Mieteinnahmen einer als Kind geerbter Wohnung

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb453816-8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteinnahmen einer als Kind geerbter Wohnung

Hallo zusammen,

ich habe ein etwas verzwickteres Thema, bei dem ich leider durch normale Recherche offenbar nicht weiterkomme.

Im Alter von 6 Jahren habe ich durch den Tod meines Vaters eine Mietwohnung geerbt, welche seither die meiste Zeit vermietet wird.
Die jeweiligen Mietverträge schloss meine Mutter mit den Mietern ab, die Zahlung ging an sie. Sie sparte jedoch die Mieteinnahmen bis auf einen geringen Abzug für mich, worauf ich dann später Zugriff erhielt und mein Studium finanzieren konnte.
Auf Anraten ihrer damaligen Steuerberaterin gab sie diese Mieteinnahmen nicht an, da die Wohnung ja mir gehöre und ich neben diesen Einnahmen keine weiteren hätte (und auch ein Kind war).
Später bekamen wir die Aussage, ich solle keine Steuererklärung machen, sondern warten bis ich darauf verlangt werde.
Diese Aussagen zog sich durch meine Ausbildung sowie dem späteren Studium.

Nun stehe ich davor eine Steuererklärung (bzw. zunächst einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, da ich jeden Tag über 100 km pendle und dies gerne jeden Monat auf dem Netto hätte) abzugeben und möchte diese Mieteinnahmen logischerweise unbedingt mit angeben.

Wie gehe ich hier am besten vor? Der aktuelle Mietvertrag mit der jetzigen Mieterin wurde (da ich unter 18 war) noch mit meiner Mutter abgeschlossen. Da es sich jedoch um eine kleine 1-Zimmerwohnung auf dem Land handelt, beläuft sich die Kaltmiete auch lediglich auf 250 Euro monatlich.

Ich halte die einstige Einschätzung der Steuerberaterin meiner Mutter, die Einnahmen nicht anzugeben, für falsch.

Besten Dank für Ratschläge und Kommentare vorab!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Frage ist, ob als Kind andere Einkünfte bestanden und wie hoch diese waren und natürlich, wie hoch der Überschuss aus der Wohnungsvermietung war. Sofern keine weiteren Einkünfte vorhanden waren und die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag lagen, wäre keine Steuer angefallen.
Sofern sich aus den Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung alleine oder zusammen mit anderen Einkünften ein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag ergibt, wäre hier Steuer angefallen.

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nicht in allen Fällen.
vereinfacht gesagt , musstest du nichts erklären, wenn deine Einkünfte unter dem Jahresgrundfreibetrag lagen.
Und bei 12x250 KM € = 3.000€ p.a. sind wir hier recht weit von der Abgabepflicht entfernt (wenn das wirklich die einzigen nennenswerten Einkünfte waren )
Dann wäre alles ok und deine Mama hat richtig gehandelt.
Allerdings schreibst du was von Beginn Ausbildung, in den Jahren müsstest du mal einen Bleistift bemühen und rechnen, ob du unter den Sätzen lagst oder nicht..


Grundfreibetrag für Ledige

2016 8.652,00 €
2015 8.472,00 €
2014 8.354,00 €
2013 8.130,00 €
2012 8.004,00 €
2011 8.004,00 €

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Später bekamen wir die Aussage, ich solle keine Steuererklärung machen, sondern warten bis ich darauf verlangt werde.


Diese Aussage ist falsch. Wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, dann muss man sie auch in dem Fall abgeben, wo man nicht vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde.

Mit nur 3.000€ jährlichen Mieteinnahmen besteht keine Erklärungspflicht, wenn keine weiteren Einkünfte erzielt werden. Diese Mieteinnahmen werden ja auch noch um Werbungskosten einschl. Abschreibung gemindert.

In den Jahren, in denen eine Ausbildungsvergütung bezogen wurde, kann das aber anders aussehen. Manche Azubis überschreiten ja schon mit der Ausbildungsvergütung alleine den Grundfreibetrag.

Hast Du denn noch eine alte Steuererklärung Deines Vaters, aus der die wichtigen steuerlichen Daten, wie z.B. die Höhe der Abschreibung hervorgeht?

-- Editiert von hh am 20.11.2016 20:18

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