Mieter zeigt Schimmelpilz in der Wohnung an – Tipps für Vermieter

Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Schimmelpilz, Vermieter, Baumängel, Mieter, Schimmel
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
1

Schimmel in der Mietwohnung kann für den Vermieter teuer werden. Der Mieter wird unter Umständen das volle Programm aus Instandsetzungsansprüchen, Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen. Deshalb ist es für Vermieter wichtig, einige grundsätzliche Hinweise zu berücksichtigen, wenn es um das Thema Schimmel in der Mietwohnung geht.

Baumängel überprüfen lassen

Kommt es zum Streit über den Schimmel und seine Ursachen, ist es nach der Rechtsprechung zunächst am Vermieter darzulegen und zu beweisen, dass keine Baumängel für den Schimmelpilz ursächlich sein können. Gibt es nämlich Baumängel, die den Schimmelpilz herbeigeführt haben, ist der Mieter mit seinen Anspruchsbegehren in der Regel erfolgreich. Wer hier also Zweifel hat, sollte sich um die Einholung eines Privatgutachtens kümmern, das diese Frage untersucht. So erspart man sich, dass im Rahmen des Prozesses ein Sachverständiger Baumängel feststellt und der Vermieter dann den Prozess verliert und sämtliche Kosten zu tragen hat.

Baumängel nachhaltig beseitigen

Wurden bauliche Mängel festgestellt, müssen diese beseitigt werden, und zwar nachhaltig. Das bedeutet, nicht nur die äußerlichen Erscheinungen des Schimmels zu beseitigen, sondern auch und vor allem die entsprechenden ursächlichen (z. B. konstruktionsbedingten) Mängel.