Mieteinnahmen aus Untervermietung

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
wagner17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteinnahmen aus Untervermietung

Hallo Zusammen,

wenn ich als Hauptmieter eine Wohnung untervermiete, muss ich die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung angeben. Muss ich darauf aber Steuern zahlen oder ist das nur der Fall wenn ich dadurch einen Gewinn habe - also die Untervermietung mehr einbringt als ich Miete zahlen muss?

Viele Dank im Voraus,
J. Wagner

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Steuern darauf zahlen, müssen Sie natürlich nur, wenn Sie damit auch einen Überschuss erwirtschaften. :-)
In dem Fall ist es zwingend in der Steuererklärung anzugeben.

Sofern Sie mit der Untervermietung weniger einnehmen, als Sie anteilig für den untervermieteten Raum an Aufwendungen haben, wird das FA aber eine Überschusserzielungsabsicht prüfen. Wenn diese negativ ausfällt, sie also auf Dauer keinen Überschuss damit erwirtschaften würden, wären die Verluste steuerlich unbeachtlich.

Gleichwohl sollten die Einkünfte auch in dem Fall erklärt werden. Somit ist zumindest dokumentiert, dass Sie nichts "schwarz" vereinnahmt haben, bevor es Jahre später eine Nachfrage gibt und Sie Ihre damit zusammenhängenden Ausgaben nicht mehr dokumentieren könnten.

-- Editiert von Cybert. am 22.10.2017 13:27

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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