Mieterhöhung okay. Aber wie hoch rechtens?

23. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
bugs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Mieterhöhung okay. Aber wie hoch rechtens?

Hallo zusammen,

ich habe mich etwas durchgelesen, aber keine 100%ige Antwort auf meine Frage(n) finden können. Ich hoffe daher, dass mir jemand etwas weiterhelfen kann.

Aktuelles Mietverhältnis:
• 50qm
• 506,-€ KM (lt. Immoscout damit im Mittelfeld für meine Gegend)
• EBK inkl. E-Geräte lt. Mietvertrag


Beim Einzug (07/2017) war eine 38 Jahre alte Küche mit defektem Ofen eingebaut, der lt. Vermieter ausgetauscht werden sollte. Es ist länger nichts passiert, bis man sich dann im Herbst darauf verständigt hat, eine neue EBK einzubauen. Der Vermieter hatte damit eine Wertsteigerung vor Augen und ich eine neuwertige Küche, wobei ich einer grundsätzlichen Mieterhöhung damals mündlich zugestimmt hatte (je nach Küche, darüber wollten wir noch reden - das ist jetzt).

In 01/2018 wurde die alte Küche nun ausgebaut, ich hätte eine Woche keine Küche. Nach 9 Tagen wurde nun die neue EBK mit Geräten eingebaut (Kaufpreis 3.300,-€).

Im Zuge der neuen Küche wurde auch ein neuer Laminatboden verlegt, nachdem der alte nach >15 Jahren arg abgenutzt war (ca. 6-7qm).

Soeben wurde mir per E-Mail eine Mieterhöhung i.H.V. „ca. 45€" angekündigt.


Meine Fragen:
• Darf der Vermieter die Handwerkerkosten für Ab- und Aufbau (durch Ikea) in die Mieterhöhung miteinrechnen? Bei den bekannten (aber auch korrekten?) 11% aufs Jahr wäre ich bei EUR 30,25/Monat auf die KM. Ich war auf dem Stand, dass Ab- und Aufbau hier nicht mit reingehören - aber das ist leider nur Halbwissen.

• Darf ein neuer Boden in der Küche miteinbezogen werden? Ich war der Meinung, dass der Boden alle X Jahre ausgetauscht werden muss bzw. man darauf Anspruch hat (wobei ich hier nichts gefordert hatte).

• Mieterhöhung soll ab März gelten, das wäre in 5 Wochen und ist somit meines Wissens nichts rechtens (2 Monate Vornotiz nach anschließender Bestätigung meinerseits). Wenn, dann wäre die Erhöhung ab 1.4. rechtens, oder? Ich will nicht damit anfangen und den defekten Ofen sowie die Woche gänzlich ohne Küche dagegen rechnen. Soweit haben wir ein gutes Verhältnis zueinander, daran möchte ich grundsätzlich auch nichts ändern.


Ich wäre für euren Input zu den drei o.g. Fragen sehr dankbar!

Beste Grüße
Boris

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von bugs):
Soeben wurde mir per E-Mail eine Mieterhöhung i.H.V. „ca. 45€" angekündigt.


Genauer Wortlaut dieser E-Mail?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bugs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von bugs):
Soeben wurde mir per E-Mail eine Mieterhöhung i.H.V. „ca. 45€" angekündigt.


Genauer Wortlaut dieser E-Mail?



„hinsichtlich der besprochenen Mieterhöhung:
diese wird ab März gelten, momentan gehe ich von ca. € 45 monatlich aus, warte aber noch die endgültigen Zahlen ab."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von bugs):
Darf der Vermieter die Handwerkerkosten für Ab- und Aufbau (durch Ikea) in die Mieterhöhung miteinrechnen?

Klar.

Ich binnur mal gespannt, wie er die Instandhaltung aus der Modernisierung herausrechnen will.



Zitat (von bugs):
Ich war der Meinung, dass der Boden alle X Jahre ausgetauscht werden muss bzw. man darauf Anspruch hat

Nö.


Zitat (von bugs):
Mieterhöhung soll ab März gelten

März 2019? Könnte sein, das der Vermieter bis dahin eine rechtskonforme Mieterhöhung hinbekommt...


Bisher gab es noch keine Mieterhöhung, also erst mal abwarten bis eine kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
hinsichtlich der besprochenen Mieterhöhung:


Was wurde denn besprochen?

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
bugs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
hinsichtlich der besprochenen Mieterhöhung:

Was wurde denn besprochen?


Es wurde mündlich nur besprochen, dass wir beim Einbau einer neuen EBK über eine kleine Mieterhöhung sprechen können und diese für mich grundsätzlich im Gegenzug akzeptabel wäre. Über die genaue Summe wollten wir dann sprechen, wenn es soweit ist. Das Thema kam dann halt heute auf, nachdem ich besagte E-Mail bekommen habe.


Zum Hintergrund noch:
Bei den Vermietern handelt es sich um zwei Schwestern, wobei die eine vor einigen Wochen verbal meinte, dass es auf ca. 25€/Monat hinauslaufen würde (was für mich noch akzeptabel wäre). Nun kam von der zweiten Schwester per E-Mail o.g. „Vorwarnung" mit fast der doppelten Summe.

Als Verbesserung im Vergleich zu vorher ist das Kochfeld zu nennen (vorher waren es Kochplatten). Ansonsten ist halt alles rund 40 Jahre moderner bzw. funktioniert nun der lt. Mietvertrag verbaute Ofen endlich.


Was mich interessiert ist, wann die Erhöhung (in welcher Höhe theoretisch auch immer) greifen würde, sofern ich irgendwann die „richtige" Erhöhung in Brief- bzw. Schriftform erhalte? Es fehlen aktuell noch diverse Leisten, die umgetauscht werden müssen; aus diesem Grund steht die finale Summe für die Neuanschaffung noch nicht fest.

Und ab wann dürfte die eventuelle Erhöhung überhaupt greifen - spielt es eine Rolle, dass ich erst ein knappes halbes Jahr hier wohne?

-- Editiert von bugs am 23.01.2018 21:48

-- Editiert von bugs am 23.01.2018 21:50

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Und ab wann dürfte die eventuelle Erhöhung überhaupt greifen


Eine normale Erhöhung nach § 558 BGB kann frühestens 15 Monate nach Einzug greifen, hier also wohl frühestens zum 01.10.2018.

Da eine Modernisierung offenbar nicht entsprechend § 555c BGB angekündigt wurde, kann eine Modernsierungserhöhung auch frühestens zum 01.10. greifen.

Allerdings habe ich erhebliche Zweifel daran, dass überhaupt die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung gegeben sind. Auf der anderen Seite hat man eine geringfügige Erhöhung bereits akzeptiert, auch wenn man rein rechtlich an eine solche unverbindliche Zusage wohl nicht gebunden ist.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bugs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für euren Input!
Soeben kam die nächste eMail der Vermieterin:


******
hallo XXX,

(...)

mit Ikea sind wir leider noch nicht weitergekommen.

so ergibt die derzeitige Berechnung der Miete (nach Abzug der Retoure an Ikea) infolge des Einbaus der neuen Küche (11% der Modernisierungskosten):
€ 540 zzgl. (alt) € 41 (Erhöhung), gesamt € 581 ab März 18.

sobald die Anbringung der Wandpaneele dann (hoffentlich bald) erfolgt ist, wird sich die Miete nochmals entsprechend dieser Kosten erhöhen.

Bitte teilen Sie Ihre Zustimmung mit.

mit freundlichen grüßen
******


Ich würde dem dann zuerst einmal widersprechen und auf eine Erhöhung auf frühestens 01.10.2018 verweisen (Einzug war am 01.07.2017)?

Eine Modernisierung wurde vorab nie schriftlich angekündigt. Abgesehen davon, dass diese 2-Wochen-Frist min Unfug ist.

Beste Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

1. Man muss nicht widersprechen. Höchstens zustimmen wenn man einverstanden ist
2. diese "Modernisierungserhöhung" ist alles andere als rechtskonform



Welche Summe wäre denn für Dich akzeptabel?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bugs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Besagte 40€ wären grundsätzlich okay (als obere Grenze), das wäre im Nachbarschaftsvergleich gerade noch im Rahmen. Ich plane ohnehin nicht „ewig" dort zu wohnen (max. noch 2 Jahre) und habe nun halt eine neue Küche. Die vorherige war 39 Jahre alt.

Einer weiteren Erhöhung für die angesprochenen Panele würde ich so aber nicht akzeptieren. Der Ofen ging z.B. vorher nicht (schriftlich festgehalten) und sollte ursprünglich ersetzt werden - wird aber in deren Kalkulation nun mit einbezogen.

Ich würde daher eigentlich antworten wollen, dass ich diese Erhöhung zum 01.10. akzeptiere mit Verweis auf die 15 Monate (unveränderte Miete seit Einzug/letzter Erhöhung).

Ich möchte hier nur korrekt argumentieren und keinen Raum für Diskussionen lassen und „normale Mieterhöhung" und „Erhöhung im Rahmen einer Modernisierung" verwechseln/vermischen (wie es meine Vermieterin augenscheinlich tut).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von bugs):
wird aber in deren Kalkulation nun mit einbezogen.

Dann sollte man das wohl mal herausrechnen.



Zitat (von bugs):
Ich möchte hier nur korrekt argumentieren

Du brauchst nur - wahlweise - zu sagen
A) Ich zahle freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Mieterhöung von X EUR monatlich.
B) Es gibt kein wirksames Mieterhöhungsverlangen.



Zitat (von bugs):
und keinen Raum für Diskussionen lassen

Dann zahl einfach was auch immer die verlangen.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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