Miete für vermietetes Objekt 1992 abgetreten...kann man Abtretung widerrufen - kündigen - girokto kü

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
gzw
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Miete für vermietetes Objekt 1992 abgetreten...kann man Abtretung widerrufen - kündigen - girokto kü

bei Kauf eines "angeblichen" Schnäppchens (wohl eher eine Schrottimobilie) 1992 an die finanzierende Bank die Miete abgetreten. Mittlerweile Hartz IV. Arbeitsagentur rechnet Miete als verfügbares einkomen an...will daher Abtretungserklärung kündigen-widerrufen, damit die Bank pfändet...Bei Pfändung kein verfügbares Einkommen...geht das mit dem Widerruf der Abtretungserklärung....sicherheitshalber das Girokto auf das diese Mieten bei der Kreditbank laufen kündigen (gibts da ne Frist für Kündigung eines Giroktos) ... dann kann die Bank pfänden oder die Zwangsversteigerung betreiben...mir egal...kann dann Privatinsolvenz machen und neu anfangen...oder gibts da bessere Methoden....das Objekt ist höchstens die Hälfte des offenen Kredits wert !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Abtretungserkläung lesen ... was da drin steht wegen Kündigung ... und den ganzen Rest der vertraglichen Verinbarungen auch lesen ... weil da wohl auch was drinsteht wegen Kündigung ... dann weis man was man machen kann ... oder fragt jemanden der sich damit auskennt ... wenn man sich halt nicht auskennt ... dem muss man dann sagen was da drin steht ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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