Mieterhöhung wegen Kneipenschließung?

18. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
sn27978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung wegen Kneipenschließung?

Hallo zusammen !

Ich brauche dringend eure Hilfe ..Und zwar wohnen mein Mann und ich direkt über einer Kneipe. Wegen des Lärms hatten wir schon bei Vertragsabschluss eine Mietminderung von 20%. Soweit war auch alles gut.. wir wohnen jetzt seit 7 Monaten in dieser Wohnung.
Nun hab ich durch die Zeitung mitbekommen das die Kneipe vor hat zu schließen und einen neuen Mieter bekommt. Leider können wir nicht im Voraus erfahren ob der neue Mieter den freien Raum als Kneipe beibehalten will. Was passiert mit unserer Miete, falls der neue Mieter sich dafür entscheidet einen Blumenladen oder sonstiges daraus zu machen das keinen erheblichen Lärm verursacht? Hat der Vermieter dann das Recht die 20% Mietminderung aufzulösen und das wir die volle Miete zahlen müssen?
Immerhin konnte man ja nicht vorhersehen das die Kneipe schließen wird..

Vielen Dank im Voraus für eure hilfreichen Antworten ! :)

LG sn27978

-- Editiert von sn27978 am 18.10.2017 20:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von sn27978):
Wegen des Lärms hatten wir schon bei Vertragsabschluss eine Mietminderung von 20%.
Was genau steht dazu im Mietvertrag? Gibt es weitere Vereinbarungen dazu und wenn ja sind diese nachweisbar?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sn27978):
Mieterhöhung wegen Kneipenschließung?

Es gibt keine Mieterhöhung, da ja die vertraglich vereinbarte Miete verlangt wird.
Alles was passiert ist, das eventuell die Entschädigung für ??? durch die Kneipe entfällt.


Ansonsten müsste man halt mal schauen, was genau vereinbart wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Komische denke. Wenn der Grund für die Mietminderung entfällt, will man einfach weitermindern? Weswegen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von sn27978):
Hat der Vermieter dann das Recht die 20% Mietminderung aufzulösen und das wir die volle Miete zahlen müssen?
Immerhin konnte man ja nicht vorhersehen das die Kneipe schließen wird..

Manche Mieter haben Vorstellungen, die sind ... interessant.

0x Hilfreiche Antwort

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