Mieter tauscht einfach Mischbatterie aus

4. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Siggi56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieter tauscht einfach Mischbatterie aus

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir mit meinem Fall behilflich sein!
Ich habe eine Mieterin, welche an allem etwas zu nörgeln hat. So hat sie mir mitgeteilt, dass ihre Mischbatterie tropft. Ich bin nicht weiter darauf eingegangen, da man sie nicht ernst nehmen kann. Nun, 2 Jahre später schrieb sie mir wieder, dass der Wasserhahn immernoch tropft. Ich schrieb ihr, dass es sich dabei höchstwahrscheinlich um eine kaputte Dichtung handelt und sie laut Mietvertrag selber dafür Aufkommen muss. Nun flatterte ein Schreiben vom Anwalt ins Haus, dass die Mieterin die Mischbatterie hat austauschen lassen und sich für €450!! eine neue Mbatterie hat einbauen lassen. Dafür bekam ich ein Woche Zeit.
Ich schrieb ihr, dass ich die defekte Mischbatterie gerne begutachten würde, bevor ich die Rechnung zahle. Jetzt schrieb mir der Anwalt ein neues Ultimatum und droht mir vor Gericht zu gehen. Dazu stellte er mir eine Rechnung von €80 für seine Arbeit.
Hab ich nicht ein Recht die Mischbatterie zu überprüfen? Und muss ich den Anwalt zahlen? Ich habe doch einer Bezahlung zugestimmt, möchte aber MEINE alte Mischbatterie haben.
Außerdem kommen mir € 450 etwas hoch vor. Kann ich dagegen etwas machen?
Über eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.

-- Editiert Siggi56 am 04.05.2013 13:37

-- Editiert Siggi56 am 04.05.2013 13:38

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Du musst die Mischbatterie und den Anwalt nicht bezahlen. Ein Austauschen der Dichtung hätte vermutlich gereicht und auch das hätte sie nur veranlassen dürfen, wenn sie dich vorher unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert hätte.
Als Vermieter sollte man sich trotzdem gemeldete Mängel anschauen und diese nicht einfach damit abtun, dass "man den Mieter nicht ernst nehmen kann".

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ich schrieb ihr, dass es sich dabei höchstwahrscheinlich um eine kaputte Dichtung handelt und sie laut Mietvertrag selber dafür Aufkommen muss.


Das ist ganz einfach gesagt, falsch! Auch wenn die Mieterin Kleinreparaturen bezahlen muss, als Vermieter bist du in der Pflicht, den Auftrag an den Handwerker zu erteilen.

Den Rest solltest du mit dem Anwalt deiner Mieterin aushandeln. Und dann solltest du eine Mitgliedschaft z.B. in Haus & Grund ernsthaft in Erwägung ziehen, denn das Vermieten scheint nicht dein Ding, oder?

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wurden Sie in Verzug gesetzt?
"Sollten Sie die Mischbatterie nicht innerhalb 2 wochen
reparieren bzw. erneuern, werde ich einen Handwerker
mit der Reparatur beauftragen, und Sie mit den Kosten belasten". so, oder so ähnlich.

Wenn nicht, brauchen Sie auch nicht zu zahlen.

Ich würde mal einen Termin zur Besichtigung der Wohnung
und damit der "goldenen"Armatur mit der Mieterin vereinbaren. 1 x im Jahr haben Sie das Recht dazu.
Außerdem würde ich die Reklamationen meiner Mieter
etwasn ernster nehmen.

ups- da waren 2 User schneller aber einer Meinung.

-- Editiert xxsirodxx am 04.05.2013 14:31

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#4
 Von 
Siggi56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ich weiß ich hätte anders reagieren müssen- habe ich aber nicht trotzdem das Recht den defekten Wasserhahn vor Zahlung zu begutachten und das Recht prüfen zu lassen ob ein Austausch notwendig war? Sollte es so sein, würde ich den Hahn sofort zahlen.
Was ist aber, wenn die Mieterin den Hahn entsorgt hat?
Und wie kann ich mich gegen die Luxusmischbatterie für €450 wehren?



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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Wurden Sie in Verzug gesetzt


Er hat doch abgelehnt....

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Siggi56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie gesagt hätte ich anders reagieren müssen. Schaden wurde angezeigt, ich wurde zum handeln aufgefordert- habe darauf reagiert, dass die Dichtung ausgetauscht werden muss, Mieter tauscht die Mischbatterie aus. Anwalt schickt mir die Rechnung.
Ich antwortete darauf die Kosten übernehmen zu wollen, wenn ich die alte Mischbatterie bekomme. Darauf kam die Drohung vor Gericht gehen zu wollen und eine Rechnung vom Anwalt.

Meine Frage ist nun ob ich wirklich kein Recht auf meine kaputte Mischbatterie habe um den Schaden zu überprüfen (nachträglich) und ob ich wirklich eine solche Luxusmischbatterie zahlen muss, wenn es auch günstiger gegangen wäre?
Und muss ich die Kosten des Anwalts zahlen obwohl ich eine Zusage zum zahlen (nach Erhalt der alten Mischbatterie) gegeben habe.


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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

450 Euro für eine Mischbatterie? Das soll wohl ein Witz sein. Ich hab mir vor ein paar Jahren eine eingebaut, an der ich sogar die Temperatur regulieren kann, weil ich es satt hatte, beim Duschen ständig zwischen heiß und kalt zu wechseln. Die hat 75 Euro gekostet.

Ja, du hast ein Recht auf deine kaputte Mischbatterie. Ob du irgendwas an der neuen Mischbatterie bezahlen mußt, da wäre ich mir nicht so sicher. Es gibt mindestens ein Urteil, wonach der Mieter bei so einer Selbstvornahme auf den Kosten sitzen bleibt. Sie hätte, denke ich, diese Selbstvornahme vorher mit Fristsetzung ankündigen müssen. Und selbst wenn du was bezahlen mußt, dann, denke ich, nur den Wert einer normalen Mischbatterie und nicht die gesamten Kosten.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Die Anwaltskosten musst du natürlich auch nicht zahlen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Und selbst wenn du was bezahlen mußt, dann, denke ich, nur den Wert einer normalen Mischbatterie und nicht die gesamten Kosten.

Nein, wenn die Mieterin oder der Anwalt die kaputte Mischbatterie beibringen, wird er die 450 EUR logischerweise zahlen müssen, egal was die nachträgliche Untersuchung ergibt.
Die Anwaltskosten wären auch fällig, da er die Mängelbeseitigung ja nachweislich abgelehnt hat.

Wenn die kaputte Mischbatterie nicht mehr auftaucht, wird er mit Glück nichts ersetzen müssen, da die Mieterin das Beweismittel vernichtet hat, was die Beweislast umdrehen würde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Die Anwaltskosten wären auch fällig, da er die Mängelbeseitigung ja nachweislich abgelehnt hat.

Man sollte wirklich die genauen Texte kennen, was da gelaufen ist. Selbst wenn ein Vermieter den Austausch einer Dichtung für ein paar Euro ablehnt, dann heisst das noch lange nicht, dass der Mieter gleich die ganze Armatur austauschen lassen und sich dabei auch noch geschmacklich und preislich austoben darf. Gibt zwar auch Armaturen, die ein paar 1000 Euro kosten, aber 350-400 find ich schon sehr viel für eine Armatur in einer durchschnittlichen Mietwohnung.

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Die Mieterin muss jetzt beweisen, dass der Austausch nötig war.

-- Editiert kathi2008 am 04.05.2013 22:36

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Die Mieterin muss jetzt beweisen, dass der Austausch nötig war.


So siehts aus. Und wenn die seit zwei Jahren tröpfelt ohne dass die Mieterin es groß stört, weil sie, wenn ich den Text richtig verstanden habe, solange pausierte zwischen ihren beiden Mängelmeldungen, scheint es wohl nicht so wild gewesen zu sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 2317x hilfreich)

quote:
Außerdem kommen mir € 450 etwas hoch vor.

quote:
Und wie kann ich mich gegen die Luxusmischbatterie für €450 wehren?
quote:
450 Euro für eine Mischbatterie? Das soll wohl ein Witz sein. Ich hab mir vor ein paar Jahren eine eingebaut, an der ich sogar die Temperatur regulieren kann, weil ich es satt hatte, beim Duschen ständig zwischen heiß und kalt zu wechseln. Die hat 75 Euro gekostet.

quote:
Gibt zwar auch Armaturen, die ein paar 1000 Euro kosten, aber 350-400 find ich schon sehr viel für eine Armatur in einer durchschnittlichen Mietwohnung.


Wieso gehen alle davon aus, dass die Mieterin die Mischbatterie selbst eingebaut hätte und die Mischbatterie allein 450 € kostet ?
Natürlich ist das die Rechnung einer Klempnerfirma mit Ausbau der defekten Mischbatterie und Einbau der Neuen.

Und vermutlich wird der Klempner als Zeuge auftreten, dass die Mischbatterie nicht zu reparieren war, also nicht nur Austausch der Dichtungen.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Wieso gehen alle davon aus, dass die Mieterin die Mischbatterie selbst eingebaut hätte und die Mischbatterie allein 450 € kostet ?

Bin ich nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass die Mischbatterie zwischen 350 und 400 kostet. Mehr als 50-100 € kostet der Einbau einer Mischbatterie und der Ausbau der alten Mischbatterie garantiert nicht.

quote:
Und vermutlich wird der Klempner als Zeuge auftreten, dass die Mischbatterie nicht zu reparieren war, also nicht nur Austausch der Dichtungen.


Danach hätte sich aber die Mieterin mit dem Vermieter in Verbindung setzen müssen, wenn es nicht nur der Austausch der Dichtungen war.
Der nächste Mieter kommt dann daher und lässt sein Bad neu fliesen, weil der Vermieter nicht sofort gesprungen ist und den Riss in einer Fliese behoben hat, aber bitte nicht mit Fliesen unter 100€/m".

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-- Editiert kathi2008 am 04.05.2013 23:12

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#14
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Wir sind uns einig: Der Vermieter hat falsch reagiert - er hätte einen Handwerker beauftragen müssen, die vermutlich undichte Dichtung auszutauschen. Die Kosten hätte er dann evtl. als Kleinreparatur vom Mieter ersetzt verlangen können.

Bei einem ständig nörgelnden Mieter muss man halt gut einschätzen, ob und wie man jeweils tätig wird. Korrektes, ordnungsgemäßes Vorgehen und die dann zu ersetzenden Kosten können da durchaus zu Lerneffekten beim "Dauernörgler" führen ;-)

Jetzt könnte der Vermieter sich nur dadurch retten, dass der Mieter den behaupteten Mangel (Armatur nicht reparierbar) nicht beweisen kann.
Und/oder den Nachweis führen, dass der Austausch einer Armatur in vermietetem Standard lediglich .... Euro gekostet hätte - womöglich sogar als Kleinreparatur vom Mieter zu zahlen gewesen wäre.
Darüber hinausgehende Kostenübernahme für die vom Mieter gewünschte Luxusarmatur könnte er ablehnen.

selbst ein GROHE-Einhebelmischer sollte inkl. Lohn nicht über 150 Euro kosten >klick





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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

-- Editiert Lolle am 05.05.2013 14:25

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Darüber hinausgehende Kostenübernahme für die vom Mieter gewünschte Luxusarmatur könnte er ablehnen.

Wenn die alte Armatur beigebracht wird, wäre das die nächste Dummheit, denn dann würde der Anwalt sich den Betrag erfolgreich übers Gericht einklagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Keine 450,- Euro. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Da ja hier nichts schriftlich vorliegt, ist es natürlich auch wieder eine Beweissache. Der Vermieter wurde nicht über Einwurfeinschreiben informiert, es gibt keine Frist und keinen Verzug.
Ich würde Ihr ganz nett schreiben, dass Du damit einverstanden bist, obwohl Du nicht gefragt wurdest bezüglich des Austauschs, dass sie aber bei Auszug den Originalzustand wieder herstellen muss, sprich, die alte Mischbatterie wieder einbauen. Dann würde ich noch darauf hinweisen, dass Mängel Dir bitte nur noch schriftlich anzuzeigen sind.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Keine 450,- Euro. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Er hat die Zahlung verbindlich zugesagt unter der Bedingung das er die alte Mischbatterie bekommt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Da ja hier nichts schriftlich vorliegt, ist es natürlich auch wieder eine Beweissache. Der Vermieter wurde nicht über Einwurfeinschreiben informiert, es gibt keine Frist und keinen Verzug.

Natürlich wurde der Vermieter über den Mangel schriftlich informiert und da er auf dieses Schreiben reagiert hat, wäre das damit auch bewiesen.

quote:
Ich würde Ihr ganz nett schreiben, dass Du damit einverstanden bist, obwohl Du nicht gefragt wurdest bezüglich des Austauschs, dass sie aber bei Auszug den Originalzustand wieder herstellen muss, sprich, die alte Mischbatterie wieder einbauen.

?? Das wär jetzt aber schön blöd. Da kommt der Vermieter erst für den Einbau einer teuren Armatur auf und will dann bei Auszug wieder das olle Ding drin haben?

Das einzige Problem seh ich darin, dass der TE die Übernahme der Rechnung bereits zugesagt hat und zwar unter der Voraussetzung, dass die Mieterin ihm die alte Armatur vorweisen kann. Daran hätte er sich im Zweifelsfall zu halten.
Die Forderung der Anwaltsgebühr halte ich für abwegig, da es 1. völlig unnötig ist eine Rechnung über Anwalt einzureichen (1.Schreiben) und es 2. völlig legitim ist, dass der Vermieter sich das mal anschaut wofür er bezahlen soll. Daher wäre auch das zweite Schreiben völlig unnötig gewesen. Schliesslich hat sich der TE nicht geweigert zu zahlen. Er wollte nur die Armatur sehen und die alte Armatur zur Prüfung.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Man kann ja nun verschiedene Strategien verfolgen

Wenn der Vermieter bereits schriftlich zugesagt hat (hab ich wohl übersehen), dass er für den Armaturaustausch in Höhe von 450 Euro zahlen wird, dann kommt er im Nachhinein nicht mehr drumherum.

Hinsichtlich der Anwaltskostenübernahme sehe ich das aber dann ähnlich wie kathi:
Für die Aushändigung der (angeblich) defekten Armatur hätte der Mieter keinen Anwalt einschalten müssen, womit es auch keinen Grund gibt, warum der Vermieter die Anwaltskosten tragen sollte.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Für die Aushändigung der (angeblich) defekten Armatur hätte der Mieter keinen Anwalt einschalten müssen, womit es auch keinen Grund gibt, warum der Vermieter die Anwaltskosten tragen sollte.

?????

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""
Freut mich, dass du mir zustimmst, aber für die Aushändigung der defekten Armatur hat die Mieterin keinen Anwalt eingeschaltet. Das ergibt keinen Sinn.

-- Editiert kathi2008 am 05.05.2013 23:29

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Wenn eine schriftliche Mängelanzeige vorliegt, habe ich das wohl überlesen. Allerdings kann ich mich nicht erinnern, dass die Mieterin den Vermieter in Verzug gesetzt hat.
Ich denke auch nicht, dass der VM verpflichtet werden kann, überhöhte Kosten zu tragen. Mein Vorschlag war dahingehend, dass die Mieterin ihre eigene (teure) Mischbatterie in Gebrauch lassen kann und bei Auszug die alte wieder einbaut, selbstverständlich ohne die Kosten auf den Vermieter abwälzen zu können wg. Selbstvornahme.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Siggi56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für all die Antworten. Der Fall hat sich mittlerweile so entwickelt:
Ich habe die Mieterin besucht, welche die alte Mischbatterie entsorgt hat und zugegeben hat eine viel hochwertigere eingebaut zu haben (die Handwerker hatten nur diese dabei)...
Sie meinte, dass an der Seite des Hahns Wasser austrat, zwischen Hahn und Spülbecken.
Ich erklärte ihr, dass ich das nun schwer nachvollziehen kann, da ja die defekte Batterie entsorgt wurde und meinte den Schaden nicht ganz zu ersetzen, aber nochmal darüber nachdenken müsse. Sie ist daraufhin ausgerastet, ob ich wieder nur so ein billiges Ding gewollt hätte welches nur 13! Jahre hält.
Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Und ich wurde vorher in Verzug gesetzt, worauf ich mit einem Schreiben reagierte, dass es sich dabei wahrscheinlich um die Dichtung handelt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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0x Hilfreiche Antwort

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