietet, deswegen 0%, braucht man auch nicht soviel zusammenzuzählen.
Kann es sein dass Du Jurä studierst und deswegen Inhalte ein wenig verdrehen tust, so zur Übung ?
--- editiert vom Admin
danke
Ich habe nun ein ganzes Kapitel rund um die Mietminderung gelesen, und nirgends geht es darum, ob Neubau oder Altbau.
Fakt ist nur, dass der Mangel bei Abschluss des Mietvertrags dem Mieter nicht schon bekannt gewesen sein darf. Es sei denn, der VM hat die Beseitigung des Schadens zugesichert - und dann nicht gehandelt.
Der Mieter darf nicht wegen eines Mangels, den er vorher widerspruchslos akzeptiert hat, plötzlich die Miete mindern, ABER bei einer Mieterhöhung darf er wegen altbekannter Mängel die Miete mindern, aber höchstens um den Betrag der Mieterhöhung.
Das Recht zur Mietminderung besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem der Mangel FESTGESTELLT wird. Das heißt, der Mieter muss den VM zwar informieren, darf aber schon mindern und muss nicht erst abwarten, bis der VM ausreichend Gelegenheit hatte, den Mangel zu beheben.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Das Recht zur Mietminderung besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem der Mangel FESTGESTELLT wird. Das heißt,
Nein, das heißt es eben nicht!
Das gilt nur wenn der Mangel während der Mietzeit auftrat.
Öhm, das sollte es ja auch heißen... Ich habe mein Geschriebenes aus dem Gesetzbuch zitiert, aber wenn Du's besser weißt, dann bitte schön.
Sorry, aber ich als Mieterin muss nun wirklich keine handwerklichen Tätigkeiten nachgehen... Also wirklich! Warum werden denn alle möglichen Altbauten stets und ständig saniert!? Genau DAS mussten wir ja auch (laut Stadtverordnung).. Veraltete Fenster müssen eben irgendwann mal ausgetauscht werden, und das wird auch der VM, um den es hier gerade geht, wohl oder übel tun müssen, wenn er weiterhin Miete verlangen möchte.
Was ich mich gerade frage:
Warum werden dann Mängel rund um undichte Fenster überhaupt in der Mietminderungstabelle aufgeführt, wenn sie doch keine Mängel sein sollen... Das ist doch widersprüchlich ohne Ende.
--- editiert vom Admin
Toll... Dann bekomme ich zwar wegen Schimmel keine Krankheiten, aber dann halt was an der Lunge. Auch nicht schlecht...;)
In meiner allerersten Wohnung waren die Fenster auch undicht... Ich war 18, sagte nichts, zog nach ein paar Jahren aus. Mein Vater zog dann später genau in diese Wohnung, und der VM erneuerte alle Fenster, weil in der Zwischenzeit 2 andere Mieter eben wegen dieser Fenster Ärger machten und er es einsah, dass es nicht ok war.
Undichte Fenster verursachen höhere Heizkosten, und angelaufene Fenster werden in der Regel auch nicht vom Mieter selbst verursacht.
wenn jetzt die Energiepässe kommen, müssen eh viele VM umdenken....
--- editiert vom Admin
...Zudem sind die Fenster innen während des Winters immer beschlagen und zum Teil sogar vereist.
Der Grund könnte in unsachgemäßer Belüftung liegen.
Wenn die Wohnung (aus Angst vor Kälte/Hizkosten verbraucht) nicht regelmäßig belüftet wird
wird der Raumluft "verbraucht" und immer feuchter, dass sie keine Feuchtigkeit mehr aufnehmen kann, die Feuchtigkeit in Raum schlägt dann auf kalte Fensterscheiben nieder.
--- editiert vom Admin
@ hanibal2102@web.de
Ich muss mich von Dir hier nicht beleidigen lassen.
Wenn ich hier lese, dass nun schon der Mieter daran Schuld sein soll, weil ein VM an allen Ecken spart, wundert mich nichts mehr.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten