Hallo,
Wir sind vor 4 Monaten in eine Wohnung im 4. Stock gezogen bei der der Fahrstuhl noch nicht in Betrieb genommen wurde, da die (laut -Aussage Hausverwaltung) Ölwanne noch fehlt. IM INserat im INternet stand damals "Fertigstellung ende Juni 2007". Ob mans glaubt oder nicht der Aufzug geht immer noch nicht und wenn man nachfragt bekommt man immer zu hören das dieser in spätestens 3 Wochen in Betrieb genommen wird. Leider geht das von Anfang an so und ich habe mitlerweile die Nase voll und will jetzt Mietminderung. Ich sehe nicht ein noch weiter Nebenkosten für etwas zu zahlen was schon längst fertig sein soll aber nicht genutzt werden kann. Ich weiß das es einen Paragraphen von vor 20 Jahren gibt der mir in meinem Fall 10% zugesteht. Ich bin mir aber nicht sicher ob der immer noch gilt. Kann mir einer bitte weiterhelfen auf was ich mich da berufen muss.
danke
Gruß
Merlin
Mietminderung wegen Aufzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Fahrstuhl fällt aus
10 %
Laut Mietminderungstabelle.
Schreiben an Hausverwaltung mit Fristsetzung. Wenn der Fahrstuhl danach immer noch nicht in Betrieb genommen werden kann, Miete mindern. Würde hier nicht länger als 1 Woche warten, weil das jetzt schon lange genug andauert.
...Wir sind vor 4 Monaten in eine Wohnung im 4. Stock gezogen bei der der Fahrstuhl noch nicht in Betrieb genommen wurde,..
aktueller vertragsgemässer Zustand.
0%
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@ det11
...IM INserat im INternet stand damals Fertigstellung ende Juni 2007...
Zugesagte Eigenschaft, welche nun fehlt ??
Gruß
Michael
Im Internet steht viel.
Was steht im Mietvertrag?
Im ersten Beitrag steht, dass der Aufzug in den Nebenkosten mit aufgenommen wurde...
Wo steht das ?
Und wenns so ist :
na, dann die Nebenkosten reduzieren und nicht die Miete.
Kann ja höchstens ne Nachzahlung der NK nach dem Abrechnungszeitraum kommen.
-- Editiert von det11 am 03.01.2008 10:50:21
Sehe ich anderst,
wenn der Aufzug zugesagt wurde und nicht funktioniert, dann entfällt auch ein Stück der Wohnqualität, was zur Mietminderung berechtigt. Denn sicherlich wurde der Aufzug bei der Vermietung entspr. angepriesen.
Gruß
Michael
Ein nichtfunktionierender Aufzug stellt ein Mangel der Mietsache dar und berechtigt entsprechend zur Mietminderung!
Manchmal ganz einfach!
dann ist ja gut
Klar gehört der Aufzug zur Mietsache. Ich, als fauler Mensch, würde ganz schön blöde gucken, wenn ich eine Wohnung im z.B. 10 Stock, mit Aufzug im Haus, mieten würde, aber dann der Aufzug nicht funzt Geht mal gar nicht...
Nicht umsonst wird Fahrstuhl fällt aus mit 10% Mietminderung angegeben.
dann empfehlt mal dem Th.ersteller die 10% und gut ist.
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