Mietminderung wegen Aufzug

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
MerlinM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Aufzug

Hallo,

Wir sind vor 4 Monaten in eine Wohnung im 4. Stock gezogen bei der der Fahrstuhl noch nicht in Betrieb genommen wurde, da die (laut -Aussage Hausverwaltung) Ölwanne noch fehlt. IM INserat im INternet stand damals "Fertigstellung ende Juni 2007". Ob mans glaubt oder nicht der Aufzug geht immer noch nicht und wenn man nachfragt bekommt man immer zu hören das dieser in spätestens 3 Wochen in Betrieb genommen wird. Leider geht das von Anfang an so und ich habe mitlerweile die Nase voll und will jetzt Mietminderung. Ich sehe nicht ein noch weiter Nebenkosten für etwas zu zahlen was schon längst fertig sein soll aber nicht genutzt werden kann. Ich weiß das es einen Paragraphen von vor 20 Jahren gibt der mir in meinem Fall 10% zugesteht. Ich bin mir aber nicht sicher ob der immer noch gilt. Kann mir einer bitte weiterhelfen auf was ich mich da berufen muss.

danke

Gruß
Merlin

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Fahrstuhl fällt aus

10 %

Laut Mietminderungstabelle.

Schreiben an Hausverwaltung mit Fristsetzung. Wenn der Fahrstuhl danach immer noch nicht in Betrieb genommen werden kann, Miete mindern. Würde hier nicht länger als 1 Woche warten, weil das jetzt schon lange genug andauert.

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#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Wir sind vor 4 Monaten in eine Wohnung im 4. Stock gezogen bei der der Fahrstuhl noch nicht in Betrieb genommen wurde,..

aktueller vertragsgemässer Zustand.

0%

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ det11

...IM INserat im INternet stand damals Fertigstellung ende Juni 2007...

Zugesagte Eigenschaft, welche nun fehlt ??


Gruß

Michael

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Im Internet steht viel.

Was steht im Mietvertrag?

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Im ersten Beitrag steht, dass der Aufzug in den Nebenkosten mit aufgenommen wurde...

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Wo steht das ?

Und wenns so ist :

na, dann die Nebenkosten reduzieren und nicht die Miete.

Kann ja höchstens ne Nachzahlung der NK nach dem Abrechnungszeitraum kommen.

-- Editiert von det11 am 03.01.2008 10:50:21

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Sehe ich anderst,
wenn der Aufzug zugesagt wurde und nicht funktioniert, dann entfällt auch ein Stück der Wohnqualität, was zur Mietminderung berechtigt. Denn sicherlich wurde der Aufzug bei der Vermietung entspr. angepriesen.

Gruß

Michael

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#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 216x hilfreich)

Ein nichtfunktionierender Aufzug stellt ein Mangel der Mietsache dar und berechtigt entsprechend zur Mietminderung!

Manchmal ganz einfach! :grins:

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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

dann ist ja gut

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Klar gehört der Aufzug zur Mietsache. Ich, als fauler Mensch, würde ganz schön blöde gucken, wenn ich eine Wohnung im z.B. 10 Stock, mit Aufzug im Haus, mieten würde, aber dann der Aufzug nicht funzt :bang: Geht mal gar nicht... :grins:

Nicht umsonst wird Fahrstuhl fällt aus mit 10% Mietminderung angegeben.

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#11
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

dann empfehlt mal dem Th.ersteller die 10% und gut ist.

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