bei Kauf eines "angeblichen" Schnäppchens (wohl eher eine Schrottimobilie) 1992 an die finanzierende Bank die Miete abgetreten. Mittlerweile Hartz IV. Arbeitsagentur rechnet Miete als verfügbares einkomen an...will daher Abtretungserklärung kündigen-widerrufen, damit die Bank pfändet...Bei Pfändung kein verfügbares Einkommen...geht das mit dem Widerruf der Abtretungserklärung....sicherheitshalber das Girokto auf das diese Mieten bei der Kreditbank laufen kündigen (gibts da ne Frist für Kündigung eines Giroktos) ... dann kann die Bank pfänden oder die Zwangsversteigerung betreiben...mir egal...kann dann Privatinsolvenz machen und neu anfangen...oder gibts da bessere Methoden....das Objekt ist höchstens die Hälfte des offenen Kredits wert !
Miete für vermietetes Objekt 1992 abgetreten...kann man Abtretung widerrufen - kündigen - girokto kü
26. April 2016
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Frage vom 26. April 2016 | 13:18
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Miete für vermietetes Objekt 1992 abgetreten...kann man Abtretung widerrufen - kündigen - girokto kü
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#1
Antwort vom 26. April 2016 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Abtretungserkläung lesen ... was da drin steht wegen Kündigung ... und den ganzen Rest der vertraglichen Verinbarungen auch lesen ... weil da wohl auch was drinsteht wegen Kündigung ... dann weis man was man machen kann ... oder fragt jemanden der sich damit auskennt ... wenn man sich halt nicht auskennt ... dem muss man dann sagen was da drin steht ...
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