Hallo,
ich miete eine kleine Wohnung in München seit dem 01.04.2010. Vor ca. 1 Woche habe ich von meinem Vermieter einen Brief bekommen, wo steht, dass die Grundmiete laut dem Mietspiegel für München 2011 um 20% erhöht werden muss, die "neue" Miete ist dann ab dem 01.03.2012 zu zahlen. Ich habe aus diesem Grund an euch eine Frage: darf der Vermieter seit knapp 2 Jahren nach dem Mietebeginn die Miete so drastisch erhöhen? Danke für eure Hilfe schon im Voraus!
-----------------
""
Mieterhöhung gem. §558 BGB
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was sagt denn der Mietspiegel dazu ?
-----------------
""
Hab nur oberflächlich angeguckt, für meine Whg. beträgt der Grundpreis ca. 13 Euro pro m², so ungefähr war das auch laut der Berechnung des Vermieters auch mit Zuschläge wie Terrasse, gute Ausstattung usw, da habe ich fast kein Zweifel, weil der Vermieter ist eine ziemlich seriöse Firma. Mich interessiert nur, ob die Miete schon nach knapp 2 Jahren erhöht werden darf, weil ich hab irgendwo gehört, dass die Mieterhöhung erst nach 3 Jahren seit Vertragsbeginm in Frage kommt. Hab versucht die Gesetze zu lesen, aber das ist für mich wie chinesisch
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Antwort steht im selbst angeführten § 558 BGB
.
Hier sind die Bedingungen für eine solche Erhöhung eigentlich sehr eindeutig festgelegt.
-----------------
""
Meine Frage war doch, ob es eine Sonderregelung gibt, die in dem §558 BGB
nicht beschrieben ist. Das bedeutet dann, dass der Vermieter jede 15 Monate Miete erhöhen darf, sowie die anderen Vermieter in dem Gegend, und die bestimmen dann auch schließlich die Vergleichsmiete? Klingt nach Abzocken...
-----------------
""
quote:
Das bedeutet dann, dass der Vermieter jede 15 Monate Miete erhöhen darf,
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind: ja.
quote:
Klingt nach Abzocken...
Die zuverlässigste Art sich dieser 'Abzocker' zu entledigen, wäre der Erwerb von Eigentum.
Ansonsten steht dem Vermieter ein angemessenes Entgelt zu für die Großzügigkeit ein angenehmes Obdach zu bieten.
Vor 'Abzocke' schützt die gesetzliche Regelung.
Sollte das weiterbewohnen der Wohnung an mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit scheitern, muss man als Mieter einen der Parameter anpassen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten