Mietkaution während WVP gepfändet

6. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
tscheggie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietkaution während WVP gepfändet

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Kurz vor Eröffnung der Privatinsolvenz, im Okt. 2011, erhielt ich ein Darlehen vom Jobcenter in Höhe der Mietkaution für eine Wohnung (nach Veräußerung des Hauses). Dafür musste ich eine Abtretungserklärung für das Jobcenter unterschreiben. Im Januar 2012 wurde das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Die raten für die Abzahlung des Darlehens wurden mir vom Regelsatz, also den monatlichen Leistungen zur Grundsicherung abgezogen. Bezahlt also aus dem pfändungsfreien Betrag. Das Darlehen für die Mietkaution wurde innerhalb eines Jahres getilgt. 2014 zog ich um. Dem neuen Vermieter versprach ich die neue Kaution sobald ich die Kaution der alten Wohnung erhalte. Ich wurde schwer enttäuscht, denn diese Kaution wurde von der Hausverwaltung der alten Wohnung direkt an meinen Insolvenzverwalter überwiesen. Ist das rechtens? Es handelt sich doch um "erspartes" Geld aus dem pfändungsfreien Betrag!
Ich habe das Gefühl, dass dies sehr ungerecht ist. Nun habe ich die neue Kaution wieder aus dem Selbstbehalt, also dem pfändungsfreien Beträgen abgestottert. Beim nächsten Umzug wird das Geld dann wieder gepfändet? Was kann ich dagegen tun? Lieben Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Rein theoretisch hätte der Insolvenzverwalter die Mietkaution bereits mit Insolvenzeröffnung ziehen können. Da war sie allerdings noch an das Jobcenter abgetreten, war also mit einem sog. Absonderungsrecht belastet.

Dieses ist jedoch im Augenblick der letzten Ratenzahlung erloschen. Jetzt wäre interessant, wann genau die letzte Rate ans Jobcenter geflossen ist. Passierte das noch während des eröffneten Verfahrens (also vor der Aufhebung), wäre die Kaution Masse gewesen; danach nicht mehr. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass der Treuhänder sich den Insolvenzbeschlag für die Kaution hat aufrecht erhalten lassen.

Hätte, wenn und aber - ich schlage vor, Sie kontaktieren Ihren TH und stellen sich auf blöd, so à la "Hausverwaltung hat mir mitgeteilt, dass die Kaution versehentlich an Sie ausgekehrt wurde. Müsste das nicht mir zustehen?" und dann mal sehen, was Sie als Antwort bekommen. Evtl. war es ein organisatorischer Irrtum und der TH bezahlt Ihnen die Kaution anstandslos aus.

Versuch macht kluch.

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tscheggie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ganz lieben Dank für die Mühe.

Die Kaution wurde nach Abschluss des Insolvenzverfahrens während der Wohlverhaltensperiode "geklaut". Auch die letzte Rate floss nach Ins.Verf.
Ich benenne diesen Vorgang so, weil es sich um eine Summe handelt, die ich vom pfändungsfreien Betrag abgestottert habe. Schon gemein.

Mit der aktuellen Kaution kann das also nicht mehr passieren. Hoffe ich.

100000 Dank.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hegowa
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 100x hilfreich)


Dass die Kaution quasi aus dem unpfändbaren Einkommen angespart wurde, spielt keine Rolle. Im eröffneten Verfahren fällt auch aus dem unpfändbaren Einkommen angespartes Vermögen in die Insolvenzmasse (BGH Beschluss IX ZB 247/11 ).

Weil die Kaution aber nach Aufhebung des IV zur Auszahlung fällig wurde, stellt sich die Frage, ob eine Nachtragsverteilung angeordnet wurde (wie im Fall der Entscheidung des BGH).

Vermutlich wusste der Vermieter nichts von der Aufhebung des Verfahrens und hat vorsichtigerweise das Geld an den Treuhänder überwiesen.

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