Mietkaution bei gewerblichen Mietern

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)
Mietkaution bei gewerblichen Mietern

Ich vermiete Räume an gewerbliche Mieter.
Ich habe gelesen, dass ich als Vermieter bei gewerblichen Mietern nicht dazu verpflichtet bin, die Mietkaution getrennt von meinem Vermögen anzulegen. Ich muss die Mietkaution also nicht von meinem Vermögen trennen. Ich brauche also nicht ein eigenständiges Kautionskonto zu eröffnen. Stimmt das?

Damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin: Was muss ich in den Mietvertrag reinschreiben, damit ich die Mietkaution zusammen mit meinem eigenen Vermögen anlegen darf? Könnt ihr mir einen Satz formulieren?

2) Bei gewerblichen Mietverträgen darf die Mietkaution ja höher sein als 3 Kaltmieten. Ich darf also auch 4 oder 5 Kaltmieten als Kaution verlangen. Was muss ich in den Gewerbe-Mietvertrag reinschreiben, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, dass der Mieter mir 4 oder 5 Kaltmieten als Kaution bezahlen muss? Könnt ihr mir einen Satz formulieren.

danke.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

(Korrektur) Privatvermietung ist Getrenntanlagepflicht, bei Gewerbe nur, wenn Sie es im Mietvertrag vereinbart haben.

Mustermietverträge gibt es zuhauf im WWW zu finden, ich empfehle Ihnen bei einem Gewerbemietvertrag diesen von einem Fachmann durchsehen zu lassen (Anwalt). Bezüglich der Kautionshöhe sollten Sie abschätzen, wie sicher die Mietklientel ist.

-- Editiert von AltesHaus am 10.06.2017 18:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Ich habe gelesen, dass ich als Vermieter bei gewerblichen Mietern nicht dazu verpflichtet bin, die Mietkaution getrennt von meinem Vermögen anzulegen.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von meier19):
Könnt ihr mir einen Satz formulieren.

Nö. Wäre auch nicht ratsam so einen Satz zu verwenden.


Hier sollte man zu einem Fachanwalt gehen, diesem seine Wünsche was dort rein soll genau mitteilen und ihn dann den Vertrag formulieren lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von meier19):
Ich habe gelesen, dass ich als Vermieter bei gewerblichen Mietern nicht dazu verpflichtet bin, die Mietkaution getrennt von meinem Vermögen anzulegen.

Das ist schlicht falsch.


Was stimmt denn jetzt? AltesHaus schreibt, dass die Getrenntanlagepflicht für den Vermieter nur besteht, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist. Harry van Sell widerspricht dem. Was stimmt denn jetzt?

Ich habe dazu das hier gefunden:
https://www.immonet.de/service/mietkaution-gewerbeimmobilien.html

Vermieter ist nicht anlagepflichtig
Ein weiterer Unterschied zum Wohnmietrecht liegt darin, dass der Vermieter bei Gewerbeimmobilien nicht dazu verpflichtet ist, die Kaution für den Mieter zinsbringend anzulegen. Neben den fehlenden Zinseinnahmen ist die Kaution im Falle einer Insolvenz des Vermieters auch nicht abgesichert, wenn er sie nicht gesondert von seinem Vermögen anlegt. Fragen Sie daher vor Unterzeichnung des Mietvertrages nach, ob er den Betrag treuhänderisch anlegt und bitten Sie auch darum, dies schriftlich im Vertrag festzuhalten.

Ich möchte wegen so einer einfachen Sache nicht extra zum Fachanwalt gehen, weil der teuer ist. So einen vorformulierten Satz müsste man auch hier im Forum bekommen.
Ich verwende Mustermietverträge von Haus & Grund. In diesen Mietverträgen habe ich zu diesem Thema aber nichts gefunden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

hier steht auch, dass der Vermieter im Mietvertrag festlegen kann, dass er die Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegen muss:
Daher meine Frage: Wie formuliere ich so einen Satz im Mietvertrag. Ich glaube nicht, dass ich deswegen extra zum Anwalt gehen sollte.
http://www.iww.de/mk/archiv/gewerberaummiete-gewerblicher-vermieter-muss-kaution-anlegen-f17402

Achtung: Ist die Anlagepflicht des Vermieters vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen, sollte er die getrennte Anlage der Kaution alsbald nach Zahlungseingang vornehmen. Seine Verfügungsbefugnis über die Kautionssumme ist auf den Sicherungszweck der Kaution begrenzt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Du solltest Dienen Link mal komplett lesen.
Die OLG Gerichte scheinen das mit der Kaution anders zu sehen
Der gewerbliche Vermieter ist auch bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag zur treuhänderischen Anlage einer Barkaution verpflichtet. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, steht dem Mieter an der noch zu zahlenden Restkaution ein Zurückbehaltungsrecht zu (OLG Nürnberg 23.2.06, 13 U 2489/05 , Abruf-Nr. 061401).

In der OLG-Rechtsprechung wird die treuhänderische Anlagepflicht des gewerblichen Vermieters zunehmend bejaht und einer ergänzenden Auslegung der Sicherungsabrede entnommen (KG DWW 04, 85; GE 98, 1337; OLG Düsseldorf GE 00, 342; OLG Frankfurt NJW-RR 91, 1416 ; BayObLG NJW 81, 994 ). Das OLG Nürnberg hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und aus dem vereinbarten Sicherungszweck „die Kaution dient zur Sicherstellung aller Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis" im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die Pflicht des Vermieters abgeleitet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

http://www.iww.de/mk/archiv/gewerberaummiete-gewerblicher-vermieter-muss-kaution-anlegen-f17402



Zitat (von meier19):
Ich möchte wegen so einer einfachen Sache nicht extra zum Fachanwalt gehen, weil der teuer ist.

Ein verlorener Prozess ist teurer.



Zitat (von meier19):
So einen vorformulierten Satz müsste man auch hier im Forum bekommen.

Ja, in dem man auf "Anwalt dazu holen" klickt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Wie wäre es, wenn du mal den Link komplett liest?
Ich habe ihn gelesen und dort das gefunden, was ich bereits zitiert habe. Dort wird meine Aussage bestätigt.

Das was du zitiert hast, bezieht sich vermutlich auf den Fall, dass im Mietvertrag nicht geregelt ist, ob der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen muss.

Wenn man aber im Mietvertrag regelt, dass der Vermieter die Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegen muss, dann muss er dies auch nicht. So habe ich es zumindest verstanden. Was meinen die anderen hier dazu?

Ich würde einfach den folgenden Satz in den Mietvertrag aufnehmen:
"Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen"

Das müsste meiner Meinung nach ausreichen. Was meinen die anderen dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wenn man aber im Mietvertrag regelt, dass der Vermieter die Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegen muss, dann muss er dies auch nicht. So habe ich es zumindest verstanden. Was meinen die anderen hier dazu?

Dass Sie das richtig sehen.

Zitat:
Das müsste meiner Meinung nach ausreichen.

Meiner Meinung nach auch.

Sie müssten aber auch noch regeln, wass mit den (Zins-)Erträgen der Kaution passiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Hoffentlich liest Ihr künftiger Mieter den Vertrag gründlich und ist nicht so blöd das zu unterschreiben. Warum wollen Sie Geld, das Ihnen nicht gehört, sondern Ihrem Mieter, nicht sauber von Ihrem Vermögen trennen??

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Burkhard-Coesfeld):
Hoffentlich liest Ihr künftiger Mieter den Vertrag gründlich und ist nicht so blöd das zu unterschreiben. Warum wollen Sie Geld, das Ihnen nicht gehört, sondern Ihrem Mieter, nicht sauber von Ihrem Vermögen trennen??


Weil es mir eine Menge zusätzliche Arbeit macht für jeden Mieter ein extra Kautionskonto zu eröffnen.
Wer viele Mieter hat, ist froh wenn er nicht für jeden Mieter ein extra Konto eröffnen muss. Außerdem kann ich dann die (Zins)-Eträge aus der Kaution kassieren.

2) Ich übergebe dem Mieter ja auch "meine Gewerberäume". Wenn er die Räume beschädigt entsteht eine Forderung, die auch nicht von "seinem Vermögen" getrennt ist. Wenn der Mieter also "insolvent" wird, bekomme ich mein Geld (Schadensersatz) auch nicht mehr wieder.

Der Mieter übergibt mir seine Kaution und ich übergebe dem Mieter meine Gewerberäume. Beides wird nicht getrennt vom jeweiligen Vermögen angelegt. Das finde ich gerechter als wenn ich die Kaution getrennt von meinem Vermögen anlege und der Mieter sicher sein kann, dass er die Kaution zurück bekommt, selbst wenn ich insolvent werde.

Ich kann aber nicht sicher sein, dass ich meine Gewerberäume in heilem Zustand zurück bekomme.
Manche Mieter zahlen die Miete nicht (die rechne ich dann mit der Kaution auf). Außerdem hinterlassen die Mieter dann die Gewerberäume in schlechtem Zustand. Dafür reicht die Kaution dann nicht mehr. Dafür haftet der Mieter dann mit seinem Privatvermögen. Der Mieter hat auch keine extra Konto getrennt von seinem Vermögen eröffnet, um garantieren zu können, dass ich meine Gewerberäume in gutem Zustand wieder zurück erhalte. Warum sollte ich das dann tun?

Was meint ihr dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Weil es mir eine Menge zusätzliche Arbeit macht für jeden Mieter ein extra Kautionskonto zu eröffnen.


Wenn Sie derartige Mengen von gewerblichen Mietern haben, dann wundert mich Ihre Fragerei doch ein wenig. Mit solch einem Hntergrund sollten Sie wissen, was Sie zu tun haben. In den letzten Jahren hat ein Umdenken bei den Gerchten stattgefunden, mehr und mehr werden auch gewerbliche Kautionen als anlage- und zinspflichtig angesehen, HvS hat versucht Ihnen dies nahe zu bringen.

Zitat:
BGB §§ 157 , 535 , 1213 Pflicht zur Verzinsung der Mietkaution auch bei gewerblichem Mietvertrag ohne ausdrückliche VereinbarungBGH, Urt. v. 21.09.1994 – XII ZR 77/93 (OLG Koblenz) +
Amtlicher Leitsatz:
Eine aufgrund eines Mietvertrages über gewerbliche Räume geleistete Mietkaution ist vom Vermieter regelmäßig auch dann vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Bestimmung über eine Verzinsung enthält (Fortführung von BGHZ 84, 345 ).


Über die Kautionshöhe kann man nur im Allgmeinen im Forum dieskutieren. Logisch soltle sein, dass die Kaution für eine Lagerfläche sicherlich geringer sein dürfte, als die für ein Ladenlokal, bei der Höhe der Kaution für ein Ladenlokal käme es dann wohl im Weiteren auf die vorhandene Einrichtung an.

Weiterhin muss auf jeden Fall bezüglich der Anlage oder Verzinsung etwas im Mietvertrag stehen, da ansonsten von einer Anlage- und Verzinsungspflicht ausgegangen werden kann.

Vertragsformulieren bleiben Ihnen und/oder dem Anwalt Ihres Vertrauens vorbehalten. Dies hier ist ein Meinungsforum und keine "hier spare ich mal Anwaltsgebühren"-Gemeinde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Weil es mir eine Menge zusätzliche Arbeit macht für jeden Mieter ein extra Kautionskonto zu eröffnen.

Irgendwie ist man mit vermieten ein wenig überfordert?
Jeder Mieter legt ein Mietkautionssparbuch von seiner Bank als Sicherheit vor.
Zitat (von meier19):
Außerdem kann ich dann die (Zins)-Eträge aus der Kaution kassieren.

Nö, weder privat noch Gewerblich.
Zitat (von meier19):
. Das finde ich gerechter als wenn ich die Kaution getrennt von meinem Vermögen anlege und der Mieter sicher sein kann, dass er die Kaution zurück bekommt, selbst wenn ich insolvent werde.

Der Satz in sich ist ein Widerspruch, im Gegenteil so wie beschrieben ist die Kaution weg. Man kommt schneller als man denkt mit dem StGB damit in Konflikt, Stichwort Veruntreuung.

Es gibt Anwälte, deren Beruf ist es, solche Fragen zu beantworten. Im Laienforum bekommt man weder eine Rechtsverbindliche Antwort, auch die ganzen Urteile müssen von Einzellfallentscheidungen auf den eigenen Fall betrachtet werden.
Zitat (von meier19):
Dafür haftet der Mieter dann mit seinem Privatvermögen. Der Mieter hat auch keine extra Konto getrennt von seinem Vermögen eröffnet,

Man redet von gewerblicher Vermietung?
Auch das ist schlicht Quatsch, jeder Unternehmer der heute eine Firma gründet, hat schon wegen dem FA und der Buchhaltung ein Geschäftskonto. Selbst als Einzelunternehmer führt heute fast jeder seine UG oder eben gleich die GmbH oder die Abwandlungen der Kapitalgesellschaft um genau zu verhindern das sein Privatvermögen bei Problemen mit der Firma in Mitleidenschaft gezogen werden.

Sollte man jedoch meinen Wohnraum als Gewerbe zu vermieten, dann wären die ganzen Gedankenspielchen eh nur ein feuchter Traum.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von meier19):

Weil es mir eine Menge zusätzliche Arbeit macht für jeden Mieter ein extra Kautionskonto zu eröffnen.


Das hat ja auch niemand von Ihnen verlangt. Sie eröffnen ein Treuhandkonto mit dem Vermerk "Kautionen Objekt XY", und Ihre Mieter überweisen darauf die Kaution. Das reicht. Jeder Mieter kriegt auf Wunsch eine Kontoauszugs-kopie, mit den geschwärzten anderen Einzahlungen.
.
Zitat (von meier19):

2) Ich übergebe dem Mieter ja auch "meine Gewerberäume". Wenn er die Räume beschädigt entsteht eine Forderung, die auch nicht von "seinem Vermögen" getrennt ist. Wenn der Mieter also "insolvent" wird, bekomme ich mein Geld (Schadensersatz) auch nicht mehr wieder.


Der Vergleich hinkt in mehrfacher Hinsicht. Erstens tragen Sie ein unternehmerisches Risiko, dass Sie sich mit der Miete abgelten lassen. Wenn Sie eine Kaution in Höhe des Werts des Mietobjekts bekämen (was sie es anscheinend gerecht fänden), hätten sie gar kein Risiko mehr, und der Mieter könnte sich eigentlich auch gleich das Mietobjekt kaufen. Die Kaution ist was ganz anderes:
Zitat (von meier19):

Der Mieter übergibt mir seine Kaution und ich übergebe dem Mieter meine Gewerberäume.

Der Mieter übergibt Ihnen die Miete, und Sie übergeben dem Mieter die Gewerberäume. So wird ein Schuh draus. Die Miete ist das quid pro quo.

Außerdem können Sie die Mieträume jederzeit besichtigen, wenigstens von außen. Sie haben jederzeit die Kontrolle, ob die Miete eingeht. Entsprechende Kontrollrechte wollen Sie dem Mieter vorenthalten - das ist, um es ganz vorsichtig auszudrücken, ein sehr zweifelhaftes Vorgehen.

Im Übrigen verfügen Sie über das Geld auf dem Treuhandkonto ganz genauso wie über eine Kaution auf Ihrem Girokonto. Nur mit dem einen Unterschied - der Mieter kann evt. mitkriegen, wenn Sie die Kaution angreifen. Das Sie genau das verhindern wollen, ist schon sehr seltsam.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Wenn er die Räume beschädigt entsteht eine Forderung, die auch nicht von "seinem Vermögen" getrennt ist.

Zitat (von meier19):
Dafür haftet der Mieter dann mit seinem Privatvermögen.

Sobald der Mieter eine Rechtsform wie UG / GmbH hat, besteht die Trennung zu seinem Privatvermögen.



Zitat (von meier19):
Weil es mir eine Menge zusätzliche Arbeit macht für jeden Mieter ein extra Kautionskonto zu eröffnen.

Dann ist man schlecht organisiert oder bei der falschen Bank. Oder beides.



Zitat (von meier19):
Außerdem kann ich dann die (Zins)-Eträge aus der Kaution kassieren.

Was wäre denn die Rechtsgrundlage dafür, Zinsen von fremdem Vermögen einstreichen zu dürfen?

Und bei den fürstlichen Zinsen von derzeit 0,1 - 0,01% müsste man schon eine Menge Mieter haben...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Und bei den fürstlichen Zinsen von derzeit 0,1 - 0,01% müsste man schon eine Menge Mieter haben...


... oder eine ziemlich hohe Kaution :devil: vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Also in diesem Thread hier wurde was anderes behauptet:
http://www.123recht.net/wie-finde-ich-heraus,-wo-mein-Schuldner-Vermoegen-hat-__f520205.html

Da steht (im Beitrag von mepeisen), wenn der Mieter ohne Firmenname unterschrieben hat, zählt er wohl als Einzelkaufmann o.ä.

Und im Beitrag von TomRohwer steht, dass er als Einzelkaufmann / eingetragener Kaufmann mit seinem gesamten Vermögen haftet.
Ist damit das gesamte Privatvermögen gemeint?

0815 Frager sagt, ein solcher Mieter haftet nicht mit seinem ganzen Privatvermögen. Wie ist es denn jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Vielleicht könnt ihr mir noch kurz helfen:

Wie finde ich heraus, welche Rechtsform dieser "Unternehmer" hat (und ob er auch mit seinem Privatvermögen haftet) :
http://www.************.net/impressum.html

Könnt ihr das rausfinden? Ins Handelsregister gucken? Ich habe da auf die schnelle nichts gefunden

-- Editiert von Moderator am 11.06.2017 18:14

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Da steht (im Beitrag von mepeisen), wenn der Mieter ohne Firmenname unterschrieben hat, zählt er wohl als Einzelkaufmann o.ä.

Man sollte schon mal ein wenig Grundkenntnisse sich in BWL zulegen.
Beispiel Firma XY Träume ist eine GmbH die schließt einen Vertrag, die Unterschrift tätigt der Bevollmächtigte der GmbH.
Zitat (von meier19):
Könnt ihr das rausfinden? Ins Handelsregister gucken? Ich habe da auf die schnelle nichts gefunden

Sonst geht noch?
Der Moderator hat es zwar gelöscht, jedoch dafür ist das Forum nicht da.
Wenn man es selbst nicht kann, stellt man die Frage einem Anwalt für die Auskünfte.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Da steht (im Beitrag von mepeisen), wenn der Mieter ohne Firmenname unterschrieben hat, zählt er wohl als Einzelkaufmann o.ä.

Das ist schlicht falsch. Denn auch bei Kapitalgesellschaften unterschreibt der Vertretungsberechtigte normalerweise immer mit seinem Namen und nicht mit dem Namen der Firma.

Und man kann jedes Unternehmen jederzeit in eine Kapitalgesellschaft umwandeln, auch während der Mietvertrag läuft.

Mit etwas Pech ist der Ladne jetzt eine 1-EUR-UG.



Zitat (von meier19):
Wie ist es denn jetzt?

Zitat (von Harry van Sell):
Sobald der Mieter eine Rechtsform wie UG / GmbH hat, besteht die Trennung zu seinem Privatvermögen.

Bei Kapitalgesellschaften (UG (haftungsbeschränkt), GmbH, gGmbH, GmbH & Co. KGaA, AG, gAG, KGaA) haftet die Kapitalgesellschaft. Wenn nichts mehr da ist, hat man Pech gehabt.

Im übrigen ist auch die Haftung mit dem Privatvermögen keine sichere Sache. Denn auch da gilt: wenn nichts mehr da ist, hat man Pech gehabt.
Zwar kannmaneine Titel erwirken, der gilt dann mindestens 30 Jahre in denen man Hoffen darf das wieder was reinkommt beimSchuldner.

Und auch über das Privatvermögen kann man eine Insolvenz machen. Dann wäre der Titel nur noch Altpapier.



Zitat (von meier19):
Könnt ihr das rausfinden? Ins Handelsregister gucken?

Das kann jeder, kostenlos: https://www.handelsregister.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Danke erstmal.

Der Mieter hat in den Mietvertrag als Mieter-Namen einfach nur seinen Vornamen und seinen Nachnamen eingetragen. Dann hat der Mieter die Gewerberäume doch als Privatperson gemietet und nicht als Firma, oder?
Dann haftet der Mieter doch auch mit seinem gesamten Privatvermögen, richtig?
Im gesamten Gewerbe-Mietvertrag taucht nirgends ein Firmenname auf! Dann ist es doch auch klar, dass der Mieter keine Firma ist, sondern eine Privatperson, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet, richtig?

danke.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Dann hat der Mieter die Gewerberäume doch als Privatperson gemietet

Nein, hat er nicht.



Zitat (von meier19):
Im gesamten Gewerbe-Mietvertrag taucht nirgends ein Firmenname auf! Dann ist es doch auch klar, dass der Mieter keine Firma ist, sondern eine Privatperson, die mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet, richtig?

Falsch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Dann hat der Mieter die Gewerberäume doch als Privatperson gemietet und nicht als Firma, oder?

Keine Privatperson wird Gewerberäume mieten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Ok danke. Das ist neu für mich.

Nehmen wir mal an diese Person hat mehrere Unternehmen. Unter welcher Firma hat die denn dann die Gewerbe-Räume gemietet? Welches Unternehmen haftet denn, wenn diese Person mehrere Unternehmen hat?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Nehmen wir mal an diese Person hat mehrere Unternehmen. Unter welcher Firma hat die denn dann die Gewerbe-Räume gemietet? Welches Unternehmen haftet denn, wenn diese Person mehrere Unternehmen hat?

Wenn sich im Mietvertrag kein Hinweis findet, dann muss man halt suchen. Internetauftritt, Firmenschild am Gebäude, Aufschrift am Briefkasten, Telefonbuch, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von meier19):
Ich möchte wegen so einer einfachen Sache nicht extra zum Fachanwalt gehen, weil der teuer ist. So einen vorformulierten Satz müsste man auch hier im Forum bekommen.



Wenn man die anderen Thread`s liest, kann es sich doch nur um eine Troll handeln!?

Ein gewerblich vermietender Millionär, dem der Rat eines Fachmannes zu teuer ist und der sich lieber auf
Aussagen in einem Laienforum verlässt um ein paar Kröten zu sparen. :respekt:


Thread von "meir19" vom 9.6.2017:


wenn der Vater seinem Sohn ein zinsloses Darlehen über 2 Mio € für eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren gibt?


Ich gebe meinem Sohn ein Darlehen über 5 Mio € mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die gesamten Zinsen werden erst am Ende der Laufzeit gezahlt.


Gehen wir mal davon aus, dass der Sohn das Darlehen für den Kauf von Wertpapieren und für den Kauf von vermieteten Immobilien kaufen will. Das Darlehen stammt aus dem Privatvermögen des Vaters.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von meier19):
Nehmen wir mal an diese Person hat mehrere Unternehmen. Unter welcher Firma hat die denn dann die Gewerbe-Räume gemietet? Welches Unternehmen haftet denn, wenn diese Person mehrere Unternehmen hat?

Wenn sich im Mietvertrag kein Hinweis findet, dann muss man halt suchen. Internetauftritt, Firmenschild am Gebäude, Aufschrift am Briefkasten, Telefonbuch, ...


Genau, ich suche und finde 2 Firmenschilder, 2 Internetauftritte, 2 Aufschriften an den Briefkästen und natürlich auch 2 Telefonbucheinträge. Was ja auch ganz logisch ist, weil die Person 2 Unternehmen hat. Nur hilft mir das ja alles nicht weiter, weil ich dann immer noch nicht weiß, welches der beiden Unternehmen für die Schulden aus dem Mietvertrag haftet !!

Im Mietvertrag steht nirgends auch nur ein kleiner Hinweis, dass die Person eine Firma hat. Natürlich steht auch kein Name von irgendeiner Firma im Mietvertrag.
Der Mieter hat auch eine Mieterselbstauskunft abgegeben. Auch dort steht als Mieter Name nur eine Privatperson mit Adresse, Geburtsdatum und monatlichem Einkommen drin! Nirgends irgendeine Angabe über eine Firma.

Danke für eure Hilfe.

-- Editiert von meier19 am 14.06.2017 20:45

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von meier19):
Dann hat der Mieter die Gewerberäume doch als Privatperson gemietet und nicht als Firma, oder?

Keine Privatperson wird Gewerberäume mieten.


Ist das rechtlich gar nicht möglich ??

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Nur mal so als Anmerkung...

Jetzt wo es sogar in die Richtung von negativen Zinsen geht wäre doch ein Vermieter, der die Mietkaution NICHT zinswirksam anlegen würde gekniffen...
Ansonsten zahlt man doch für 5-6 Jahre die Zinsen auf sagen wir 2000 € Kaution und muss am Ende exakt diese 2000 € zurückzahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Ist das rechtlich gar nicht möglich ??

Ja, dafür sorgt schon das Finanzamt.
Aber wie wäre es sich an einen Fachanwalt zu wenden?
Der kann alles wohl mal für kleines Geld aufklären.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von meier19):
Nehmen wir mal an diese Person hat mehrere Unternehmen. Unter welcher Firma hat die denn dann die Gewerbe-Räume gemietet? Welches Unternehmen haftet denn, wenn diese Person mehrere Unternehmen hat?

Wenn sich im Mietvertrag kein Hinweis findet, dann muss man halt suchen. Internetauftritt, Firmenschild am Gebäude, Aufschrift am Briefkasten, Telefonbuch, ...


Genau, ich suche und finde 2 Firmenschilder, 2 Internetauftritte, 2 Aufschriften an den Briefkästen und natürlich auch 2 Telefonbucheinträge. Was ja auch ganz logisch ist, weil die Person 2 Unternehmen hat. Nur hilft mir das ja alles nicht weiter, weil ich dann immer noch nicht weiß, welches der beiden Unternehmen für die Schulden aus dem Mietvertrag haftet !!

-- Editiert von meier19 am 14.06.2017 20:45


Gibts keine Möglichkeit das rauszufinden außer einen Fachanwalt zu fragen ??

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Nur hilft mir das ja alles nicht weiter, weil ich dann immer noch nicht weiß, welches der beiden Unternehmen für die Schulden aus dem Mietvertrag haftet !

Dann muss man halt recherchieren, ob diese "Firmen" auch tatsächlich Firmen sind oder nur diverse Unternehmensnamen eines vollhaftenden Unternehemers.
In letzerem Fall verklagt man einfach den Unternehmer.

Oder man lässt das ganze und verklagt einfach den Unternehmer auf gut Glück. Wenn er eine Firma hat, wird er dann dann schon im Laufe der Verhandlung verkünden, wer der Vertragspartner ist. Oder selbst zahlen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12