Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Mietminderung. Und zwar musste ich recht schnell feststellen, dass nach Einzug die Haustür nicht sachgerecht funktioniert beziehungsweise sie schlichtweg defekt war/ist.
Zur Rechtssprechung habe ich mich umgesehen und bin schnell fündig geworden.
Demnach heißt es laut mietminderung.org, dass ich einen Anspruch auf 5 Prozent Mietminderung habe. Ist jetzt nicht das goldene vom Ei - besteht eigentlich die Möglichkeit über diesen Prozentsatz darüber hinaus zu agieren?
Es ist zum Glück nur meine Wohnungstür, aber ungebetene Gäste würde ich trotzdem gerne vermeiden.
Einen derartigen Fall hatte ich bisher noch nicht. Wie ist das, kann ich schlichtweg bei der kommenden Zahlung 5 Prozent abziehen? Ich würde den Vermieter darüber informieren, was ja auch schlichtweg meine Pflicht ist.
Soweit so gut - was habe ich zu beachten? Wie gehe ich vor? Kurze und knappe Antworten reichen mir da völlig :-)
Vielen Dank und viele Grüße
Sommernacht
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Mietminderung bei defekter Haustür
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was denn jetzt? Haustür oder Wohnungstür? Und was genau funktioniert da nicht?
Sollte der Vermieter den Mangel nach Meldung umgehend beheben, dann steht dir die Minderung nur für wenige Tage zu.
Weitergehend kannst du dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels setzen, danach den Mangel selbst beheben (lassen) und die Kosten mit der Miete verrechnen.
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Es ist die Wohnungstür. Dann lohnt es sich ja fast nicht mehr, wenn es nur wenige Tage gilt. Okay.
Was genau es ist, kann ich Dir nicht sagen, aber jedenfalls lässt sich das Ganze nicht zuschließen. Klemmt usw.
Wobei die ganze Tür etwas - na sagen wir - brüchig ist.
Lieben Dank für die Antwort!
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quote:
Was genau es ist, kann ich Dir nicht sagen
Wäre es nicht vernünftiger, zuerst heraus zu finden, was da nicht in Ordnung ist, bevor man/frau die Keule Mietminderung schwingt?
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quote:
aber ungebetene Gäste würde ich trotzdem gerne vermeiden.
Eine Mietminderung wird aber keinen davon abhalten durch eine nicht (ver)schliessbare Türe zu treten ...
Pflicht ist zunächst einmal Mängelanzeige und damit verbunden Aufforderung zur Abhilfe mit Fristsetzung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html
Die Miete ist je nach Mass der Gebrauchsbeeinträchtigung automatisch ab Bestehen des Mangels gemindert (vorausgesetzt der Mangel wurde dem Vermieter angezeigt).
Am besten mal hier nachlesen:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm
Bleibt der Vermieter untätig, ist zusätzlich zur Mietminderung das Zurückbehaltungsrecht ein geeignetes Druckmittel, das leider auf den meisten Info-Seiten gar nicht erwähnt wird.
-- Editiert Lolle am 28.04.2013 08:43
quote:
Es ist die Wohnungstür.
Ich glaube Du setzt da die falschen Prioritäten.
Statt um Mietminderung würde ich mir Sorgen machen, das jederzeit jemand in meine Wohnung kommt und erst mal da Abhilfe schaffen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ich habe mich mit meinem Vermieter nochmal in Verbindung gesetzt. Die Mängel sollen angeblich am Montag beseitigt werden.
Warten wir mal ab.
Danke für die zahlreichen Antworten!
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Ehrlich gesagt liest sich dein Eingangsposting so, als ob du eher nach einer Möglichkeit gierst, die Miete zu mindern und dafür nach Mängeln suchst, als dass diese behoben werden. Zumindest gehst auf auf eine Behebung im Eingangsposting mit keinem Wort ein.
Mich wundert auch ein bißchen, dass du den Zustand der Tür ("ein bißchen brüchig") nicht schon bei Besichtigung bemerkt hast.
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