Mietbedingungen Autovermietung

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)
Mietbedingungen Autovermietung

Hallo,

folgener Sachverhalt. Im Nov wurde über einen Vermittler ein Auto gemietet.
In den Mietbedingungen steht folgendes:

"Zum Anmietzeitpunkt muss der Mieter eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung hinterlegen, in dem er eine auf seinen Namen
ausgestellten, internationale, gültige Kreditkarte vorlegt. Dieser Betrag kann durch den Abschluss der Versicherung "Seguro
Relax" vermieden werden. Bei eine Selbstbeteiligung von EUR 0 wird ein Betrag von EUR 600auf dem Kreditkartenkonto geblockt.
Dieser Betrag kann ausgeschlossen werden, wenn die Versicherung "Seguro Relax/Relax Insurance" abgeschlosen wird. Bei
Nutzung einer Debitkarte (Maestro, Visa Elektron o.ä.) wird der o.g. Betrag abgerechnet/eingezogen, falls die zusätzliche
Versicherung nicht abgeschlossen wird.da auf Debitkarte (Maestro, Visa Elektron etc.) keine Blockierung vorgenommen werden
kann. Bringt der Mieter das Fahrzeug am Mietende im gleichen Zustand wie bei Anmietung zurück, wird der Kautionsbetrag
erstattet. Es ist nicht möglich, diesen Betragdem Konto der Debitkarte gutzuschreiben, ohne diese Karte vor Ort zum
Rückgabezeitpunkt vorzulegen. Bei Rücküberweisungen/Gutschriften trägt der Mieter das Wechselkursrisiko sowie mögliche
Bankgebühren, die bei der Kautionserstattung entstehen"


Bei Abholung des Wagens hat der Autovermieter die Annahme der Maestrokarte verweigert, nur eine Kreditkarte würde man akzeptieren.

So war der Mieter gezwungen, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, um keine Kaution hinterlegen zu müssen.
Der Vermieter möchte, trotz Bedingungen, das Geld für die Versicherung nicht erstatten, da lt. seiner Meinung nach nur Kreditkarten für die Kautionshinterlegung akzeptiert werden.

Wie seht Ihr die Sitution? Ich verstehe die Bedingungen genau so, dass man auch mit einer Maestrokarte die Kaution hinterlegen kann und diese dann nach der Rückgabe zurückgebucht wird.

Vorweg noch folgende Info, die vorerst allerdings wohl nicht relevant ist. Ich wollte die Kaution erst mit einer Kreditkarte hinterlegen, der Vermieter hatte allerdings die Mietgebühr abgebucht und gleichzeitig den gleichen Betrag auf der Kreditkarte blockiert. Somit kam es dazu, dass das Tageslimit überschritten war und die eine Buchung der Kaution nicht möglich war.



-- Editiert seb88 am 13.01.2014 09:13

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dass das Tageslimit überschritten wird ist nichts, was den Vermieter kümmern muss. Das liegt alleine im Einflussbereich des Mieters. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, was dort an Schaden entstanden sein soll bzw. ersetzt werden soll. Der Schaden wäre doch, wenn ich dich richtig verstehe, niemals entstanden, hätte das Limit ausgereicht?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Und es wurde eine Versicherungsleistung erbracht. Wie kann man auf die Idee kommen eine Versicherung nachträglich aufzuheben, weil man diese nicht gebraucht hat?

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#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ich verstehe die Bedingungen genau so, dass man auch mit einer Maestrokarte die Kaution hinterlegen kann und diese dann nach der Rückgabe zurückgebucht wird.


Richtig. Die Versicherung muß(te) man lt. AGB aber abschließen, das hat nichts mit der Kaution zu tun, deswegen gibt es den Versicherungsbeitrag auch nicht zurück. Das ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen.

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#4
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo, um es vielleicht nochmal besser dazustellen.

Das Auto wurde mit einer Vollkasko ohne SB gemietet( die VK ohne SB war ein Service vom Vermittler und unabhängig von der Autovermietung)
Deshalb auch die Hinterlegung einer Kaution von 600€, im Schadenfall hätte man den Betrag vom Vermittler wiederbekommen, die Autoversicherung hatte also mit dem automatischen Upgrade nichts zu tun und wusste davon auch nichts.

Mal unabhängig davon, ob die Kreditkarte nun funktioniere oder nicht, wird mir doch lt. den o.g. Bedingungen eingeräumt, die Kaution mit einer Kredit- oder Debitkarte zu zahlen.

Da die Kreditkarte( wie oben geschildert) nicht funktionierte, wollte ich die Kaution mit einer Debitkarte hinterlegen. Dies wurde abgelehnt.

Somit wurde ich also gezwungen, eine weitere Vollkaskoversicherung abzuschließen über die Autovermietung, obwohl eine Kautionshinterlegung auch mit einer Debitkarte möglich ist. Deshalb meine Frage zu euer Einschätzung. Das mit der Kreditkarte habe ich nur nebenbei erwäht, da es für mich vorerst wegen dem Limit keine Relevanz hat, wenn eine Zahlung auch anders möglich ist.



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-- Editiert seb88 am 13.01.2014 14:00

-- Editiert seb88 am 13.01.2014 14:02

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#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Das man die Versicherungsprämie nicht zurückbekommt sollte doch inzwischen klar sein. In solchen Fällen hilft nur das Auto dann nicht zu mieten oder Vorgesetzten verlangen.

Gibt es für dei Ablehnung einen Grund wie Ausland, Gerät defekt, o.a.?

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#6
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

@mepeisen

Danke für die Antwort. Wie gesagt, grundsätzlich wollte ich dies mit der Kreditkarte und überschreitung des Limits nicht erwähnen, da ich dies erst im Nachhinein rausgefunden habe.

Ein Schaden ist mir sehr wohl entstanden, vielleicht bringe ich das Beispiel mal mit Zahlen( falls es noch nicht verständlich war im letzten Beitrag)

Miete eines Autos über ein großes Vergleichsportal für 1270 €. Der Vermittler bietet seinen Kunden ein kostenfreies Upgrade an, dass die Selbstbeteiligung von 600 € im Schadenfall von Ihm gezahlt wird.
Auf dem Voucher des Vermieters ist deshalb nur ein Teilkasko mit 600 € vermerkt.

Der Kunde bekommt seine Kreditkarte am Tag der Anmietung mit 1270 € vom Vermittler belastet, des weiteren werden 1270 € als Reservierungsbetrag geblockt.

Nun will der Kunde das Auto abholen und die 600 € SB mit der Kreditkarte hinterlegen, allerdings würde dies das Tageslimit von 2500 € übersteigen.
Nun will der Kunde, wie oben zitiert, die Kaution mit der Maestrokarte bezahlen. Dies wird abgelehnt, ohne dies groß zu begründen. Es kam lediglich die Aussage, alle Zahlungsmittel, ausser Kreditkarten, werden abgelehnt. Und genau dies ist der Grund, weshalb ich hier Nachfrage.

Mir ist also sehr wohl ein Schaden entstanden, da im Gegensatz zu den Bedingungen das Zahlungsmittel verweigert wurde.
Wäre nur eine Kreditkartenzahlung möglich gewesen lt. Vertragsbedingungen, wäre das Thema für mich durch, da mein Fehler wegen dem Limit( wobei eine Doppelbelastung unerlaubterweise erfolgte)!


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-- Editiert seb88 am 13.01.2014 14:23

-- Editiert seb88 am 13.01.2014 14:25

-- Editiert seb88 am 13.01.2014 14:26

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

@Pragmaticus

Vor Ort hat man sich Stur gestellt, in Deutschland war beim Vermittler aufgrund der Zeitumstellung Samstag Nachts niemand zu erreichen.
Es wurde eine Maestrokartenzahlung ohne Begründung abgeleht, genauso wie vom Vermieter die Erstattung der Kosten für die zusätzliche Versicherung. Der Vermittler hingegen ist der gleichen Ansicht wie ich und hat dem Vermieter aufgefordert, die Kosten der Versicherung zu erstatten.
Auch eine Bargeldhinterlegung war nicht möglich( dies steht aber ja auch nirgends)

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-- Editiert seb88 am 13.01.2014 14:19

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#8
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Waren das jetzt Bedingungen des Vermittlers oder der Vermietung?
Grundsätzlich besteht ein Problem - der Vermieter könnte jetzt auf dem Standpunkt stehen, das die Versicherung und Abwicklung wäre so von dir akzeptiert worden. Daher ist es immer zweckmäßig den Aufstand zu proben (Zentrale/Vorgesetzter), damit die Reklamation nicht mehr lokal abgestritten werden kann.

quote:
mit 1270 € vom Vermittler belastet, des weiteren werden 1270 € als Reservierungsbetrag geblockt.
Das blocken muss doch mit PIN oder Unterschrift bestätigt werden. Hast du die doppelte Verfügung nicht bemerkt?

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#9
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

@ Pragmaticus

Es waren die Bedingungen des Vermieters.
Der Aufstand wurde bereits geprobt, vergebens.
Der Vermittler ist auf meiner Seite und hat bereits um Klärung gebeten und ausführliche Stellungnahme, der Vermieter sagt nur, keine Erstattung. Eine Begründung liefert er nicht, auf meinen Hinweis, dass es doch so in den Mietbedingungen drin steht, wird nicht eingegangen.

Ich kann aus dem obigen Zitat allerdings nichts mißverständliches Lesen, was mich daran zweifeln lässt, dass eine Maestrokarte nicht akzeptiert wird.

Das Auto wurde übers Internet gebucht, eine Bezahlung erfolgte sofort bei Buchung mittels Kreditkarte.
Das neben der Abbuchung eine Blockierung der gleichen Summe stattgefunden hat, war nirgends ersichtlich.
Dies hat mir die Kreditkartenfirma im Nachgang mitgeteilt, da ich dort angefragt hatte, wieso eine Belastung der Kautionshöhe nicht möglich war,

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#10
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Merkwürdig. Um welchen Betrag geht es eigentlich bei der Versicherung?
Ein Verdacht - Maestro ist vielleicht nicht mehr verwendbar seit Einführung des EMV-Chips und die AGB nicht angepasst?
Übrigens - um genau solche Probleme zu vermeiden verwende ich immer 2 Kreditkarten: eine solvente zum Belasten und eine zum Blocken, die aber nicht automatisch ausgeglichen wird. Wird widerrechtlich der Blockbetrag verwendet, dann führt das bei mir automatisch zur Rückbelastung.

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#11
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Ich verstehe die Bedingungen genau so, dass man auch mit einer Maestrokarte die Kaution hinterlegen kann und diese dann nach der Rückgabe zurückgebucht wird.



Hinterlegen ("Blocken") = Nein

Bezahlen ("Abbuchung") = Ja

Erstattung bei Rückgabe nur bei Vorlage der Debitkarte, Kosten trägt der Mieter (also Sie)

Vielleicht gab es diesbzgl. vor Ort auch ein Kommunikationsproblem?



-- Editiert hamburger-1910 am 13.01.2014 18:16

-- Editiert hamburger-1910 am 13.01.2014 18:19

-- Editiert hamburger-1910 am 13.01.2014 18:20

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#12
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Die Kosten für die Versicherung betrug gut 69% des Mietbetrages...
Deshalb bin ich hier auch gerne bereit, hier etwas Zeit zu investieren.

Da in den Bedingungen von Debitkarten gesprochen wird, die ja genau definiert ist und die nicht akzeptierte Karte so eine war, kann es aber ja nicht das Problem des Kunden sein, wenn man hier seitens des Versicherers verpennt hat, seine AGB anzupassen.

Siehst Du/Ihr es also auch so, dass eine Zahlung hätte mit der Karte möglich sein müsste und die nicht Akzeptanz den Kunden nicht benachteiligen kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Den Ärger kann ich nachvollziehen. Bei der Summe glaube ich aber noch weniger an einen Erfolg, insbesondere bei Ausland und einem Vertrag über Vermittler.
Mir sind schon öfters abweichende Bedingungen bei Anmietung über Vermittler, die Fallstricke mit der Kautionsblockung und Übersetzungsprobleme (Maestro ist was anderes als eine Visa-Debit oder Electron-Prepaid) aufgefallen. Wer weiss was in der nationalen AGB steht und nur die "informelle" deutsche AGB enthält die unsinnigen Klauseln?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

@hamburger-1910

Ein Kommunikationsproblem gab es nicht. Es wurde generell die Annahme verweigert.
Sowohl das Hinterlegen, als auch bezahlen wurde nicht akzeptiert.

@Pragmaticus

Leider steht überall etwas anderes dazu.

Die AGB des Vermittlers, der in den Mietbedingugen klar schreibt, dass eine Debitkarte funktioniert, schreibt:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug übernehmen, müssen Sie eine Kaution hinterlegen. Bei den meisten Vermietern ist hierfür die Vorlage einer international anerkannten, auf den Namen des Hauptmieters/-fahrers ausgestellten Kreditkarte obligatorisch. Sogenannte Debitkarten (EC-/Maestro, Visa Elektron etc.) werden nicht akzeptiert. Üblicherweise beträgt die Kaution: Mietpreis plus Gegenwert einer Tankfüllung plus Höhe der möglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall plus vor Ort zu zahlende Zusatzkosten für optionale Leistungen.


Die Frage ist für mich, was zählt.

Es gibt AGB und die Mietbedingugen, die jeweils unterschiedliches Aussagen.
Auf dem Voucher steht klar, Zahlung mittels Kredit- oder Debitkarte, AGB sagen was anderes.

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#15
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Die AGB des Vermittlers, der in den Mietbedingugen klar schreibt, dass eine Debitkarte funktioniert,


Fuer mich ist der Vermittler der Anspruchsgegner.
Der Vermittler hat anscheinend eine Eigenschaft zugesichert (Akzeptanz von Maestro), die gar nicht erfüllt werden konnte.

Grundsätzlich sieht dich ein Autovermieter in den USA sehr komisch an, wenn Du eine deutsche electronic cash (Maestro) Karte vorlegst. Die werden nach der 16-stelligen Nummer suchen.

Beispiel Deutschland:


Beispiel Nicht-Deutschland (die Karte wäre vielleicht akzeptiert wurden):


Ich würde es auf einen Rechtsstreit mit dem Vermittler ankommen lassen und die Versicherungspraemie als Schadensersatz einfordern. Als Vermittler hat man hier die Pficht, den Kunden korrekt zu informieren.

quote:
Bei Nutzung einer Debitkarte (Maestro, Visa Elektron o.ä.) wird der o.g. Betrag abgerechnet/eingezogen, falls die zusätzliche Versicherung nicht abgeschlossen wird.da auf Debitkarte (Maestro, Visa Elektron etc.) keine Blockierung vorgenommen werden kann.



Wenn der Vermittler sich so aus dem Fenster hinauslehnt, muss er für den Schaden geradestehen.

Sitzt der Vermittler in Deutschland?

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-- Editiert Steffen Meier am 14.01.2014 12:12

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Danke für das weitere Feedback.

Hatte heute zwei Telefonate mit dem Vermittler...
Erste Telefonat war nicht wirklich zufriedenstellend, man berief sich auf die Info, dass ohne Kreditkarte eine Zusatzversicherung abgeschlossen ist. Komischerweise wollte man sie nie den Absatz, der durch mich zitiert wurde, durchlesen.Eine Weiterleitung wurde dann nach 30 Min Warteschleife ohne Begründung unterbrochen.

Ein weitere Anruf meinerseits verlief dann total anders. Plötzlich meinte der Vermittler, dass klar drin steht, dass eine Zahlung mit einer Debitkarte möglich ist und dies auch in den Vertragsbedingungen mit dem Vermieter steht.
Allerdings wäre eine nachträgliche Gutschrift nicht mehr möglich, da man jetzt nicht nachweisen könnte, dass eine Bezahlung mit der Debitkarte abgelehnt wurde. Obwohl meinerseits ein Zeuge vorhanden ist und die Autovermietung dies auch handschriftlich auf dem Mietvertrag im Nachhinein geschrieben hat.

Um die Vewirrung perfekt zu machen, habe ich bei dem Vermieter angefragt, welche Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden bei der Station.
Dieser sagt:

3.Die Zahlungsbedingungen sind:

1.Kredit Karte VISA oder MasterCard.

2.Wir akzeptieren keine EC-Karte, Diners Club, American Express, Postepay oder Barzahlung.
---------------

Das eine anderslautende Vereinbarung besteht, bestreiten diese...

Mal schauen, wie es jetzt weitergeht

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Dann geb doch mal merh Infos zu Land und Vermieter. So deutet jeder was rein. Das Problem der maestro-debit vs. ec-Karte wurde bildlich hervorragend dargestellt. Es gibt solche und solche :augenroll:
Was ist denn Quelle deiner AGB? Die Aussage des Vermieters "2. Wir akzeptieren keine EC-Karte, " ist doch irgendwo abgelesen. Hast Du von wem auch immer noch die AGB von 1999?


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-- Editiert Pragmaticus am 14.01.2014 17:13

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Die Unterschiede der Karten sind gut( kenne dir Unterschiede noch aus meiner Bankzeit). Für mich sind die Zahlungsmöglichkeiten auf dem Voucher entscheidet. Da die Anmietung in Europa erfolgte, sollte es hier aber um die in Deutschland bekannte und auch Spanien vorhandenen Karte gehen.
Der Vermittler war Autoeurope, der Vermieter Goldcar in Spanien!

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#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bei Goldcar steht klar:
Die Zahlungsbedingungen sind:
Kredit Karte VISA oder MasterCard.
Wir akzeptieren keine EC-Karte, Diners Club, American Express, Postepay oder Barzahlung.
Die Kreditkarte muss auf den Namen der Person ausgestellt sein, die im Mietvertrag als Vertragsnehmer ausgewiesen wird.
Bei Auto-Europe:
Sogenannte Debitkarten (EC-/Maestro, Visa Elektron etc.) werden nicht akzeptiert.

Wo jetzt die anderen Bestimmungen herkommen erschließt sich mir jetzt nicht.





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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#20
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Aus den mitbedingungen, die auf dem Voucher vermerkt sind! Laut letzter Auskunft von autoeurope ist eine Hinterlegung mit Debitkarte möglich!

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Entscheidend ist der Text bei Vertragsschluß. Bitte prüfen! Irgendwelche Texte in Unterlagen könnten als Irrtum abgetan werden, wenn auf die korrekten AGB (keine EC) verwiesen werden kann.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Hatte heute zwei Telefonate mit dem Vermittler...


Komm, das bringt doch gar nichts.
Ab jetzt mache bitte Alles nur noch schriftlich und per Einschreiben an den Vermittler.

Also in meinen Augen hast Du gute Chancen, den Vermittler (Autoeurope) in Regress zu nehmen, wenn

1.
Du nachweisen kannst, dass diese AGB-Passage wirksam im Vertrag vereinbart wurde

quote:
Nutzung einer Debitkarte (Maestro, Visa Elektron o.ä.) wird der o.g. Betrag abgerechnet/eingezogen, falls die zusätzliche
Versicherung nicht abgeschlossen wird.da auf Debitkarte (Maestro, Visa Elektron etc.) keine Blockierung vorgenommen werden
kann.


2. Du nachweisen kannst, dass der Vermieter als Regel Maestro-Karten nicht akzeptiert.

quote:
Bei Goldcar steht klar:
Die Zahlungsbedingungen sind:
Kredit Karte VISA oder MasterCard.
Wir akzeptieren keine EC-Karte, Diners Club, American Express, Postepay oder Barzahlung.
Die Kreditkarte muss auf den Namen der Person ausgestellt sein, die im Mietvertrag als Vertragsnehmer ausgewiesen wird.



Wenn Du Beides nachweisen kannst, liegt ein Fehler des Vermittlers vor.

quote:
Plötzlich meinte der Vermittler, dass klar drin steht, dass eine Zahlung mit einer Debitkarte möglich ist und dies auch in den Vertragsbedingungen mit dem Vermieter steht.


Deshalb musst Du Punkt 2 nachweisen. Der Vermittler wird die Schuld auf den Vermieter schieben wollen. Wenn der Vermieter aber von vorneherein Maestro-Karten nicht akzeptiert, ist das ein Fehler des Vermittlers.

quote:
Allerdings wäre eine nachträgliche Gutschrift nicht mehr möglich, da man jetzt nicht nachweisen könnte, dass eine Bezahlung mit der Debitkarte abgelehnt wurde.


Naja, das ist ja einfach zu widerlegen.
Man zitiert einfach die Regeln von Goldcar.

Gegen Autoeurope wuerde ich auch eher vorgehen, denn Diese sind leichter greifbar, denn die sitzen in Deutschland.

Zitat:
Auto Europe Deutschland GmbH
Landsbergerstrasse 155
80687 München
Amtsgericht München HRB 149 828
Geschäftsführer: Frank Bollenbach, Tobias Ritter, Niall McDevitt



-- Editiert Steffen Meier am 15.01.2014 03:19

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Leider steht überall etwas anderes dazu.

Die AGB des Vermittlers, der in den Mietbedingugen klar schreibt, dass eine Debitkarte funktioniert,
Genau das scheint mir doch durch die letzten Beiträge widerlegt. Zwischendurch beziehst du dich auf Voucher statt AGB. Was stimmt denn nun? Vielleicht stehen auf dem Voucher falsche/veraltete Bausteinsätze? Ob man daraus Schadensersatz ableiten kann, wenn im Vertrag der richtige Text drinsteht bezweifle ich. Per Telefon bekommst du auch mit Sicherheit niemand zu fassen, der Entscheidungsbefugnis für Schadensersatz hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

@pragmaticus

Eigentlich ist von mir soweit alles richtig wiedergegeben.

Auf dem Voucher, auf dem auch gleichzeitig die Mietbedingungen verfasst sind, steht der im ersten Beitrag zitierte Absatz mit der Möglichkeit einer Debitkartenzahlung.

In den AGB des Vermieters steht klar, dass nur eine Kreditkarte akzeptiert wird.

Und der Vermittler springt halt hin und her, erst war die Aussage nur Kreditkarte, dann auf einmal, dass eine Vereinbarung besteht, dass auch Debitkarten gehen.

Nun warten wir mal ab, wie sich Autoeurope äussert.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

So, es geht weiter :-)

Heute rief der Vermittler an um mir mitzuteilen, dass eine Hinterlegung nur mit Kreditkarte geht.
Auf wiederholten Hinweis ist eine Hinterlegung plötzlich möglich, jetzt will man den Nachweis haben, dass eine Abbuchung mittels Maestrokarte hätte erfolgen können von der Bank.

Eine schriftliche Bestätigung wollte man mir allerdings nicht geben, dass es möglich ist( seitens des Vermittlers). Plötzlich sind auch alle Unterlagen von mir, die eingereicht wurden und worauf man mir bereits geantwortet hat, nicht mehr vorhanden.

Ich werde euch weiter auf dem laufenden halten.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
So, es geht weiter :-)


Autoeurope wird niemals freiwillig zahlen - da gebe ich Ihnen Brief und Siegel!

quote:
Heute rief der Vermittler an um mir mitzuteilen, dass eine Hinterlegung nur mit Kreditkarte geht.


Aha, ist der Vermittler denn bereit, Ihnen diese Aussage schriftlich zu geben?

quote:
Auf wiederholten Hinweis ist eine Hinterlegung plötzlich möglich, jetzt will man den Nachweis haben, dass eine Abbuchung mittels Maestrokarte hätte erfolgen können von der Bank.


Das ist reine Verzögerungstaktik seitens Autoeurope.
Selbst wenn Sie eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto nachweisen, so wird sich Autoeurope eine neue Ausrede einfallen lassen.

quote:
Eine schriftliche Bestätigung wollte man mir allerdings nicht geben, dass es möglich ist( seitens des Vermittlers).


Natürlich nicht! Autoeurope weiß doch, dass man am Telefon besprochene Dinge hinterher kaum beweisen kann.

quote:
Plötzlich sind auch alle Unterlagen von mir, die eingereicht wurden und worauf man mir bereits geantwortet hat, nicht mehr vorhanden
.

Ist ja auch egal. Mit den Antworten haben Sie ja einen Beleg für die Zustellung der Dokumente bei Autoeurope.

quote:
Ich werde euch weiter auf dem laufenden halten.


Wie gesagt, Autoeurope wird irgendwann aufhören, Ihnen zu antworten. Wichtig ist es für Sie, nun genügend schriftliche Beweise zu sammeln, die Vermittlungsfehler seitens Autoeurope belegen. Und damit dann ab zum Anwalt und Autoeurope verklagen!

-- Editiert Steffen Meier am 22.01.2014 14:55

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