Mieter so schnell wie möglich raus bekommen

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)
Mieter so schnell wie möglich raus bekommen

Hallo, wir benötigen dringend Hilfe...

- Mieter schuldet Miete seit Monaten
- Mieter wurde angemahnt mehrfach, auch schriftlich mehrfach per Einschreiben
- Mieter hat fristlose Kündigung akzeptiert und zugestimmt, dass man seine Sachen rausräumt und er sie "irgendwann holt"
- Mieter zahlt jedoch weder seine Schulden, noch ist damit zu rechnen, dass er seine Sachen demnächst holt (z.b. eine Couch)
- Er redet sich immer raus mit "beim Arbeiten ist mein Handy aus" und "ich bin sehr beschäftigt, vielleicht klappt es nächste Woche"

Welche Optionen haben wir das Zimmer asap leer zu bekommen?

- Sperrmüll ist sicher keine Option
- Einlagern ist keine Option, da zu sperrig und kein Platz im Haus
- Wir hätten sicher ein Pfandrecht, aber erstens ist das nicht sooo viel wert und auch dann müssten wir es entweder einlagern oder öffentlich verkaufen
- Wir wollen einfach nur eine Situation schaffen sein Zeug loszuwerden und irgendwann zu unserem Geld zu kommen
- Rechtsschutzversicherung besteht nicht (ist nur die Wohnung meiner Ex Schwiegermutter...ich helfe nur)

Wir haetten neuen Mieter ab Mitte März, aber dafür muss sein Zeug weg.

DANKE!!!

-- Editiert von moskito2803 am 19.02.2018 18:39

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Einlagern ist keine Option, da zu sperrig und kein Platz im Haus

Wird jedoch die einzige reale Option sein, es gibt genug Speditionen welche einen Einlagerungservice bieten.
Zitat (von moskito2803):
Wir wollen einfach nur eine Situation schaffen sein Zeug loszuwerden und irgendwann zu unserem Geld zu kommen

Einlagern und Kosten erst mal als Forderung schriftlich stellen, danach Mahnbescheid.

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#2
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Vielen Dank erst mal!

Was ist eine ausreichende Frist um mit Einlagerung über Spedition zu drohen? 14 Tage? Geht auch weniger?

D. H. Das Recht des Mieters an seinen Sachen ist komplett losgelöst davon, dass er seit 9 Monaten Miete schuldet über 3600 Eur und vermutlich eine neue Vermietung aus Faulheit oder einfach Ignoranz absichtlich behindert?

Bei einer Einlagerung entstehen ja auch Kosten die wir ebenfalls ggf niemals wiedersehen....

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Schriftlich auffordern mit Zugangsnachweis, die bereits s.d. eingealgerten Möbel bis zum ... abzuholen, da sie ansonsten der Verwertung (Sperrmüll) anheim fallen. Fertig.

Fotos machen von dem Kram und raus damit.

Papiere etc. sollten Sie in eine Kartonage packen und ihm per Post zustellen (die 15 EUR würd ich investieren).

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#4
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Schriftlich auffordern mit Zugangsnachweis... .


Einzige bekannte Adresse ist die der Kündigung. Da wurden per Einwurfeinschreiben die Schreiben zugestellt. Kommunikation darüber hinaus via WhatsApp, Anrufen und SMS.

Wir würden sehr gerne einfach Frist setzen und Sperrmüll/Entsorgen. Aber ist es nicht gegen seine Rechte (Stichwort Einlagern etc.)?

Danke ;)

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Wir würden sehr gerne einfach Frist setzen und Sperrmüll/Entsorgen. Aber ist es nicht gegen seine Rechte (Stichwort Einlagern etc.)?

Sperrmüll entsorgen ganz schlechter Einfall, dann kommt heraus, das Sofa war ein unbezahlbares Einzelstück, schon hat man die Beweisnot.
Es geht nur mit Fristsetzung per Einschreiben, nachher einlagern und die Kosten per Mahnbescheid sich zurück holen.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Mieter hat fristlose Kündigung akzeptiert und zugestimmt, dass man seine Sachen rausräumt und er sie "irgendwann holt"

Zunächst einmal die Rückfrage: Wurde vom Mieter nachweisbar die Kündigung anerkannt und wurde vor allem nachweisbar der Räumung der Wohnung durch den Vermieter zugestimmt? Emails sind da eher problematisch, bei SMS und WhatsAppp kann man zumindest die Telefonnummer zuordnen. Wobei auch das natürlich kein eindeutiger Beweis ist, dass die Nachricht vom Mieter stammt.

Hintergrund: Es macht einen sehr großen Unterschied, ob der Mieter den Besitz an der Wohnung (nicht notwendig an seinen Sachen in der Wohnung) aufgegeben hat oder nicht. Wenn er ihn aufgegeben hat, dann kann der Vermieter legal räumen und die Sachen notfalls irgendwo einlagern. Wenn der Mieter noch Besitzer der Wohnung ist, dann geht der einzig legale Weg über eine Räumungsklage.

Weißt du, wo oder bei wem der Mieter arbeitet? Vielleicht kommt man so an eine aktuelle Adresse oder kann den Mieter bei der Arbeit aufsuchen.

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#7
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke der Rückfragen!

Mieter hat keine neue bekannte Adresse, Einschreiben bzgl. diverser Mahnungen waren Einwurfeinschreiben an der gemeldeten Adresse. Zustimmung ist erfolgt via Whatsapp, dass es ok ist seine Sachen runter zu räumen, dazu seine Voice Messages, dass er sich um alles kümmern wird. Auch hat er per Whatsapp zugesichert, dass er seine Sachen holen wird, aber auch das ist eher ein Hinhalten, damit wir wieder auflegen.

Miete schuldet er seit Mai 2017. Zudem wurden mehrere gefälschte Ausweise fotografiert im Zimmer. Wir fragen ob uns das helfen würde, dass Bewegung reinkommt...Grundsätzlich kam sein OK die Sachen runter zu räumen.

Er selbst ist Türke und ich habe selber genug türkische Freunde. Ganz nebenbei haben Freunde von Ihm ein gut gehendes Geschäft, dass wäre der einzige Ort wo sich was bewegen könnte. Und wenn es nur ist bei seinen Freunden mit Ehre usw anzukommen (es geht hier um die Vermietung einer alten Dame, die das Geld braucht).

Wir wollen einfach nur, dass er sein großes Zeug holt und den Kleinkram behalten wir, bis die Miete bezahlt ist....

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Zudem wurden mehrere gefälschte Ausweise fotografiert im Zimmer.
Soll das heißen, dass ihr Zugang zu seinem Zimmer habt und dort gefälschte Ausweise gefunden habt? Warum habt ihr nicht die Polizei informiert? Wenn dort wirklich strafbares Material liegt, so solltet ihr meiner Meinung nach tunlichst die Finger davon lassen.

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#9
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Das mit den Ausweisen habe ich nur gehört ;) Außerdem wurde das wohl fotografiert, als wir noch nicht das ok hatten das Zimmer zu betreten. Ich hatte damals meine ex Schwiegermutter informiert sofort alles zurück zulegen bis wir das ok haben die Sachen raus zu tun.

Wir haben eben per sms die Info bekommen, dass wir alles behalten können oder wegschmeißen können. Ist Ihm egal. Sorry, aber darauf kann man es doch ankommen lassen. Ich glaube kaum, dass er meine Ex und ihre Mutter verklagt wegen Schadensersatz wegen einer defekten Couch und einem TV Regal.

Vor allem nicht mit seinen Leichen im Keller.

Wir werden ihn der Form halber informieren per Frist, dass die Sachen in 2 Wochen zum Sperrmüll kommen. Mir reicht die SMS als Bestätigung von Ihm und wir werden alles dokumentieren mit Fotos. Die Couch ist irgendeine halb kaputte Ikea Couch, nix großes...

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#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Sachen einlagern, Schloss auswechseln, Ausweise bei der Polizei abgeben. Demnächst mal Meldeauskunft und Mahnbescheid hin.

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Ich glaube kaum, dass er meine Ex und ihre Mutter verklagt wegen Schadensersatz wegen einer defekten Couch und einem TV Regal.

Es ist eben nur der Glaube, vielleicht geht es gut oder auch nicht.
Zitat (von moskito2803):
Außerdem wurde das wohl fotografiert, als wir noch nicht das ok hatten das Zimmer zu betreten.

So was könnte Ärger nach sich ziehen.

Zitat (von Tasti123):
Sachen einlagern, Schloss auswechseln, Ausweise bei der Polizei abgeben. Demnächst mal Meldeauskunft und Mahnbescheid hin.

Solche Dinge will der TE nicht hören.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Doch sowas will ich schon hören. Für mich hat nur die Bestätigung per sms halt noch etwas geändert. Dass das kein Einschreiben ist, ist mir natürlich klar, trotzdem ist es eine Aussage,dass wir es entsorgen können.

Ist ja nicht so, dass wir Sachen einfach so rausstellen. Wir informieren ihn ja so gut wie wir können. Er war seit 3 Monaten nicht mehr im Zimmer und macht keine Anstalten irgendwas zu klären...

Ich helfe ja nur ;) soll meine ex entscheiden wie sie es machen. Ich werde drauf hinweisen, dass ein Nicht Einlagern nach hinten losgehen kann ;)

Ich bin froh wenn ich nichts mehr mit zu tun hab ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Wir haben eben per sms die Info bekommen, dass wir alles behalten können oder wegschmeißen können. Ist Ihm egal. Sorry, aber darauf kann man es doch ankommen lassen. Ich glaube kaum, dass er meine Ex und ihre Mutter verklagt wegen Schadensersatz wegen einer defekten Couch und einem TV Regal.


Zurück SMSen, wohin man die Post nachsenden darf ;) und dann eine Bestätigung schicken. SMS ist nicht wirklich gerichtsfest, könnt ja jeder geschrieben haben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
SMS ist nicht wirklich gerichtsfest, könnt ja jeder geschrieben haben.

Ganu, könnte ein größeres Problem werden.



Zitat (von moskito2803):
Ich glaube kaum, dass er meine Ex und ihre Mutter verklagt wegen Schadensersatz wegen einer defekten Couch und einem TV Regal.

Eventuell auch nur ein cleverer Schachzug?
Im TV Regal waren 3 Krügerrand versteckt und in der Couch 20000 EUR.
Wie beweist der Vermieter nun das Gegenteil?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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