Mieter ist ausgezogen Zustellung an bisherige Adresse möglich?

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)
Mieter ist ausgezogen Zustellung an bisherige Adresse möglich?

Ein Mieter hat letzte Woche eine Wohnung in Köln teilgeräumt Er hat mir schon mitgeteilt, dass er auch kündigen wird.
Auf dem Briefkasten in Köln steht noch sein Name und eine neue Adresse in Düsseldorf hat er mir per email mitgeteilt.

Ist es rechtlich unbedenklich, wenn ich ihm ein Schreiben noch an die Adresse in Köln durch einen Boten zustelle? oder muss ich nun die Adresse in Düsseldorf verwenden?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Agatha66):
Ist es rechtlich unbedenklich, wenn ich ihm ein Schreiben noch an die Adresse in Köln durch einen Boten zustelle?
Kommt darauf an, was in dem Schreiben steht. Ersatzustellungen nach § 180 ZPO (das sind z.B. Mahnbescheid oder Gerichtsschreiben) sind nur in den Briefkasten der Wohnung des Empfängers möglich. Wenn der Empfänger da nicht mehr wohnt und dir das auch mitgeteilt hat, wäre eine solche Zustellung zwar möglicherweise erfolgreich (in dem Sinne, dass der Brief da eingeworfen wird) aber rechtlich angreifbar.

"Normale" Zustellungen wie z.B. Nebenkostenabrechnung oder Kündigung erfolgen nicht nach ZPO. Bei denen reicht es normalerweise, wenn sie im Einflussbereich des Empfängers landen. Sofern der Mieter noch Zugang zu Wohnung und Briefkasten hat, wäre das erstmal erfüllt.

Nun kann meiner Meinung nach eine solche Zustellung dennoch rechtsmissbräuchlich sein. Das ist jedoch ein sehr kompliziertes Feld. Alleine das Wissen um die Tatsache, dass der Mieter dort nicht mehr wohnt, reicht meiner Meinung nach eher nicht aus. Wenn du aber versuchst die Abwesenheit gezielt auszunutzen, dann wird's problematisch. So z.B. wenn du irgendwelche Fristen setzt von denen du weißt, dass der Mieter sie mangels Kenntnis nicht einhalten kann. Dann wird man schon erwarten können, dass du den Mieter zumindest zusätzlich darüber informierst.

PS: Zustellung durch Boten ist meiner Meinung nach auch nicht wirklich optimal. So würde nämlich ein Nachsendeauftrag bei der deutschen Post ins Leere laufen. Eine Ausnutzung von genau dieser Tatsache wäre dann auch wieder etwas, was Probleme bereiten könnte. Könnte, nicht muss.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Agatha66):
Ein Mieter hat letzte Woche eine Wohnung in Köln teilgeräumt Er hat mir schon mitgeteilt, dass er auch kündigen wird.


Kündigen wird ... also noch nicht geköündigt. Selbstverständlich können Sie an diese Adresse noch zustellen. Zur Sicherheit würde ich jedoch relevante Schreiben an beide Adressen senden .. Einwurf-Einschreiben.

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#3
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)

i

Zitat (von AltesHaus):
Kündigen wird ... also noch nicht geköündigt. Selbstverständlich können Sie an diese Adresse noch zustellen. Zur Sicherheit würde ich jedoch relevante Schreiben an beide Adressen senden .. Einwurf-Einschreiben.


Grundsätzlich ist es also ausreichend, wenn ich ein Schreiben an die Adresse in Köln zustelle. Stimmt das ? .. Es kann ja auch sein, dass der Mieter nur zeitweise nicht da ist..

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Selbstverständlich können Sie an diese Adresse noch zustellen.
Zustellen kann man dort alles. Ob es Wirkung entfacht oder später angegriffen werden kann, hängt aber immernoch von den Umständen ab.

Zur Zustellung nach ZPO: OLG München, 18.10.2017 - 7 U 530/17 . Wenn der Mieter dort nicht mehr wohnt, dann ist eine Zustellung nach ZPO im Briefkasten der Wohnung (oder in der Wohnung selber) nicht möglich.

Zitat (von Agatha66):
Grundsätzlich ist es also ausreichend, wenn ich ein Schreiben an die Adresse in Köln zustelle. Stimmt das ?
Ja, nein, vielleicht. Was soll denn nun zugestellt werden und was hindert dich daran, dieses Schreiben nicht mindestens noch per Mail an den Mieter zu schicken?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Agatha66):
Grundsätzlich ist es also ausreichend, wenn ich ein Schreiben an die Adresse in Köln zustelle. Stimmt das ? .. Es kann ja auch sein, dass der Mieter nur zeitweise nicht da ist..


Ich weiß ja nicht, was in der E-Mail stand. Ich meine grundsätzlich ja, da die Wohnung noch nicht einmal gekündigt wurde, auf der anderen Seite weiß ich nicht, was in der E-Mail steht, ob er Ihnen eine neue Zustelladresse genannt hat, was hindert Sie, an beide Adressen - zur Sicherheit - zuzustellen? 5 EUR Porto sollten doch machbar sein.

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#6
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)

Es geht um ein Schreiben, dass ich eben daran erinnern möchte, dass bei Auszug die Einbauten in der Wohnung zu entfernen sind bei Auszug und ihm gerne die Nebenkostenabrechnung zuleiten möchte mit einer Nachzahlung.

Für mich ist einfach nur wichtig, dass es ihm zugeht und ich nichts dagegen habe auch alles an die andere Adresse zusenden.

Ich möchte nur wissen, ob eine Zustellung nach Köln ausreicht. Es kann ja auch sein, dass der Mieter nur vorübergehend nicht da ist....

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Agatha66):
dass ich eben daran erinnern möchte, dass bei Auszug die Einbauten in der Wohnung zu entfernen sind bei Auszug
Wenn du willst, dass er es tut, dann solltest du es ihm so zustellen, dass er es mitbekommt. Das geht in diesem Fall meiner Meinung nach auch per Mail, da es rechtlich vermutlich eh keine entscheidene Bedeutung hat.

Zitat (von Agatha66):
ihm gerne die Nebenkostenabrechnung zuleiten möchte mit einer Nachzahlung.
Abrechnung fürs Kalenderjahr 2017? Dann wäre die Zustellung ja nicht zeitlich kritisch, weil die Jahresfrist noch weit weg ist. Wenn du aber Geld haben willst, hast du nur eine Chance, wenn der Mieter davon erfährt.

Zitat (von Agatha66):
Für mich ist einfach nur wichtig, dass es ihm zugeht und ich nichts dagegen habe auch alles an die andere Adresse zusenden.
Dann sende es notfalls zweimal oder mindestens einmal an die Adresse der Mietwohnung und einmal per Mail.

Zitat (von Agatha66):
Ich möchte nur wissen, ob eine Zustellung nach Köln ausreicht. Es kann ja auch sein, dass der Mieter nur vorübergehend nicht da ist....
Wofür ausreicht? Nochmal: Wenn du was von ihm willst, hast du nur eine Chance es zu bekommen, wenn er die Mitteilung erhält. Wenn du rechtlich ausreichend meinst, so ist es bei diesen beiden Dingen vermutlich ausreichend, an die Adresse der Mietwohnung zu senden. Aber es tut auch nicht weh, es an beide bekannten Adressen zu senden.

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#8
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)

Ok, dann lieber doppelt .. sicher ist sicher...

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und da es sich um nichts zeitkritisches handelt, reicht die Zustellung per einfachem Brief.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und da es sich um nichts zeitkritisches handelt, reicht die Zustellung per einfachem Brief.

Du meinst diese Briefe die nie ankommen wenn sie was für den Empfänger nachteiliges enthalten? :devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, die meine ich. Wenn der Mieter bestreitet, den Brief erhalten zu haben, dann schickt man ihn eben nochmal. Hier sind keine Fristen einzuhalten.

Die meisten Mieter sind aber nicht so drauf, zumal in diesem Fall der Brief schon doppelt zugestellt wird.

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