Mietkaution - Teil "nutzen" für Reparaturen u.ä.?

12. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
MissMoneypenny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution - Teil "nutzen" für Reparaturen u.ä.?

Hallo an alle,
ich befinde mich seit Ende letzten Jahres in der Privatinsolvenz. Mein Freund und ich werden nun zusammenziehen. Meine Mietkaution der alten Wohnung wird dann Teil der Insolvenzmasse.
Kann ich meinem Vermieter sagen er soll einen Teil der Mietkaution dafür nutzen eventuell gefundene kleine Mängel reparieren/renovieren zu lassen?
Wäre es sogar möglich die letzte Miete mithilfe der Mietkaution zu "zahlen" und dann ginge nur eine kleinerer Teil der Mietkaution zur Insolvenzmasse?
Ich muss ja für die neue Wohnung auch eine Mietkaution hinterlegen und der Umzug bedeutet für mich, dass ich in der Zukunft Mietkosten spare. Im Moment allerdings wäre es für mich unmöglich Renovierung, Umzug und neue Mietkaution einfach so zu bezahlen.
Für Informationen hierzu wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus für Ihre/Eure Hilfe.
MfG
Miss Moneypenny

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Derartige Absprachen mit dem Vermieter können als Verkürzung der Insolvenzmasse gesehen werden und zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.

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#2
 Von 
MissMoneypenny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hatte ich befürchtet ... fragt sich nur wie man auf einen grünen Zweig kommen soll, wenn einem alles genommen wird un man keine Hilfe erhält wenn ich ja eigentlich versuche meine Situation zu verbessern, sprich weniger Mietzahlung durch Zusammenzug ... :augenroll: :sad:

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Aber der vorherige Vermieter darf die Mietkaution für mieterbedingte Reparaturen/ Renovierungen verwenden. Das ist ja der Sinn der Kaution.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
MissMoneypenny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn das nicht aktiv abgesprochen ist/wird, aber bei der Wohnungsübergabe Dinge festgestellt werden, die der Vermieter gerne bereinigen /reparieren lassen würde und die Kosten dann von der Mietkaution abzieht, dann wäre das in Ordnung??

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von MissMoneypenny):
Kann ich meinem Vermieter sagen er soll einen Teil der Mietkaution dafür nutzen eventuell gefundene kleine Mängel reparieren/renovieren zu lassen?

Logisch, dafür ist die Kaution ja gedacht, das der Vermieter eine SIcherheit hat wnen der Mieter nach Auszug Schäden hinterlässt die dieser nicht bezahlen kann.



Zitat (von MissMoneypenny):
Ich muss ja für die neue Wohnung auch eine Mietkaution hinterlegen

Dann möge das doch der Freund machen?





-- Editiert von Harry van Sell am 12.04.2017 19:01

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von MissMoneypenny):
Also wenn das nicht aktiv abgesprochen ist/wird,

Wird aber so sein, da das in der Regel im Mietvertrag steht.
Im übrigen ist das "aktiv abgesprochen" irrelevant.



Zitat (von MissMoneypenny):
Wäre es sogar möglich die letzte Miete mithilfe der Mietkaution zu "zahlen" und dann ginge nur eine kleinerer Teil der Mietkaution zur Insolvenzmasse?

Das könnte problematisch werden, wenn das so wie hier beschrieben gemacht wird.
Wenn man zahlungsunfähig ist, sähe das schon anders aus (ist aber auch nicht unkritisch).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MissMoneypenny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Fazit bisher:
- wenn noch kleine Reparaturen von der Mietkaution abgezogen werden ist das okay
- Miete lieber nicht, da problematisch

Vielen Dank für die Beiträge!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von MissMoneypenny):
wenn noch kleine Reparaturen von der Mietkaution abgezogen werden ist das okay


Nicht unbedingt.

Soweit hier die anderen darauf hingewiesen haben, dass die Kaution zur Sicherung des Vermieters da ist und dieser daher berechtigt ist, sich aus der Kaution z.B. zur Beseitigung von Schäden zu bedienen, ist dies zwar zutreffend, geht aber an Ihrer Frage vorbei. Der Vermieter ist auch berechtigt sich aus der Kaution zu bedienen, wenn Sie die letzte Miete nicht mehr zahlen, ob das abgesprochen wurde oder nicht. Wozu der Vermieter alles berechtigt ist, hat nunmal aber gar keinen Aussagewert dazu, ob das Ihnen vielleicht Ärger einbringen könnte in Bezug auf Ihr Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung.

Sie dürfen als Insolvenzschuldnerin nunmal die Insolvenzmasse nicht verkürzen. Dass dies geschieht, wenn Sie eine Absprache mit dem Vermieter treffen, das die Kaution für xy eingesetzt werden soll, ist offensichtlich und Sie können, wenn der Vermieter plaudert und ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellt in diesem Fall aller Voraussicht nach, sich von der RSB verabschieden. Selbst wenn es keine Ansprache mit dem Vermieter gibt und z.B. einfach nicht die letzte Miete oder gar die letzten drei Mieten nicht gezahlt werden, obwohl im Hinblick auf die Einkommenssituation alles wie bisher ist, zeigt dies meines Erachtens deutlich, dass Sie die Kaution unzulässig abwohnen wollten und damit die Insolvenzmasse verkürzen wollten.

Bei Schäden wird die Sache dann nicht mehr eindeutig, kann aber, wie gesagt Ihnen ebenso auf die Füße fallen. Man muss halt im Einzelfall das bewerten. Notwendige Schönheitsreparaturen, die zulässiger Weise auf den Mieter abgewälzt wurden, einfach mal nicht durchführen und auf die Verrechnung mit der Kaution zu setzen, dürfte aber Problematisch sein. Ebenso Schäden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgetreten sind.

Ich würde Ihnen raten, im Übergabeprotokoll gar nichts anzuerkennen. Im Zweifel wird sich der IV mit dem Viermieter auseinander setzen.

-- Editiert von Eidechse am 13.04.2017 11:10

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