Mieter wird Eigentümer-Nebenkostenabrechnung?

29. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Prinzessin luna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Mieter wird Eigentümer-Nebenkostenabrechnung?

Dieses Problem kennt vielleicht der ein oder andere:
Ich habe meine Wohnung wegen Wegzug vermietet und dann an den Mieter verkauft. Bin also relative Laiin als Vermieterin.
Die Wohnung wurde zum Halbjahr 2012 verkauft und ich habe davor definitiv zuviel Hausgeld bezahlt.
Nun stellt sich die Frage wer die Nebenkostenabrechnung für das erste Halbjahr macht und somit das Guthaben erhält!
Ich-als ehemalige Vermieterin weil ja das Mietverhältnis durch Kauf des Mieters erloschen ist? Oder ist der Käufer (ehemaliger Mieter) verantwortlich und somit Nutznießer da er ja jetzt neuer Eigentümer ist?
Der ehemalige Mieter weigert sich übrigens auch ir eine Abschrift der Abrechnung zukommen zu lassen. Das muß ich aber mit meiner Steuerfachfrau klären ob ich diese benötige.
Vielen Dank für Euer Interesse und Eure Hilfe.


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19 Antworten
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#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Was das Mietverhältnis betrifft, muss du dem Mieter für die Zeit des Mietvertrages eine Miet-Nebenkostenabrechnung erstellen. Falls ihr nicht eine pauschale Warmmiete ohne Abrechnung vereinbart habt.

Was das Eigentumsverhältnis betrifft:
Hier erstellt der Verwalter der WEG die Abrechnung, und zwar für die zum Zeitpunkt der Abrechnung im Grundbuch stehenden Eigentümer. Wenn du mehr Hausgeld bezahlt hast, als im Wirtschaftsplan vorgesehen, erhälst du das zuviel bezahlte Geld zurück. Das Abrechnungsergebnis (Guthaben/Nachzahlung), also die Differenz aus dem lt. Wirtschaftsplan vorgesehenen Hausgeld und den Ausgaben der WEG, wird mit dem zum Zeitpunkt des Abrechnungsbeschlusses im Grundbuch stehenden Eigentümers ausgeglichen.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
Prinzessin luna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke Birgit :-)
Genau da ist der Knackpunkt!Ich kann dem Mieter/ jetzigen Eigentümer keine Abrechnung erstellen da er als-jetzt- Eigentümer die Abrechnung erhalten hat und nicht rausrückt.
Wäre ein Mietverhältnis fortbestanden wäre die Situation klar. Der neue Eigentümer wäre zuständig. Aber da ja das Mitverhältnis erloschen ist bin ich mir da nicht mehr so sicher.
Ich muß noch dazu sagen dass unser Verhältnis sehr angespannt ist da er zu Beginn des Mietverhältnisses seine Miete nicht pünktlich bzw. erst nach mehrmaliger Erinnerung bezahlt hatte.

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Um die Nebenkostenabrechnung für den Mieter zu erstellen, benötigst du nicht die WEG-Abrechnung. Du benötigst die Belege für die Rechnungen, die lt. Mietvertrag als Betriebskosten umgelegt werden können. Dafür kannst du dich an den Verwalter wenden.

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"Heike aus Bochum"

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#4
 Von 
Prinzessin luna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke HEIKE-sorry bin zur Zeit bißl neben der Spur ;-)

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#5
 Von 
Prinzessin luna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Achso-vergessen:die rücken mir gegenüber nichts raus. Die habens nichtmal nötig mir ne Email zu beantworten. Sie waren letztes Jahr schon meiner Steuerfrau gegenüber unmöglich am Telefon. Vielleicht hat der neue Eigentümer bei denen Müll erzählt...


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:
Die habens nichtmal nötig mir ne Email zu beantworten.

Vermutlich nicht angekommen...


Wenn benötigte Unterlagen auf die ein Recht besteht verweigert werden, fordert man diese schriftlich, stetzt eine Frist nach Datum und läst gerichtsfest zustellen.
Nach Fristabluf übergibt man das an einen Anwalt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
Prinzessin luna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Tao-da bin ich mir halt nicht ganz sicher ob mir die Unterlagen jetzt zustehen oder nicht ;-)Deshalb hab ich gedacht ich frag erst mal hier im Forum...Meine Steuerfrau meinte ich bräuchte sie nicht dringend?!?

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#8
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

quote:
Nun stellt sich die Frage wer die Nebenkostenabrechnung für das erste Halbjahr macht und somit das Guthaben erhält!


Du mußt unterscheiden zwischen der Jahresabrechnung der WEG und der Nebenkostenabrechnung mit deinem Mieter.

In der Jahresabrechnung der WEG wird dein Anteil an den Kosten der WEG mit deinen Hausgeldvorauszahlungen verrechnet.
In der Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter werden die 'umlagefähigen Kosten' aus der Jahresabrechnung der WEG mit den Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters verrechnet.


Fragen:
- Wieso kommst du darauf, das dir für das erste Halbjahr eine Hausgeld-Rückzahlung zusteht?
- Was hast du im Kaufvertrag mit dem Käufer der Wohnung vereinbart?
- Gibt es dort eine Regelung, was mit dem Hausgeld und den Nebenkosten für das Jahr 2012 passieren soll?

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#9
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Hallo allerseits,

als ehem. Eigentümerin hast Du gegenüber der WEG (Verwalter) keine Ansprüche mehr, weder auf Herausgabe von Unterlagen noch auf Auszahlung evtl. Guthaben.
Einzige Ausnahme: Du hast monatlich mehr Hausgeld bezahlt als du hättest lt. Wirtschaftsplan zahlen müssen (Bsp: Hausgeld lt WP: mtl. 100 €, tatsächliche Zahlung: mtl. 150 € = Überzahlung in 6 Mo.: 300 €). Die Unterlagen hierfür hast Du (WP und Deine Kontoauszüge), eine solche Überzahlung kannst Du von der WEG zurückfordern.

Hast Du länger HG bezahlt als erforderlich (z.B. auch noch die Monate 07 und 08), dann hast Du höchstens einen Anspruch ggü. dem Käufer, und den auch nur dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Kaufvertrag gibt.

Anspruch auf Auszahlung von Guthaben (Abrechnungsspitze) für das erste Halbjahr hast Du auch nur ggü. dem Käufer, wenn entsprecehnd im Kaufvertrag vereinbart.

Tipp: Kaufvertrag prüfen, evtl. Anwalt hinzuziehen.
Ohne kaufvertragliche Vereinbarung: Zähne zusammenbeißen, Augen zu und vergessen.

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"lg.
R.M. "

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#10
 Von 
Prinzessin luna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo R.M.,

ich hab zuviel Hausgeld bezahlt weil der Mieter zu wenig Abschlag bezahlt hat. Warum wäre jetzt ein anderes längeres Thema. Und da es sich nur um 250 Euro handelt werde ich deinen Rat wohl beherzigen und ihm das Geld lassen. Ich war halt der irrigen Annahme dass man für das erste Halbjahr in dem die Wohnung noch in meinem Besitz war ne ganz normale Abrechnung macht, bin halt Laie.
Danke für deinen guten Rat.
LG

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kurz zur weiteren Erläuterung, habe so etwas ähnliches durch: Die Zahlungen wandern ja normalerweise in das sogenannte Gemeinschaftsvermögen. Normalerweise wird das Gemeinschaftsvermögen, sowie eine etwaige Rücklage ja mitverkauft (genau das sollte im Kaufvertrag stehen) und damit dürfte der Anspruch verfallen sein bzw. auf den Käufer übergehen. Zumindest bis zum tatsächlich vollzogenen Kauf und danach hast du hoffentlich 0,00€ bezahlt.
Wie R.M. schon sagte: Wenn du danach noch etwas zahlen solltest und bezahlt hast, fordere das ohne weitere Unterlagen direkt beim Käufer zurück.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#12
 Von 
kama2004
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zur Antwort von "von mepeisen":

Gilt das auch im umgekehrten Sinne? Ich habe meine langjährige Mietwohnung gekauft. Habe wissentlich meine Nebenkostenabschläge höher gezahlt als verlangt (um keine großen Nachzahlungen zu haben...). Nun sagt der WEG-Verwalter ich solle die versehentliche Rückerstattung der zuviel gezahlten Nebenkosten aus dem Mietverhältnis 2011/2012 zurück zahlen weil diese mir mit dem Kauf(2013) nicht mehr zustehen.
Ist das tatsächlich so?
Würde dieses Geld dann auch in das Gemeinschaftsvermögen gehen?

Vielen Dank im Vorraus bei dem, der sich die Mühe macht mir zu antworten.


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#13
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Du hast also deine Nebenkosten direkt an die WEG gezahlt und nicht an deinen Vermieter?

Wurden deine Nebenkosten dann als Teil des Hausgeldes verbucht, die der Vermieter der WEG lt. Wirtschaftsplan schuldig war?

War somit das geschuldete Hausgeld überzahlt worden?

Überzahltes Hausgeld erhält der Schuldner zurück, also derjenige, der zu dem Zeitpunkt Eigentümer ist. Es zählt nicht zur Abrechnungsspitze, die mit demjenigen ausgeglichen wird, der zur Zeit des Beschlusses Eigentümer ist.

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"Heike aus Bochum"

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#14
 Von 
kama2004
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort Heike,
es trifft erstmal alles so zu.
Nur den letzten Satz verstehe ich nicht...?

Matthias

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#15
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Nach Beendigung eines Wirtschaftsjahres wird für die Gesamt-WEG und die einzelne Wohnung die Jahresabrechnung der WEG gemacht.

Hierbei werden den Hausgeldern lt. Wirtschaftsplan die Ausgaben des Jahres gegenübergestellt.
Was dabei herauskommt, nennt man Abrechnungsspitze, das kann ein Guthaben sein oder ein Fehlbetrag.

Über diese Abrechnung wird ein Beschluss der Eigentümerversammlung gefasst. Wer zum Zeitpunkt des Beschlusses Eigentümer ist, muss den Fehlbetrag ausgleichen oder erhält das Guthaben.

Zuviel oder zuwenig bezahltes Hausgeld im Vergleich zur Forderung lt.Wirtschaftsplan geht in diese Berechnung der Abrechnungsspitze nicht ein. Zuviel bezahltes Hausgeld erhält derjenige zurück, der in den jeweiligen Monaten zuviel gezahlt hat. Zuwenig bezahltes Hausgeld muss derjenige nachzahlen, der in den jeweiligen Monaten zuwenig gezahlt hat. Wobei die WEG nur mit dem Eigentümer zu tun hat, nicht mit dessen Mieter.

Du kannst natürlich trotzdem versuchen, das zuviel gezahlte Geld wiederzubekommen. Aber nicht von der WEG, sondern von deinem ehemaligen Vermieter. Und ob die Abrechnung für das Wirtschaftsjahr auf Verkäufter und Käufer aufgeteilt wird, hängt von den Vereinbarungen in eurem Kaufvertrag ab. Aber auch das ist eine interne Sache zwischen Verkäufter und Käufer und nicht Aufgabe der WEG.



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"Heike aus Bochum"

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#16
 Von 
kama2004
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Habe heute mal mit der Hausverwaltung telefoniert:

Diese behauptet, dass die von mir als damaliger Mieter gezahlten Nebenkosten an den Eigentümer weitergerecht wurden und nicht bei der Hausverwaltung blieben.
Da der alte Eigentümer nun ja keiner mehr ist und für die Hausverwaltung nicht mehr greifbar, sollen wir uns selbst darum kümmern von ihm die zuviel gezahlten Nebenkosten wieder zu bekommen.
Wir haben aber die Nebenkosten nie direkt an den Eigentümer bezahlt, sondern auf ein Konto der WEG, welches von der Hausverwaltung verwaltet wird.
Darauf angesprochen, wurde mir mitgeteilt, dass das Geld zwar auf dieses Konto gezahlt wurde, aber sofort an den Aalten Eigentümer weitergeleitet wurde.
Wenn das so wäre, dann müsste der alte Eigentümer ja die kompletten Nebenkosten des letzten Abrechnungsjahres von 3000€ selbst haben und nach der Beschlussfassung selbst wieder an die Hausverwaltung überweisen, damit diese dann das WEG-Konto ausgleicht.
Das diese Aussage nicht stimmen kann, sehen wir an unserer ersten Abrechnung, welche sogar ein Guthaben auswirft! Und diese Geldverschieberei kann ich auch nicht glauben.
Hier ist doch was faul?

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#17
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Der Eigentümer wird das fällige monatliche Hausgeld an die WEG gezahlt haben. Wenn die dann noch von dir auch noch Geld für die Wohnung bekommen haben, war das eine Überzahlung des fälligen Hausgeldes. Und Überzahlungen des fälligen Hausgeldes gehen an den Eigentümer, wie bereits oben beschrieben.

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"Heike aus Bochum"

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#18
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Du müsstest aber auch zwei Abrechnungen bekommen.
1. die Jahresabrechnung der WEG über Hausgeld und Ausgaben der WEG.

2. Eine Nebenkostenabrechnung des Vermieters für die Zeit des Mietverhältnisses mit den umlagefähigen Betriebskosten. Hier müssten sich dann auch deine überhöhten Nebenkostenvorauszahlungen wiederfinden.

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"Heike aus Bochum"

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#19
 Von 
kama2004
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Konnte den Nebel lichten. Habe jetzt alles begriffen, verstanden und für I.O. befunden. Meine Miete + Nebenkosten gingen tatsächlich über die Hausverwaltung zu 100% an den ehemaligen Eigentümer. Dieser hat dann wiederum das geforderte Hausgeld überwiesen. Den Rest dann behalten. Somit hat der ehemalige Eigentümer also noch meine zuviel bezahlten Nebenkosten. Diese werde ich nun direkt und selbst "eintreiben".

In diesem Sinne bedanke ich mich höflichst bei dir, Heike aus Bochum!

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