Mieter überweist jedesmals mit Angabe des Überweisungszwecks bzw. des zu zahlenden Monats.
Angenommen wurde 1 Monat Miete (z.B. Dezember 2009) übersprungen.
Verjährt die Forderung für diese übersprungene Monatsmiete zum 12.2012 ?
Oder rücken die Zahlungen automatisch immer nach vorderen Monaten, dass die geschuldete Miete immer die von aktuellem Monat ist ?
Miete verjährt trotz Weiterwohnen ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
verjährt, es sei den sie können nachweisen, dass die Mietzahlungen immer für die im Verzug stehende Miete gedacht war und nicht die aktuell fällige.
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Wenn die Miete mit dem expliziten Verwendungszweck (Monat) gezahlt wurde, dann muß sie auch dafür verwendet werden. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn da nur stehen würde "Miete", dann könnte man die Miete immer auf den letzten fehlenden Monat buchen, dann wäre der Mieter aber auch immer mit einer laufenden Miete im Rückstand und das wäre - nach Abmahnung - auch schon ein Kündigungsgrund. Das ist hier aber nicht der Fall.
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@anjuli123
auch wenn kein Verwendungszweck angegeben wurde dürfen Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass die Zahlung für alte Forderungen gedacht ist...Sorry!
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dürfen Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass die Zahlung für alte Forderungen gedacht ist.
ich denke schon.
Inbesondere wenn die Zahlungen unregelmßig oder unvollständig sind, wovon soll der Zahlungsempfänger sonst ausgehen oder wie verbuchen ?
quote:
auch wenn kein Verwendungszweck angegeben wurde dürfen Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass die Zahlung für alte Forderungen gedacht ist...Sorry!
Meiner Meinung nach wird automatisch mit der ältesten Forderung verrechnet. Dies hat mir zumindest mal ein Anwalt gesagt.
Spielt aber in dem Fall keine Rolle, da der Vermieter auf jeden Fall das Recht hat mit der ältesten Forderung zu verrechnen, sofern kein genauer Verwendungszweck angegeben ist.
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quote:<hr size=1 noshade>Meiner Meinung nach wird automatisch mit der ältesten Forderung verrechnet. Dies hat mir zumindest mal ein Anwalt gesagt.
Spielt aber in dem Fall keine Rolle, da der Vermieter auf jeden Fall das Recht hat mit der ältesten Forderung zu verrechnen, sofern kein genauer Verwendungszweck angegeben ist.
von kathi2008 am 21.08.2013 19:24 <hr size=1 noshade>
Wenn es nur um ausstehende Mieten geht, wird das im Ergebnis so zutreffen.
Allerdings wird weder automatisch mit der ältesten Forderung verrechnet noch hat der Vermieter auf jeden Fall das Recht dazu.
Grundsätzlich ist die Verrechnungsreihenfolge im Gesetz geregelt.
Nach § 366 Abs. 1 BGB ist eine Verrechnungsbestimmung des Schuldners bindend.
Ohne Bestimmung des Schuldners ist nach Abs. 2 zunächst auf die fällige Schuld und bei mehreren fälligen Schulden auf die Schuld anzurechnen, die dem Gläubiger die geringere Sicherheit bietet. Bei mehreren Schulden gleicher Sicherheit auf diejenige Schuld, die für den Schuldner lästiger ist und erst bei mehreren gleich lästigen die ältere Schuld.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach § 367 Abs. 1 BGB eine nicht zur Tilgung der gesamten Schuld ausreichende Leistung erst auf Kosten, dann auf Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung anzurechnen ist.
Da von der gesetzlichen Verrechnungsreihenfolge nur durch eine Vereinbarung abgewichen werden kann, kann es durchaus Fälle geben, bei denen auch ohne Verrechnungsbestimmung des Schuldners nicht auf die älteste Schuld angerechnet werden darf.
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Meiner Meinung nach wird automatisch mit der ältesten Forderung verrechnet. Dies hat mir zumindest mal ein Anwalt gesagt.
So hat es mir ein Mietrechtsanwalt auch gesagt.
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Verjährt die Forderung für diese übersprungene Monatsmiete zum 12.2012 ?
Wurde die Forderung geltend gemacht?
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Angenommen wurde 1 Monat Miete (z.B. Dezember 2009) übersprungen.
Irgendwie unvorstellbar.
Das merkt man doch nach 14 Tagen, nicht erst nach 4 Jahren.
Da gibt es doch sicher auch einen Schriftverkehr dazu, z.B. eine Erinnerung auf einer Nebenkostenabrechnung oder ähnliches.
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