Mieter schlägt Nagel in Heizungsrohr

26. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
U. Waßen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter schlägt Nagel in Heizungsrohr

Meine Mieterin zeigte mir einen hinter einem Bild befindlichen Schimmelfleck an einer Zimmerwand. Man konnte aufgrund der Wandtemperatur an dieser Stelle fühlen, dass ein Heizungsrohr unter dem Putz verlegt sein musste. Ich beauftragte einen Installateur mit der Suche nach dem Defekt und entsprechender Reparatur. Es stellte sich EINDEUTIG heraus, dass die Mieterin zu ihrem Einzug im Oktober (hier wurde wahrscheinlich noch nicht geheizt) einen Stahl-Nagel in das Kupferrohr geschlagen hatte, um eben das o.g. Bild aufzuhängen. Die Mieterin weigert sich nun, die Rechnung zu begleichen (sie gibt zu, den Nagel eingeschlagen zu haben, hätte jedoch nicht wissen können, dass an der Stelle ein Rohr verlegt sei). Nun wendet sich der Handwerker mit Bitte um Begleichung der Rechnung an mich, da ich ihn beauftragte. Was sieht die Rechtssprechung vor? Muss in solch einem Fall Mieter oder Vermieter die Rechnung zahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi.
Für mich hört sich das nach klarer Mieterschuld an. Einfach irgendwo einen Nagel in die Wand zu kloppen ist doch wohl mindestens grob fahrlässig. M.E. muss der Mieter für die entstandenen Schäden aufkommen.
Viel Erfolg
~H~

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#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Waßen,

der Schaden wurde Ihren Angaben zufolge eindeutig durch die Mieterin verursacht/verschuldet. Selbstverständlich ist sie insoweit auch zur Übernahme der Kosten verpflichtet, auch wenn Sie den Handwerker eingeschaltet haben.

Meines Erachtens nach wäre der Vorfall ein Fall für die Haftpflichtversicherung Ihrer Mieterin. Vielleicht kann man mit Hinweis hierrauf ein wenig zur Deeskalation beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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