Miete einbehalten

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)
Miete einbehalten

Hallo!

Habe mal eine Frage:
Die Mieter eines Einfamilienhauses ziehen zum 30.06.11 aus. Bei Einzug (damals unter der Annahme, das Haus solle gekauft werden) wurden 3000€ für die vorhandene neue Küche gezahlt. Es wurde vereinbart: Falls die Mieter ausziehen, würde diese Summe zurückgezahlt, abzüglich eines jährlichen Abschlags. Diese Summe würde am Ende des Mietverhältnisses noch 1200€ betragen.
Nun haben die Mieter Ende Dezember geschrieben: Da Ihnen ja im Sommer 1200€ zustehen würden für die Rückzahlung von der Küche, würden Sie diese Summe nun 3 Monate lang zu je 400€ mit der Miete verrechnen (sprich: je 400€ weniger zahlen).
Ist das rechtens??

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25 Antworten
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#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ist das rechtens??

Nein.



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#3
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Aber was genau heißt denn hier "Vereinbarungssache"? Wenn vereinbart war, dass bei Auszug die Restsumme zurückgezahlt wird, dürfen die Mieter dann jetzt (gegen den Willen des Vermieters) 3x 400€ einbehalten?

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#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Nein, dürfen sie nicht. Das könnte man allenfalls jetzt neu vereinbaren (was ich aber auf keinen Fall machen würde).



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#5
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich dachte mir schon, dass sie das nicht dürfen. Diese Mieter haben ein Rad ab auf gut deutsch.
Danke für die Antworten.

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#6
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Wer weiß, wie die Küche mittlerweile aussieht.



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#8
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Dass das Geld nicht ausbezahlt würde, ist totaler Quatsch.
Mit dem ganzen geht ein Rechtsstreit einher, da die Mieter ohne Wissen/Einverständnis des Vermieters im Garten eine riesige Grube ausgehoben haben (geht sogar tiefer als der Keller selbst), direkt an der Hauswand. Dabei wurde die Drainage z.T. demontiert, Schwarzanstrich wurde entfernt etc. Die Grube wurde mit Beton ausgegossen und ähnliches. Das stand im letzten Winter komplett offen (Grube wurde im Februar vom Vermieter entdeckt) und durch das darin stehende Wasser/Schnee wurden die Wände im Keller feucht und die Bodenfliesen froren kaputt. Nur mal so am Rande.
Darüber gibt es ein Gutachten und es läuft ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Die Mieter denken sich nun allen möglichen Sch... aus, um noch weiter das Leben der Vermieter zu schikanieren. z.B. wurde der Zutritt zum Grundstück mit Androhung einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs verwehrt, als der Vermieter anrief, um zu vereinbaren, dass er mit einem Dachdecker die Grube besichtigen wolle, um diese möglichst abdecken zu lassen (damit in diesem Winter nicht wieder Schnee und Wasser in großer Menge darin stehen). Dies wurde gerichtlich durchgesetzt, die Vermieter (meine Eltern) haben eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese indirekte Mietkürzung ist nun wieder die nächste Schikane. Manche Menschen ticken einfach nicht richtig.

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#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Dass das Geld nicht ausbezahlt würde, ist totaler Quatsch.

Bei der Schilderung würde ich es eher für Quatsch halten, daß die Mieter noch irgendwelches Geld vom VM erhalten.
Die dürften doch vielmehr erhebliche Schadensersatzleistungen zu bringen haben.



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#10
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja. das ist richtig, das ist auch im Gange. Nur muss man das alles erst gerichtlich durchsetzen. Und das dauert und kostet Zeit und vor allem auch Nerven. Und meine Eltern dürfen für alles (über 30.000€) in Vorkasse gehen. Und dann bleibt am Ende die Frage, ob das Geld überhaupt wieder reinkommt :(

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#11
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Also:
Der Verrechnung energisch widersprechen und wenn die Mieter sich nicht daran halten sollten, SOFORT gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.



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#13
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Den Zweck wüssten meine Eltern auch gern. Ursprünglich wollte er (der Ehemann bei den Mietern) wohl das Regenwasser in die Hausversorgung einspeisen. Jetzt behaupten die Mieter mittlerweile, der Keller war vorher schon nass und die Grube (2,5 * 1,5 * 2 Meter! mit Beton ausgegossen und allem möglichen) hätten sie ja ausgehoben um der Feuchtigkeit auf den grund zu gehen.

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#14
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12305.01.2011 10:59:51
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

wie widerspricht man denn energisch und was ist die folge, wenn man einfach nur widerspricht?

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#16
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:

Warum durften diese M noch nicht kündigen ?
Was arbeiten die M ?


Sie hätten kündigen dürfen. Ursprünglich wollten die Mieter das Haus kaufen. Zunächst darin wohnen zur Miete und dann bis 2010 entscheiden, es zu kaufen (oder eben nicht). Nachdem meine Eltern dann in 2010 fragten, wie es mit dem Kauf (es gab bereits eine Vereinbarung über Kaufpreis etc) aussieht, fragten die Mieter, ob 50% des Kaufpreises bezahlt werden könnten und der Rest als Mietkauf laufen könne. Das wollten meine Eltern aber nicht. Seitdem gibt es Ärger. Hinzu kam, dass im letzten Winter Schnee/Eis vom Dach fiel und ein Auto beschädigte. Das meldeten meine Eltern ihrer Versicherung. Aber dann stellte sich heraus, dass die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurde und somit Sie bzw ihre Versicherung haftet. Das wollten die Mieter schonmal gar nich einsehen.

Dass Im Keller Feuchtigkeit wäre, wurde nicht gemeldet. Auch gab es keinerlei Vereinbarung/Erlaubnis/Kenntnis über bauliche Veränderungen. Im Mietvertrag steht ganz normal, dass bauliche Veränderungen im/am Haus der Zustimmung des Vermieters bedürfen.
Das mit dem Regenwasser glauben wir sogar, das wollte er wirklich, gedreht wird es jetzt nur andersrum. Meine Eltern haben ihm aber gesagt, dass derartige bauliche Eingriffe erst erfolgen dürften, wenn sie das Haus gekauft haben.

Naja, die Grube wurde unten am Boden mit Beton ausgegossen, an der Fassade (sie ist direkt an der Hauswand ausghehoben) wurde der Schwarzanstrich entfernt. 2 Schächte (solche Fensterschächte) sind zugemauert worden. Weiterhin ist die Drainage des Hauses unterbrochen und in den Schacht umgeleitet worden, genau wie einige andere Rohre auch, die er da irgendwie verlegt hat. Nachdem ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde, hat er trotzdem an der Grube Veränderungen vorgenommen, z.B. auf einer Seite mit Holzplatten eine Wand eingezogen.

quote:

Ist das im MV vereinbart ?
Oder bekamen sie dazu einen Auftrag ?
Wenn ja, von wem ?



Wie schon erwähnt: Das steht nicht im MV und es gab auch keinerleich Auftrag dazu.

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#17
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich erwähne noch zusätzlich:
Mein Vater wollte mit einem Dachdecker die Grube besichtigen, damit dieser beurteilen kann, ob man sie irgendwie abdecken kann jetzt im Winter. Damit nicht noch mehr Schnee/Schmelzwasser etc in der Grube steht und die Schäden vom letzten Winter noch verschlimmert.
Als er den Mieter anrief, um mit ihm einen Termin zu vereinbaren, schrie dieser ihn an und drohte mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Meine Eltern haben dann eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass Grundstück betreten zu dürfen und die Grube abzudecken.
Wenn ich sage "Die spinnen", dann meine ich das auch so!

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#18
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:

Du musst zwischen den Zeilen lesen.
Tipp : Hilfestellung bei der Kündigung geben.


Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Meinst du, die Mieter fristlos zu kündigen?
Das Problem (so auch der Anwalt meiner Eltern): Eine Familie mit 3 Kindern kriegt man eh nicht vorher rausgeklagt, zum 30.06. ziehen sie ja aus.

Achso: Es kam ja die Berufsfrage auf: Er ist selbständig (Ingenieur irgendwie) und Sie ist Gerichtsübersetzerin, die zu Hause arbeitet.

Grundsätzlich sagt der Anwalt natürlich auch, dass meine Eltern im Recht sind. Nur st es furchtbar langwierig und dann bleibt offen, ob sie wirklich zahlen können. Meine Mutter hat Angst, dass sie das als Selbständige so hindrehen, dass dafür nix bleibt.

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#20
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
zum 30.06. ziehen sie ja aus.

Sagen sie zumindest jetzt.
Vielleicht folgen sie ja auch dem Beispiel von Yoshi Toranaga.



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#21
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

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#22
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Also, die Mieter haben selbst gekündigt zu dem Datum. Darüber war meine Mutter sehr froh im Endeffekt.

Meine Eltern hoffen, dass deren Haftpflicht (der haben sie es gemeldet) den Schaden übernimmt und sich das Geld von denen dann zurückholt.


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#23
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
guest-12305.01.2011 10:59:51
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Meine Eltern hoffen, dass deren Haftpflicht (der haben sie es gemeldet) den Schaden übernimmt und sich das Geld von denen dann zurückholt.
die hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:

die hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.



Blöde Frage: Aber ist es denn nicht so, dass die Haftpflichtversicherung gegenüber dem Geschädigten aufkommt?
Unabhängig davon, ob sie sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholt oder nicht?

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