Mieter nimmt Schwarze Mülltonne mit, Vermieter entsetzt

25. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
xJonlw2013x
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Mieter nimmt Schwarze Mülltonne mit, Vermieter entsetzt

Hey Leute,

Fiktiver Fall:

Ein Mieter A zieht zum 28.02.2018 aus.
Er hatte vom Vermieter eine Schwarze Tonne beim Einzug vor 14 Jahren zur Verfügung gestellt bekommen. Angemeldet wurde dieser via Barcode auf dem Namen des Mieters A, welches er auch so bezahlte.
Jetzt hat dieser Mieter A die Schwarze Tonne an dem Bauhof abgegeben und der Vermieter ist entsetzt. Der Vermieter muss jetzt einen neuen beantragen, abholen und dem neuen Mieter B zur Verfügung stellen, welches zum 01.03.2018 einzieht. Da der neue Mieter B keine Schwarze Tonne da hat, will dieser Mieter B die Miete mindern, solange keine neue Schwarze Tonne da ist.

Jetzt stellt der Vermieter dem alten Mieter Kosten in Höhe von 89,00 Euro wegen Aufwandsentschädigung (Bestellung & Abholen von einem Dienstleister) in Rechnung und fordert diesen auf, den Mietrückstand neuen Mieters wegen dem Fehler des ex. Mieters auszugleichen.
Man muss zugeben, der alte Mieter wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass die Tonnen das Eigentum der Stadt sind, aber zu dem Haus gehören und nicht dem Mieter selbst.

Darf der Vermieter die Kosten einfordern? Die Aufwandsentschädigung UND den Mietrückstand?

Dankeschön!

-- Editiert von xJonlw2013x am 25.02.2018 18:04

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von xJonlw2013x):
Darf der Vermieter die Kosten einfordern? Die Aufwandsentschädigung UND den Mietrückstand?


Klar darf er, Frage ist nur, was ist berechtigt.

Wenn der neue MIeter erst zum 1.3. einzieht und der alte erst zum 28.02. auszieht ... woher kommt der Rückständ?

Die Tonne muss der Mieter auch ersetzen, statt sich bei der Stadt abzumelden einfach die stinkende Tonne zum Bauhof zu fahren, da vermute ich, dass da scon vorher der Streit gebrodetlt hat?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xJonlw2013x
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von xJonlw2013x):
Darf der Vermieter die Kosten einfordern? Die Aufwandsentschädigung UND den Mietrückstand?


Klar darf er, Frage ist nur, was ist berechtigt.

Wenn der neue MIeter erst zum 1.3. einzieht und der alte erst zum 28.02. auszieht ... woher kommt der Rückständ?

Die Tonne muss der Mieter auch ersetzen, statt sich bei der Stadt abzumelden einfach die stinkende Tonne zum Bauhof zu fahren, da vermute ich, dass da scon vorher der Streit gebrodetlt hat?


Ja, weil der Vermieter sich um eine neue Tonne ab dem 03.03. kümmern kann/will, da der Mieter ja bis zu Ende Februar ja für alles haftet und der neue Mieter ja erst die Miete ab März zahlt.. ab dann ist da eine Lücke, wo die Tonne fehlt.

Nagut, anders gefragt: Berechtigt oder nicht?
Und nein, Mieter und Vermieter hatten Top Verhältnis. Nur war Mieter der Meinung, er wisse alles besser.. ja, die Probleme hätte er sich ersparen können.

Also nochmal: Berechtigt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da wir heute erst den 25.02. haben, kann eine Mietminderung des neuen Mieters ab dem 01.03. und der Umstand, dass sich der Vermieter erst ab dem 03.03. um die neue Tonne kümmern will, nicht dem alten Mieter angelastet werden.

Den Aufwand für die Wiederbeschaffung der Tonne kann dem alten Mieter dagegen in Rechnung gestellt werden. Allerdings halte ich einen Aufwand in Höhe von 89€ für überzogen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Was ist eigentlich mit BAUHOF gemeint ?
Ist dies die behördliche Stelle welche die Mülltonnen ausgibt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von xJonlw2013x):
Angemeldet wurde dieser via Barcode auf dem Namen des Mieters A,


Was soll uns das sagen?

Ich kenne es nur so, dass der Grundstückseigentümer gebührenpflichtiger Nutzer ist und von der Entsorgungsfirma die bestellte Anzahl von Entsorgungstonnen leihweise zur Verfügung gestellt bekommt.

Die Kosten der Müllentsorgung kann ein Vermieter auf seinen Mieter per Mietvertrag abwälzen.

Wenn es durch die Anmeldung auf den Namen des Mieters bei euch anders läuft, wäre zunächst mal zu prüfen, ob sich der Mieter durch die Rückgabe der nicht mehr benötigten geliehenen Tonne nicht sogar absolut vertragskonform verhalten hat.

Was zur Folge hätte, dass der neue Mieter auch wieder einen Vertrag mit dem entsorger schließen muss, woraufhin ihm dann eine schwarze Abfalltonne zur Verfügung gestellt wird.

Also zunächstmal die örtlichen rechtlichen Rahmenbedingungen klären.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xJonlw2013x
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da wir heute erst den 25.02. haben, kann eine Mietminderung des neuen Mieters ab dem 01.03. und der Umstand, dass sich der Vermieter erst ab dem 03.03. um die neue Tonne kümmern will, nicht dem alten Mieter angelastet werden.

Den Aufwand für die Wiederbeschaffung der Tonne kann dem alten Mieter dagegen in Rechnung gestellt werden. Allerdings halte ich einen Aufwand in Höhe von 89€ für überzogen.


Also geht die Mietminderung auf Lasten des Vermieters, obwohl der Verstoß vom Mieter geschehen ist?
Zitat (von Spezi-2):
Was ist eigentlich mit BAUHOF gemeint ?
Ist dies die behördliche Stelle welche die Mülltonnen ausgibt ?


Kenne mich damit auch nicht so gut aus. Ob es genau so heißt und so..
Ist aber ein staatlicher Stellplatz der Stadt/Kommune, wo man die Tonnen abholt, wenn die Beantragung erfolgreich war und überschüssige Tonnen abgeben kann.


Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von xJonlw2013x):
Angemeldet wurde dieser via Barcode auf dem Namen des Mieters A,


Was soll uns das sagen?

Ich kenne es nur so, dass der Grundstückseigentümer gebührenpflichtiger Nutzer ist und von der Entsorgungsfirma die bestellte Anzahl von Entsorgungstonnen leihweise zur Verfügung gestellt bekommt.

Die Kosten der Müllentsorgung kann ein Vermieter auf seinen Mieter per Mietvertrag abwälzen.

Wenn es durch die Anmeldung auf den Namen des Mieters bei euch anders läuft, wäre zunächst mal zu prüfen, ob sich der Mieter durch die Rückgabe der nicht mehr benötigten geliehenen Tonne nicht sogar absolut vertragskonform verhalten hat.

Was zur Folge hätte, dass der neue Mieter auch wieder einen Vertrag mit dem entsorger schließen muss, woraufhin ihm dann eine schwarze Abfalltonne zur Verfügung gestellt wird.

Also zunächstmal die örtlichen rechtlichen Rahmenbedingungen klären.

Berry


Ja, sorry!
Also, der Mieter hat die Kosten an dem Vermieter gezahlt (stand immer in der NK-Abrechnung so drauf mit einer Barcode Nummer).
Sodass je nachdem wie oft der Mieter es rausstellt, es eingescannt wird und am Ende der Vermieter die Rechnung bekommen hat, und direkt an der ZAW gezahlt hat und dem Mieter in Rechnung gestellt ist.
Mieter hatte keinen Vertrag mit der ZAW gehabt..

Grüße

-- Editiert von xJonlw2013x am 25.02.2018 20:49

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von xJonlw2013x):
Also geht die Mietminderung auf Lasten des Vermieters, obwohl der Verstoß vom Mieter geschehen ist?


ME nein, es geht zu Lasten des Vormieters, der könnte aber auch .. um jegliche unnötige Kosten zu vermeiden ... eine neue Tonne selber besorgen und wär damit aus dem Schneider. Tonnen kosten zwischen 50 und 90 EUR je nach Größe.

Wieso haben Sie die Tonne entwendet und entsorgt? Das leuchtet mir immer noch nicht ein, sie war doch auch bie Ihrem Einzug vorhanden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Also geht die Mietminderung auf Lasten des Vermieters, obwohl der Verstoß vom Mieter geschehen ist?


Ja, wenn der Vermieter eine Woche benötigt, bis er aktiv wird.

Im Zweifel ruft er heute beim Bauhof an und lässt sich eine neue Tonne bringen. Was spricht dagegen? Die damit verbundenen Kosten muss der Vormieter in jedem Fall tragen.

Im Übrigen habe ich ohnehin Zweifel, dass der neue Mieter eine Mietminderung vornehmen dürfte. Welche nicht unerhebliche Wohnwerteinschränkung wäre denn mit dem Umstand verbunden, den Müll für ein paar Tage in Müllsäcken zwischenzulagern?

Den Vermieter trifft eine Schadenminderungspflicht. Er darf jetzt nicht aus Ärger über den Vormieter die Kosten in die Höhe treiben.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hh):
Welche nicht unerhebliche Wohnwerteinschränkung wäre denn mit dem Umstand verbunden, den Müll für ein paar Tage in Müllsäcken zwischenzulagern?

Normal funktionierende Riechschleimhaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Normal funktionierende Riechschleimhaut?


Verstehe ich jetzt nicht. Die Müllsäcke kann man dort lagern, wo sonst die Mülltonne stehen würde und Müllsäcke kann man auch verschließen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Normaler Weise werden die Tonnen ja von der Müllabfuhr gebracht (zB beim Austausch, oder wenn eine zusätzliche Tonne angefordert wird), das kann dann bis zu 14 Tage dauern, und da könnte eine normale Riechschleimhaut dann schon an ihre Grenzen stoßen, wenn zB ein Baby im Haushalt lebt, welches nicht traditionell gewickelt wird, sondern die Einmal-Windeln vollmacht, ebenso können die Hinterlassenschaften von Tieren (Katzen, Hasen etc) auch üble Gerüche entwickeln.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Müllsäcke kann man dort lagern, wo sonst die Mülltonne stehen würde

Bei uns wären dann Ratten / Waschbären das Problem.



Zitat (von hh):
Müllsäcke kann man auch verschließen.

Ehrlich gesagt: nicht so dicht wie unsere Tonne schließt. Eventuell kaufe ich aber auch nur die falschen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
xJonlw2013x
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke soweit für alle Antworte :)

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