Hallo,
meine Eltern bewohnen eine Wohnung, die nicht der Mietpreisbindung unterliegt (Rentner). Die Wohnung an sich bietet kaum Ausstattung und ist schon sehr in die Jahre gekommen, war aber eben bisher günstig. Nun wird schon das dritte Mal erhöht und meine Frage ist folgende:
Kann man im Zuge der Erhöhung eine (Teil)Modernisierung mit denen diskutieren zumal einer der Gründe "vergleichbaren Wohnungen" sind. Meine Eltern bewohnen diese Wohnung schon fast 20 Jahre und obwohl sich vieles abnutzt werden eben wenn überhaupt nur sporadisch Mängel beseitigt. Vieles nutzt sich mit der Zeit eben ab und der Vermieter wartet bis zum Auszug mit der Modernisierung um dann teurer vermieten zu können.
Wäre sehr dankbar wenn man seine Erfahrungen oder sein Fach-Wissen mit mir teilen würde inwieweit es Sinn macht dies beim Vermieter zumindest mal in den Raum zu stellen. Vllt mit Urteilen oder Gesetzesgrundlagen.
Vielen Dank!
Mieterhöhungsverlangen für Wohnung
8. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2018 | 15:34
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhungsverlangen für Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Januar 2018 | 16:11
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Zitatmeine Eltern bewohnen eine Wohnung, die nicht der Mietpreisbindung unterliegt (Rentner) :
Das hat nun nichts miteinander zu tun, welchen Status die Mieter haben.
Zitatinwieweit es Sinn macht dies beim Vermieter zumindest mal in den Raum zu stellen. Vllt mit Urteilen oder Gesetzesgrundlagen. :
Die wird es zu dem Thema aber nicht geben. Anschneiden kann man das Thema auf jeden Fall, wenn eine Mieterhöhung im Raum steht.
Zitatwenn überhaupt nur sporadisch Mängel beseitigt. :
Echte Mängel muss der Vermieter natürlich beseitigen. Wenn diese Mängel aber nur kosmetischen Charakter haben, wird der VM sicherlich nichts unternehmen.
Und bei der nächsten Mietpreiserhöhung sollte man sich die Begründung genau anschauen, ob der Mietspiegel, bzw. die Vergleichswohnungen passen.
#2
Antwort vom 8. Januar 2018 | 16:26
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitatmeine Eltern bewohnen eine Wohnung, die nicht der Mietpreisbindung unterliegt (Rentner) :
Das hat nun nichts miteinander zu tun, welchen Status die Mieter haben.
Zitatinwieweit es Sinn macht dies beim Vermieter zumindest mal in den Raum zu stellen. Vllt mit Urteilen oder Gesetzesgrundlagen. :
Die wird es zu dem Thema aber nicht geben. Anschneiden kann man das Thema auf jeden Fall, wenn eine Mieterhöhung im Raum steht.
Zitatwenn überhaupt nur sporadisch Mängel beseitigt. :
Echte Mängel muss der Vermieter natürlich beseitigen. Wenn diese Mängel aber nur kosmetischen Charakter haben, wird der VM sicherlich nichts unternehmen.
Und bei der nächsten Mietpreiserhöhung sollte man sich die Begründung genau anschauen, ob der Mietspiegel, bzw. die Vergleichswohnungen passen.
Hi Liane46 danke für deine ausführliche Antwort. OK einiges ist iwo schon kosmetisch aber ZB die Küche ist nicht mehr wirklich zeitgemäß (hat eigentlich nur Herdanschluss und Wasserhahn über einem Spülbecken) vor allem für ältere Generationen.
Wie könnte man denn die Vergleichswohnungen überprüfen. Es sind drei Stück genannt worden. Hab schon überlegt mal freundlich zu fragen und zumindest mal die Verhältnisse dort zu vergleichen mit der meiner Eltern. Aber sonst?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Januar 2018 | 20:32
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatWie könnte man denn die Vergleichswohnungen überprüfen. Es sind drei Stück genannt worden. :
Genau, das solltest du wirklich machen.
Zitatnicht mehr wirklich zeitgemäß (hat eigentlich nur Herdanschluss und Wasserhahn über einem Spülbecken) :
Welchen Komfort erwarten deine Eltern denn in der Küche, denn alles was eine Modernisierung ist, bezahlt der Mieter über eine Erhöhung der Miete. Hier geht es Weiter: https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Mieterhoehung_nach_Modernisierung.pdf
#4
Antwort vom 8. Januar 2018 | 20:44
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatWie könnte man denn die Vergleichswohnungen überprüfen. Es sind drei Stück genannt worden. :
Genau, das solltest du wirklich machen.
Zitatnicht mehr wirklich zeitgemäß (hat eigentlich nur Herdanschluss und Wasserhahn über einem Spülbecken) :
Welchen Komfort erwarten deine Eltern denn in der Küche, denn alles was eine Modernisierung ist, bezahlt der Mieter über eine Erhöhung der Miete. Hier geht es Weiter: https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Mieterhoehung_nach_Modernisierung.pdf
Nochmal vielen lieben Dank Liane. Es geht wirklich nicht um Verschönerung sondern vielmehr darum dass die Wohnung einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Rohre, Kacheln Türen sind in die Jahre gekommen. Aber am deutlichsten sieht man es eben in der Küche weil es ZB nicht mal Spülmaschinen Anschluß gibt oder die Spüle aus einem Hahn besteht. Vergleichbare Wohnungen der Nachbarn sind zudem einfach etwas moderner.
Der Hausmeister selbst ist angehalten nur das nötigste zu machen. Immer wenn einer auszieht wird dann aber in der Nachbarschaft modernisiert um teurer zu vermieten.
Ich werde den Tipp auf jeden Fall berücksichtigen und mal freundlich bei den Referenzwohnungen klingeln. Ich weiß nur nicht wie erfolgversprechend dann der Gang zum Vermieter ist und das hat mich zum Posten hier motiviert.
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
29 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten