Mieter können nicht mehr ins Haus

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
timniko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter können nicht mehr ins Haus

Guten Tag, meine Familie besitzt ein Gebäude mit mehreren Stockwerken. Eigentlich sind es mehrere Gebäude die durch eine gemeinsame Treppe verbunden sind. Ich und meine Freundin leben ganz oben und meine Mutter im ersten Stock. Der Rest wurde von meinen Cousinen weiter vermietet. Die Treppe verbinden wie gesagt zwei weitere Gebäude mit unserem und somit müssen alle Mieter durch die selbe Haustür, die aber eigentlich uns gehört. Die Treppe wurde von meinen Cousinen ohne unsere Zustimmung gebaut, bzw. so erweitert das ihre Wohnungen darüber zu erreichen sind. Die Mieter kommen also nur über "unsere" Treppe in ihre Wohnungen. Jetzt zur Frage: Meine Mutter hat nach mehreren Warnungen und Gesprächen nun vor den Schlüssel der Haustür auszutauschen, damit nur noch wir ins Haus kommen. Damit möchte Sie meine Cousinen unter Druck setzen da ihre Mieter so nicht mehr in ihre Wohnungen kommen und sich sicherlich beschweren werden... Mein Bedenken ist nur das Sie das nicht einfach machen kann, da die Mieter sicherlich die Polizei rufen könnten und diese wohl kaum sagt "tja, Pech gehabt". Das Argument meiner Mutter ist das es ihr Grund und Boden ist auf dem Sie machen kann was Sie möchte. Kann mir jemand beantworten wer im Falle einer Auseinandersetzung Recht haben würde? Vielen Dank!

-- Editiert von Moderator am 22.11.2017 17:02

-- Thema wurde verschoben am 22.11.2017 17:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Und die Frage zum Thema "Baurecht" ist jetzt welche?

Oder :forum:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
timniko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde ich mich im Recht auskennen hätte ich keinen Beitrag geschrieben. Die Frage kommt nach dem "Jetzt zur Frage: ". Sollte ich das falsche Thema gewählt haben dann kann ein Moderator den Thread gerne verschieben. Über hilfreiche Beiträge würde ich mich freuen, alles andere muss nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von timniko):
da ihre Mieter so nicht mehr in ihre Wohnungen kommen und sich sicherlich beschweren werden

Die Mieter hätten da diverse Alternativen statt beschweren:
Türe eintreten, durch Schlüsseldienst öffnen lassen, ins Hotel gehen
Und dann natürlich danach die Mutter abmahnen und vor Gericht auf Unterlassung verklagen.

Die Zeche zahlt dann die Mutter.



Zitat (von timniko):
Das Argument meiner Mutter ist das es ihr Grund und Boden ist auf dem Sie machen kann was Sie möchte.

Diese Rechte hat sie konkludent durch Duldung des Zustandes abgetreten.

Wenn sie das ändern will, müsste sie gegen die Cousinen vorgehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Und wie sind die Leute vorher in die Wohnungen gekommen als es die Treppe noch nicht gab.
Treppenhaus in einem gemeinschaftshaus gehören idR auch keinem alleine.
Ich denke da braucht es noch mehr Infos.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wir haben in einem Objekt auch eine ähnliche bauliche Situation - dazu haben wir aber auch einiges hinsichtlich Nutzung und Kostentragung geregelt.

Deswegen > Hier sind sind deutlich mehr Informationen nötig!

Wieviele Gebäude genau? mit wievielen Nutzerparteien und welchem Rechtsanspruch auf Nutzung?

Wie sind die Eigentumsverhältnisse?
Tatsächlich jeweils eigener Grund und Boden? d.h. jedes Gebäude auf "eigenem" Grundstück mit gesonderter Flurstücksnummer? oder doch nur ein Grundstück mit verschiedenen Sondereigentumseinheiten?
Bei ersterem darf ein Treppenhaus auf dem Nachbargrundstück wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Baurecht) aus Brandschutzgründen gar nicht vorkommen.

Die Nutzung des Treppenhauses wurde den Cousinen ja faktisch schonmal erlaubt/gewährt.
Wurde dafür eine Gegenleistung vereinbart? ein Kündigungsrecht?
Wann haben die Cousinen die Räumlichkeiten vermietet?

Selbst wenn man von "mein Grund und Boden = mein Treppenhaus" ausgehen könnte und einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an die Cousinen, so wäre solch ein Nutzungsvertrag zwar kündbar, aber eben nicht einfach mal so von heute auf morgen.
Die Mieter der Cousinen haben entsprechende MIeterrechte gegen ihre Vermieter.
Ihre Vermieter (die Cousinen) haben dann aber wieder Schadenersatzansprüche gegen den "Verleiher".

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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