Mieteintrittsvereinbarung oder neuer Mietvertrag?

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
cybey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteintrittsvereinbarung oder neuer Mietvertrag?

Liebes Forum,

folgende Situation einer guten Bekannten die mich um Rat fragte, ich ihre Fragen jedoch nicht beantworten konnte:
Sie hat aktuell ein unbefristetes Mietverhältnis für ein WG Zimmer. Im Sommer dieses Jahres möchte sie mit ihrem Freund zusammenziehen. Das genaue Datum steht noch nicht fest, sie sind aktuell auf der Suche nach einer passenden Wohnung. Der in der WG „zurück bleibende" Bewohner hat natürlich ein Interesse daran, einen passenden Nachmieter zu finden. Auf Nachfrage teilte der Hausverwalter mit, dass er damit einverstanden sei, dass der Nachmieter das Mietverhältnis übernehme (=Mieteintrittsvereinbarung) und sie somit auch recht kurzfristig ausziehen könne, sobald sie eine neue Wohnung und einen Nachmieter gefunden hat. Dazu solle sie auf den 01.08. den Mietvertrag kündigen und sobald sie jemanden gefunden hat kann der Nachmieter den Mietvertrag dann bzw. auch für die verbleibende Laufzeit übernehmen.

Als sie mir das erzählte wurde ich stutzig, da es aus meiner Sicht nur zwei (sinnvolle) Alternativen gibt:
1. Das Mietverhältnis bleibt bestehen, d.h. sie kündigt nicht. Sobald sie einen Nachmieter gefunden hat tritt dieser an ihre Stelle und übernimmt alle damit verbundene Rechte und Pflichten. So wird bspw. auf eine separate Nebenkostenabrechnung verzichtet.
2. Der Hausverwalter nimmt die Kündigung für das Datum entgegen, ab dem sie die neue Wohnung gefunden hat. Er kommt ihr also insofern entgegen, dass sie sich nicht an die dreimonatige Kündigungsfrist halten muss. Es wird eine unterjährige Nebenkostenabrechnung erstellt und der neue Mieter bekommt einen neuen Mietvertrag. Das Mietverhältnis und die NK-Abrechnung beginnen von Neuem.

Die vom Hausverwalter vorgeschlagene Lösung hat m.E. nach die Nachteile beider zuvor genannten Optionen. Wenn sie bspw. auf den 01.08. kündigt, aber am 01.07. auszieht, so müssen doch ab dem 01.08. die Zählerstände abgelesen werden? Das würde aber keinen Sinn machen, da der neue Bewohner dann bereits einen Monat darin wohnt. Die NK-Abrechnung würde zudem dem Nachmieter und nicht ihr zustehen. Der Nachmieter würde also für die Restlaufzeit einen gekündigten Mietvertrag übernehmen und ab dem 01.08. einen neuen bekommen. Das macht doch keinen Sinn?
Übersehe ich etwas?
Danke bereits im Voraus für die Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Da wäre erst mal die Frage: was genau hat die Bekannte denn gemietet?

Es klingt so, als ob sie einen eigenen Mietvertrag für das eine Zimmer hat und ihr WG-Partner genauso einen für das andere Zimmer.
Wenn dem so ist, dann wollte die Hausverwaltung ihr vielleicht nur insofern entgegenkommen, dass sie auf jeden Fall nach drei Monaten raus kann, Dass also entweder ihre Kündigung greift (wobei sie, wenn sie es heute noch macht, auch noch zum 30.6. kündigen kann und nicht zum 31.7. kündigen muss) oder sie vorher einen Mietaufhebungsvertrag schließt, durch den der Nachmieter an ihre Stelle tritt. Auf jeden fall müsste sie allerdings sicherstellen, wirklich zum Kündigungszeitpunkt eine neue Wohnung zu haben - muss sie wissen, ob sie das Risiko eingehen will.

Deiner Freundin muss klar sein, dass sie nur die vertraglichen Rechte hat und alles andere ein Entgegenkommen der Hausverwaltung ist.
Sie könnte also auch einfach nichts tun, bis die neue Wohnung gefunden ist, dann einen Nachmieter suchen und auf das Entgegenkommen der Hausverwaltung hoffen. Die scheinen da ja flexibel zu sein.
Wenn sie allerdings keinen Nachmieter findet, dann kann sie erst ab da mit drei Monaten Kündigungsfrist kündigen.

Was der Mitmieter will, wäre allerdings in dieser Konstellation irrelevant.

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