Mieterhöhung nach Mietspiegel, Balkon wird berechnet, habe aber keinen richtigen (nur franz. Balkon)

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
m aus m
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieterhöhung nach Mietspiegel, Balkon wird berechnet, habe aber keinen richtigen (nur franz. Balkon)

Hallo,
meine Miete soll nach aktuellem Mietspiegel erhöht werden. Dabei wurde ein Balkon mit berechnet, den es hier nicht gibt. Mein Vermieter ist nun der Meinung, dass ein sogen. franz. Balkon (bodentiefes Fenster mit einem Geländer davor, das nur minimal aus der Fassade herausragt) hier auch zählt, da der Mietspiegel nicht zwischen normalem Balkon und französischem unterscheidet.

Ich bin anderer Meinung. Wer hat Recht?

Gruß Michael

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zunächst es gibt keinen einheitlichen Text für Mietspiegel.
Also: Was steht zum Thema "Balkon" im Mietspiegel ?
Gibt es darin wirklich Spalten für die gleiche Wohnung mit und ohne Balkon ?
Ist es überhaupt ein gültiger Mietspiegel ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
m aus m
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, Mietspiegel ist gültig. Für Balkon/Terrasse wird ein Aufschlag von 0,13 € pro qm aufgeführt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Für Balkon/Terrasse wird ein Aufschlag von 0,13 € pro qm aufgeführt.

Was steht da genau ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
m aus m
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Genau das steht da. Unser Mietspiegel besteht aus Kaltmiete pro qm nach Baujahr der Immobilie und div. Zu-und Abschlägen nach Stadtteil, Balkon/Terrasse, Fahrstuhl usw.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Dann nicht.
Mir ist das so nicht klar. Wieso kann man nicht genau abschreiben, was in dem Feld steht ?
Zuschlag auf was ? Da gibt es doch ne Preisspanne. Mittelwert, Höchstwert ?

Geh zum Anwalt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
m aus m
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Dann nicht.
Mir ist das so nicht klar. Wieso kann man nicht genau abschreiben, was in dem Feld steht ?
Zuschlag auf was ? Da gibt es doch ne Preisspanne. Mittelwert, Höchstwert ?

Geh zum Anwalt.


Was ist denn daran nicht zu verstehen? Miete mit Balkon = 7,61/qm Miete ohne Balkon = 7,48/qm.
es geht lediglich darum, ob ein franz. Balkon ein Balkon oder nur ein bodentiefes Fenster ist.
Vielleicht ist die Frage aber doch zu speziell für Dich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Zitat:
Für Balkon/Terrasse wird ein Aufschlag von 0,13 € pro qm aufgeführt.


Wenn tatsächlich nur das da steht, dann kann es dafür keinen Aufschlag geben, da dein "franz. Balkon" lediglich ein "Geländer" vor dem Fenster ist, das "nur minimal aus der Fassade herausragt".

Was gibt es denn daran nicht zu verstehen?
Vielleicht ist die Frage aber doch zu speziell für mich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht ist die Frage aber doch zu speziell für Dich.


Natürlich, wieviel Mietspiegel kennst du ?

Und die Begriffe Spannweite, Höchstwert und Mittelwert kennst du natürlich auch ?

Zitat:
Miete mit Balkon = 7,61/qm Miete ohne Balkon = 7,48/qm.


Steht da mit Sicherheit so nicht. Vermutlich nichtmal die 7,61 €.

Ist der Mietspiegel online ?
Wer hat ihn herausgegeben ?
Stadtgemeinde ?
Haus und Grund sowie Mieterverein ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
m aus m
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

http://www.minden.de/stadt_minden/Leben%20in%20Minden/Lebenslagen/Wohnen/Mietspiegel/

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von m aus m):
Zitat (von Spezi-2):
Dann nicht.
Mir ist das so nicht klar. Wieso kann man nicht genau abschreiben, was in dem Feld steht ?
Zuschlag auf was ? Da gibt es doch ne Preisspanne. Mittelwert, Höchstwert ?

Geh zum Anwalt.


Was ist denn daran nicht zu verstehen? Miete mit Balkon = 7,61/qm Miete ohne Balkon = 7,48/qm.
es geht lediglich darum, ob ein franz. Balkon ein Balkon oder nur ein bodentiefes Fenster ist.
Vielleicht ist die Frage aber doch zu speziell für Dich.


'Die Definition "Balkon" ist ein ausserhalb der Wohnung am Haus angebrachter Freisitz. Franz.Balkon zählt in diesem Sinne nicht dazu.

-- Editiert von Banane123 am 07.12.2017 21:49

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Schau mal hier:
Der Vermieter Ratgeber 2010
www.wiso-vermieter.de
auf Seite 64 befindet sich ein Urteil. Dort steht folgendes:

Zitat:
Gleicht ein Balkon eher einem „Austritt", auf dem allenfalls Getränkekisten abgestellt werden können, so wird er in die Wohnflächenberechnung nicht einbezogen (AG Hamburg, 45 C 921/94).

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
m aus m
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Eure Mühe. Versuche mal mit den Definitionen Balkon und franz. Balkon weiterzukommen, ansonsten Anwalt über Mieterverein.

Gruß Michael

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Gleicht ein Balkon eher einem „Austritt", auf dem allenfalls Getränkekisten abgestellt werden können, so wird er in die Wohnflächenberechnung nicht einbezogen (AG Hamburg, 45 C 921/94).

Es ist ja erstaunlich, dass es dazu überhaupt eines Urteils bedurfte.
Zur damaligen Zeit war die Wohnfläche nach der II. BV zu ermitteln, danach durfte die Grundfläche von Balkonen "bis zur Hälfte" bei der Ermittlung der Wohnfläche angerechnet werden.
Ein Balkönchen/Austritt/französischer Balkon hat ja kaum erwähnenswerte Grundfläche ...

Bei heutigen Wohnflächenberechnungen gilt die Wohnflächenberechnungsverordnung, danach wären i.d.R. 25% der Grundfläche anrechenbar - höchstens jedoch 50%.

Dass auf die anrechenbare Wohnfläche, die ja schon die entsprechend reduzierte Grundfläche von Balkon oder Terrasse enthält, dann noch ein Zuschlag draufgeschlagen werden darf, klingt für mich absurd.
Ob die Mindener dazu auch ihre eigenen Regeln für die Wohnflächenberechnung aufgestellt haben? :grins:

Jedenfalls: die Bauordnung NRW liefert keine Definition für französische Balkone.
Wenn keinerlei Austrittsfläche vorhanden ist, dann wäre die zu belegende Definition klar > bodentiefes Fenster mit der nach Bauordnung notwendigen Umwehrung/Absturzsicherung > § 41 BauO NRW
Wenn sich die Sache baulich anders darstellt, dann muss man halt schauen, wie man seine Ausführung belegt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Genau ausmessen, wie viel "Balkon" Sie haben und das in Gottes Namen auf die Miete gemäß der Balkonberechnung draufschlagen. Wie viel wird das ausmachen, 30 Cent?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.470 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen