Mieter Laminat falsch verlegt, was nun?

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
jabbba
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 58x hilfreich)
Mieter Laminat falsch verlegt, was nun?

Guten Tag!

Meine Frau und ich haben eine Wohnung gekauft (für die Rente) zum vermieten. Mit den Mietern hatten wir abgesprochen (im Mietvertrag / Übergabe schriftlich vereinbart), das Material für neues Laminat zu bezahlen, wenn es fachgerecht verlegt wird.

Leider wollen die Mieter nach 1 Jahr (wegen Trennung) ausziehen. Und erst jetzt haben wir gesehen, dass das Laminat an sehr sehr vielen Stellen große Spalten hat. Also zwischen dem Laminat.

Da wir nicht viel Erfahrung haben, wollte ich euch um Rat bitten. Wir wollen nichts falsch machen, auch nicht ungerecht sein.

Daher die Frage:
Müssen wir beim Auszug dies hinnehmen oder müssen die Mieter es bereinigen?
Eine Kaution ist hinterlegt.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Üblicherweise müssen Mieter mietereigene Einbauten bei Auszug wieder auf ihre Kosten entfernen. Das gilt auch für Laminat. So etwas sollte man immer vereinbaren, damit man als Vermieter nicht nach Auszug des Mieters auf dem Schaden sitzenbleibt (falsch verlegtes Laminat, unten evtl. gekürzte Türen etc.).

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Tipp f.d. Zukunft:

Vermieten Sie eine Wohnung möglichst "nackt" (ohne Tapeten, Bodenbeläge, Einbauküche etc.).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Müssen wir beim Auszug dies hinnehmen oder müssen die Mieter es bereinigen?
Eine Kaution ist hinterlegt. <hr size=1 noshade>

Der Mieter schuldet eine fachgerechte Ausführung.
Das sollte als Mangel in das Abnahmeprotokoll. Es empfiehlt sich eine Vorabnahme 14 Tage vorher zu machen, dann weis er was auf ihn zukommt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
jabbba
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 58x hilfreich)

Hallo! Und vielen Dank für eure Antworten!

Leider bin ich immer noch etwas verunsichert.
@Anjuli
Das Laminat habe ich bezahlt (es gehört nicht dem Mieter, der Mieter wollte neues Laminat, die Absprache war ich stelle das Material), wenn der Mieter es komplett raus nimmt, habe ich davon ja nix. Außer das ich das Material und den Lohn neu bezahlen muss.
@Harry van Sell
Verstehe ich es richtig, dass ich das Recht habe den Mieter dazu aufzufordern den Mangel (also die Spalten auf seine Kosten) zu beseitigen? Und solange die Kaution behalten darf?
(Im Mietvertrag steht "fachgerecht" zu verlegen.)

Ihr seht ich bin noch etwas verunsichert :/

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Verstehe ich es richtig, dass ich das Recht habe den Mieter dazu aufzufordern den Mangel (also die Spalten auf seine Kosten) zu beseitigen? <hr size=1 noshade>




quote:<hr size=1 noshade>Und solange die Kaution behalten darf? <hr size=1 noshade>

Zumindest bis zu der Höhe in der Kosten bei Beseitigung durch einen Fachmann anfallen würden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo joe,

es sind Spalten im Laminat entstanden, deshalb wird wie selbstverständlich auf unsachgemäße Verlegung geschlossen.

Diese Schlussfolgerung dürfte aber nur bei Leimlaminat richtig sein.

Aus eigener insoweit leidvoller Erfahrung mit einer bestimmten Sorte Klicklaminat, kann ich bestätigen, dass dieses trotz sorgfältiger Verlegung und normaler Beanspruchung an einigen Stellen auseinanderging.

Der Schaden ließ sich allerdings recht einfach durch erneutes Justieren (und einklicken) beheben. Gebrochen war nichts.

Sollte man vielleicht im Hinterkopf behalten, wenn man mit den Mietern verhandelt.

SG

Berry

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