Mieterschutz - vermieterin verpflichtet weißen Wände!

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)
Mieterschutz - vermieterin verpflichtet weißen Wände!

Hallo,

Ich habe noch eine Frage. Als ich in der Wohnung umgezogen habe, wurden die Wände nicht neue gemalt und war nur OK weiß, wie jetzt nachdem 3 Jahre. Aber die Vermieterin akzeptiere das nicht und möchte ich für weiße Wanden bezahlen! Die Wände sind weiß und hatte/habe ich auch kein Bild an der Wände! Deshalb gibt es auch kein Loch!

Was kann man hier machen? kann jemand mir helfen und sagen welche Rechts ist zutreffend hier?

Ich möchte nicht für weißen Wände bezahlen. Wie kann ich alle diese Kosten zurück zu der Vermieterin mache?
Wie Sauber die Wohnung muss sein, nachdem Umzug?
Danke,
viele Grüße,
Tina


-- Editiert von tina110 am 14.01.2018 18:46

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13 Antworten
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#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ist der Text der Tatsache geschuldet, dass deutsch nicht deine Muttersprache ist?

Für den Zustand der Wohnung ist wichtig, was sagen Mietvertrag und Uebergabeprotokoll zum Zustand der Wohnung bei Anmietung? Frisch renoviert? Unrenoviert?
Enthält der Mietvertrag eine Klausel zum Thema Schönheitsreparaturen und wie lautet die?
Gibt es weitere Klauseln im Vertrag zum Zustand der Wohnung bei Rueckgabe?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ist der Text der Tatsache geschuldet, dass deutsch nicht deine Muttersprache ist?

Für den Zustand der Wohnung ist wichtig, was sagen Mietvertrag und Uebergabeprotokoll zum Zustand der Wohnung bei Anmietung? Frisch renoviert? Unrenoviert?
Enthält der Mietvertrag eine Klausel zum Thema Schönheitsreparaturen und wie lautet die?
Gibt es weitere Klauseln im Vertrag zum Zustand der Wohnung bei Rueckgabe?

Ja , Deutsch ist nicht meine Muttersprache.

Ich kann nicht das in Mietvertrag sehen. Ich kann nicht hier leider anonymisierten Mietvertrag teilen. es gibt keine Option hier.
Ja es gibt klausen für Schöheitsreeparaturen:
- Es besteht Einigkeit darüber , dass von einem zustand der Räume ausgegangen wird, wie er im Übergabeprotokoll fesgehalten bzw. bei der Wohnungbescihtigung festgestellt wurde.
- Schäden in den Mieträumen hat der Mieter, soweit er sie nicht auf seine Kosten behebt, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. er verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwandungen für instandsetzungen, die er Vorgenommen hat, ohne vorher vom vermieter Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Dies gilt nicht, falls sofortiges Handels des Mieters erforderlich und der Vermieter nicht erreichbar ist.
- Der meter halftet dem Vermieter für Schäden , die durch ihn, seine Familienmitglieder, besucher, Huasgehilfen untermieter sowei von ihm beaufträte Hnadwerker und Lieferanten schuldhaft verursacht werden. ...
es ist so viele andere
- Der mieter ist verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen, die Schönheitsreparaturen umfassen das Streichen der Wände und Dechen, das Reinigen von Parkette und Teppichböden, das Streichen von Heizkörpern und Heizrohren, der innertüren und Türargen sowei der Fenster und Außentüren voninnen, außerdem des Beseitigen kleinerer Putz und Holzschäden.
die Schönheitsreparaturen sind üblicherweise in folgenden Zeitabständen, gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses auszuführen

Küchen, Bäder, Duschen, Toilette alle 5 Jahre, Diele und Wohnräume alle acht Jahre, ...
- Soweit bei beendigung des Mietverhätnisses die Renovierungsfristen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, kann der Vermieter wahlweise vom Mieter zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Kosten einer fälligen Renovierung verlangen. die kann z.B. auf de Grundlage eines von Vermieter...

- Der Mieter ist verpflichtet, die Repartur kosten für Installationsgegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgeset sind, wie die Installation für wasser und Gas, Elektrizität, Heiz und...soweit die kosten der einzelnen Reparatur 100 euro nicht übersteigen und er Jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als eine Monatmietes..

- bei Auszug sit die Wohnung in gereinigtem Zustand zu übergeben (z.B. Fenster, Türen einschl, Rahmen, Heizkörper Bodenbeläge geputzt sowei sanitäre Einrichtungen kalkfrei)

Ja es gibt Klausen für Rückgabe:
Bei Auszug während de laufenden Abrechnungszeitraumes tägt der Mieter die Kosten der Zwischenablesung. zu den Sonstigen Betribskosten gem § 2 Nr. 17 Betribskosten- verordunung zählen kosten der Feurlöscherwartung und der Brandschutzeinrichtungen, Sicherheitsdienst, Beseitigung der Oberflächenabwässer. Reinigung von Dachrinnen, Regenabflussrohre, sowei Be- und Entwässerungseinrichtungen, wartun aller Elektroinstallationen, vorhandener Rauchmelder sowei die zeitanteiligen kosten der Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen und laboruntersuchungen gem. Trikwasserverornung.
die anderes habe ich nicht sehr wichtig gesehen..

-- Editiert von tina110 am 14.01.2018 19:52

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

1.) Trotz 2maligen Lesens habe ich keine Verpflichtung gefunden, welche die Farbe weiß vorschreibt.
2.) Die nachstehende Quotenklausel ist lt. BGH unwirksam

Zitat:
Küchen, Bäder, Duschen, Toilette alle 5 Jahre, Diele und Wohnräume alle acht Jahre, ...
- Soweit bei beendigung des Mietverhätnisses die Renovierungsfristen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, kann der Vermieter wahlweise vom Mieter zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Kosten einer fälligen Renovierung verlangen. die kann z.B. auf de Grundlage eines von Vermieter...


3.) Wenn der Zustand keine Renovierung verlangt, kann der Vermieter die auch nicht erzwingen.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Seh ich auch so, du hast eine unwirksame Quotenklausel im Mietvertrag, mit der Folge, dass du nicht renovieren musst.
Lediglich Punkte Waende oder ähnlich skurrile Farben/ Tapeten muessten entfernt werden.

Wegen der Kaution wirst du dann mit der Vermieterin evtl.streiten muessen.
Ueberleg dir mal, ob du kurzfristig in einen Mieterverein eintreten willst.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Hatten Sie nicht in dem anderen Thread geschrieben, dass der VM renovieren will und Sie früher aus der Wohnung wollen?

Zitat:
Ich möchte aktuell bis ende Februar in der Wohnung bleiben und ein Nachmieter finden. Aber leider meine Vermieterin hat mir gesagt, dass Sie möchtet Renovierung machen und akzeptiere keine Nachmietern! Sonst bin ich ein Woche früher umziehen, dass Sie an diesen Woche Renovierung machen könnte und dann Sie hat selbst Mieter durch Makler sucht!


https://www.123recht.net/Vermieterin-moechtet-die-Renovierung-und-akzeptiere-keine-Nachmieter,-was-man-kann-macht-__f531467.html

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#6
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Hatten Sie nicht in dem anderen Thread geschrieben, dass der VM renovieren will und Sie früher aus der Wohnung wollen?

Zitat:
Ich möchte aktuell bis ende Februar in der Wohnung bleiben und ein Nachmieter finden. Aber leider meine Vermieterin hat mir gesagt, dass Sie möchtet Renovierung machen und akzeptiere keine Nachmietern! Sonst bin ich ein Woche früher umziehen, dass Sie an diesen Woche Renovierung machen könnte und dann Sie hat selbst Mieter durch Makler sucht!


https://www.123recht.net/Vermieterin-moechtet-die-Renovierung-und-akzeptiere-keine-Nachmieter,-was-man-kann-macht-__f531467.html


Ja, Das war andere Frage. für Nachmieter kann ich leider nichts machen. Laut die Antwort von die personen hier. Obwohl ich für Arbeitssache nach anderer Stadt umziehen muss!

und für die Renovierung laut die Antworten, kann die Vermieterin nicht mir verpflichten dass früher meine Wohnung verlassen... deshalb wenn sie akzeptiere keine Nachmieter, ich werde auch diese Wohnung bis ende 3 Monat halten!
Sie übernehme alle Kosten für Bodenänderung. aber verpflichtet mich, dass ich für weiße Wände bezahle!! ich habe heute wieder mit ihr gesprochen und Sie hat mir gesagt, dass Wände nicht weiß und nachdem 3 Jahr muss weiß sein!! und Mieter muss für weiß bezahlen oder ich muss selbst weiß machen und alle Wohnung sauberen bevor ich übertrage!



-- Editiert von tina110 am 14.01.2018 20:59

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Seite vom Mietvertrag kopieren und diesen Passus gelb markieren :
Soweit bei beendigung des Mietverhätnisses die Renovierungsfristen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, kann der Vermieter wahlweise vom Mieter zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Kosten einer fälligen Renovierung verlangen. die kann z.B. auf de Grundlage eines von Vermieter...

Dann das BGH Urteil ausdrucken und den Text bei Randziffer 37 ebenfalls gelb ausdrucken.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71088&pos=0&anz=1

Beides zusammen der Vermieterin vorlegen und ihr erklären, dass das ungültig ist und du daher nur einmal gefegt und gewischt uebergibst.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

@tina110

Befindet sich die Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland ?

Wir antworten hier nach Maßgabe des deutschen Rechts !

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#9
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
@tina110

Befindet sich die Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland ?

Wir antworten hier nach Maßgabe des deutschen Rechts !

Ja, Bayern. und auch ziehe ich nach anderer Stadt in Deutschland um

aber viele Deutsche sagen, dass Bayern nicht Deutschland ist... ich weiß es nicht!

-- Editiert von tina110 am 14.01.2018 21:27

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#10
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Seite vom Mietvertrag kopieren und diesen Passus gelb markieren :
Soweit bei beendigung des Mietverhätnisses die Renovierungsfristen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, kann der Vermieter wahlweise vom Mieter zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Kosten einer fälligen Renovierung verlangen. die kann z.B. auf de Grundlage eines von Vermieter...

Dann das BGH Urteil ausdrucken und den Text bei Randziffer 37 ebenfalls gelb ausdrucken.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71088&pos=0&anz=1

Beides zusammen der Vermieterin vorlegen und ihr erklären, dass das ungültig ist und du daher nur einmal gefegt und gewischt uebergibst.

Danke! Das war sehr Hilfreich!

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#11
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Randziffer 37.

es gibt leider keine Randziffer 37. es ist bis 33.
können Sie bitte nochmal überprüfen?

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#12
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Randziffer 37
sorry falsch an meine Antwort geschrieben und nicht Ihre.
Es gibt leider keine Randziffer 37 an dem Dokument.

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Sorry Randziffer 24. Der Zweite Satz : Denn eine Quotenabgeltungsklausel..

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