Mieterhöhung gem. §558 BGB

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
gmc1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung gem. §558 BGB

Hallo,

ich miete eine kleine Wohnung in München seit dem 01.04.2010. Vor ca. 1 Woche habe ich von meinem Vermieter einen Brief bekommen, wo steht, dass die Grundmiete laut dem Mietspiegel für München 2011 um 20% erhöht werden muss, die "neue" Miete ist dann ab dem 01.03.2012 zu zahlen. Ich habe aus diesem Grund an euch eine Frage: darf der Vermieter seit knapp 2 Jahren nach dem Mietebeginn die Miete so drastisch erhöhen? Danke für eure Hilfe schon im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Was sagt denn der Mietspiegel dazu ?

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#2
 Von 
gmc1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab nur oberflächlich angeguckt, für meine Whg. beträgt der Grundpreis ca. 13 Euro pro m², so ungefähr war das auch laut der Berechnung des Vermieters auch mit Zuschläge wie Terrasse, gute Ausstattung usw, da habe ich fast kein Zweifel, weil der Vermieter ist eine ziemlich seriöse Firma. Mich interessiert nur, ob die Miete schon nach knapp 2 Jahren erhöht werden darf, weil ich hab irgendwo gehört, dass die Mieterhöhung erst nach 3 Jahren seit Vertragsbeginm in Frage kommt. Hab versucht die Gesetze zu lesen, aber das ist für mich wie chinesisch

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#3
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Die Antwort steht im selbst angeführten § 558 BGB .
Hier sind die Bedingungen für eine solche Erhöhung eigentlich sehr eindeutig festgelegt.

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#4
 Von 
gmc1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage war doch, ob es eine Sonderregelung gibt, die in dem §558 BGB nicht beschrieben ist. Das bedeutet dann, dass der Vermieter jede 15 Monate Miete erhöhen darf, sowie die anderen Vermieter in dem Gegend, und die bestimmen dann auch schließlich die Vergleichsmiete? Klingt nach Abzocken...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Das bedeutet dann, dass der Vermieter jede 15 Monate Miete erhöhen darf,

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind: ja.



quote:
Klingt nach Abzocken...

Die zuverlässigste Art sich dieser 'Abzocker' zu entledigen, wäre der Erwerb von Eigentum.

Ansonsten steht dem Vermieter ein angemessenes Entgelt zu für die Großzügigkeit ein angenehmes Obdach zu bieten.
Vor 'Abzocke' schützt die gesetzliche Regelung.

Sollte das weiterbewohnen der Wohnung an mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit scheitern, muss man als Mieter einen der Parameter anpassen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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