Hallo,
hier eine Frage, die ich mir leicht hätte ersparen können. Ich habe nach dem Auszug vergessen den Dauerauftrag für die Miete zu löschen. Nach einem Anruf bei meiner ehemaligen Vermieterin heute mit der Bitte mir die Miete zurück zu überweisen, sagte sie mir, dass die Nachmieter für den Monat noch nicht überwiesen hätten und dachte das sei irgendwie mit mir abgesprochen. Die Nachmieter schrieben mir, dass sie die Miete überwiesen haben. Ob die Vermieterin ihr Geld von den neuen Mietern bekommt, darum muss ich mich ja nicht kümmern.
Der Monat wäre eigentlich noch in der Kündigungsfrist drin. Es war aber so abgesprochen, dass wir schon Nachmieter suchen können und die wohnen dort nun auch. Habe ich ein Recht darauf mein Geld zurück zu verlangen, weil ich da nicht mehr wohne und sie neue Mieter hat? Oder hab ich einfach Pech gehabt, dass ich diesen Dauerauftrag nicht rechtzeitig gekündigt habe?
Ich danke euch im Voraus.
Miete zurück nach Auszug, Dauerauftrag nicht gekündigt
18. Oktober 2017
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Frage vom 18. Oktober 2017 | 00:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete zurück nach Auszug, Dauerauftrag nicht gekündigt
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 08:55
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Wurscht was in IHrem M'V steht, wenn die Nachmieter einen Vertrag ab 1.10 haben, dann muss der VM Ihnen die Miete zurück überweisen.
Ich würde schreiben:
Zitat:Lieber VM,
wir bereits telefonisch mit Ihnen besprochen wurde versehentlich die Miete für Oktober in Höhe von X € trotz Beendigung des Mietverhältnisses noch an Sie überwiesen. Den Eingang des Betrages hatten Sie bestätigt. Ich bitte um Rücküberweisung des Betrages bis zum (hier würde ich 10 Tage nehmen).
Der guten Ordnung teile ich nach Rücksprache mit den Nachmietern (Name) mit, dass diese versicherten, die Oktobermiete angewiesen zu haben.
MfG
Der Mieter
-- Editiert von AltesHaus am 18.10.2017 08:56
#2
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 12:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen lieben Dank. Das hilft mir sehr weiter
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. März 2020 | 14:31
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Zitat:
Wenn ein Vermieter seinem neuen Mieter (Nachmieter) schon während einer laufenden Kündigungsfrist die Nutzung der Wohnung des Vormieters ermöglicht, dann hat der bisherige Mieter gegenüber dem Vermieter ab diesem Zeitpunkt einen Rückzahlungsanspruch von zu viel gezahlter Miete.
Der bisherige Mieter muss ab Überlassung der Wohnung an einen neuen Mieter keine Miete mehr bezahlen.
#4
Antwort vom 20. März 2020 | 14:43
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Zitat:
Der guten Ordnung teile ich nach Rücksprache mit den Nachmietern (Name) mit, dass diese versicherten, die Oktobermiete angewiesen zu haben.
Wobei ich diesen Part weglassen würde, das gibt dem VM nur die Möglichkeit zu Bestreiten, dass der Nachmieter bezahlt hat, obwohl es ja gar keine Rolle spielt.....
#5
Antwort vom 20. März 2020 | 15:08
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Och nee, der Beitrag ist aus 2017. Schaut ihr nicht aufs Datum?
#6
Antwort vom 20. März 2020 | 15:37
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Wieder mal reingefallen.
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