"Mieteinnahmen/Kostgeld" versteuern?

31. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 10x hilfreich)
"Mieteinnahmen/Kostgeld" versteuern?

Hallo zusammen,

Vater 1 hat seinem Sohn 1 eine Wohnung gekauft/geschenkt, barzahlung, keine Finanzierung.

Sohn 1 zahlt jedoch aus eigenem willen monatlich 200€ an den Vater 1 per Überweisung, als Verwendungszweck "Schenkung".

Sohn 1 wohnt mit Freundin 1 gemeinsam, Strom Nebenkosten und alle weitere Kosten laufen auf den Namen von Sohn 1.

Freundin 1 möchte sich an diesen Kosten beteiligen, ihr Anteil in Höhe von 200€ überweist sie auf das Konto von Sohn 1 mit dem Verwendungszweck " Miete".

Sohn 1ist allei iger Eigentümer, Freundin 1 ist lediglich bei ihm gemeldet, es besteht kein Miet bzw. Untermietvertrag.

Kann es Probleme beim Finanzamt geben? Sind diese Überweisungen evtl. Steuerpflichtig?




-- Editier von derdatedoktor am 31.08.2017 14:22

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6 Antworten
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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4854 Beiträge, 1172x hilfreich)

Sicherlich könnte es zu Nachfragen kommen, wenn es auffällt. Besser wäre es die Freundin für 200 EUR monatlich einkaufen zu lassen.

Sofern man ein Mietverhältnis unterstellt, das steuerlich anerkannt wird, ist die Frage, ob 66 % der ortsüblichen Miete erreicht werden. Eine weitere Frage wäre, ob die Kosten jährlich 2.400 EUR übersteigen.

Die Schenkungen an den Vater werden bei Übersteigen des Freibetrages von 20.000 EUR schenkungsteuerpflichtig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Die Schenkungen an den Vater werden bei Übersteigen des Freibetrages von 20.000 EUR schenkungsteuerpflichtig.


Richtig und dafür wird ein Zeitraum von 10 Jahren zusammengerechnet. Ab dem 9. Jahr fällt daher Schenkungssteuern an.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Besser wäre es die Freundin für 200 EUR monatlich einkaufen zu lassen.


Nein, langfristig gesehen wäre das im Streitfall nicht so günstig.

Aber man könnte den Verwendungszweck zum Beispiel neutral in Kostenanteil umformulieren.

Berry

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#5
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 10x hilfreich)

@eugenie

Nein, Freundin 1 ist berufstätig, es handelt sich nicht um Sozialgelder.
Richtig, ihr Anteil an den Lebenshaltungskosten


@hh

Okay, dann wird die Schenkung ab soforr in Bar gemacht, ich hatte eine Zahlvon 400.000€ im Kopf, das war aber dann von Vater an Sohn :-)


@Sir.Berry

Okay, wenn sich "Kostenanteil" besser anhört, wird es abgeändert


Den Kostenanteil möchte die Freundin ungern in Bar geben, warum auch immer.


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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4854 Beiträge, 1172x hilfreich)

Das die Schenkung "schwarz" in bar erfolgt, ändert natürlich nichts an deren Steuerbarkeit und kann bei Überschreitung des Freibetrages eine Steuerhinterziehung darstellen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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