Mietaufhebungsvertrag angeboten bekommen - höhe der Abfindung nach über 29 Jahren ?

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tiefighter
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)
Mietaufhebungsvertrag angeboten bekommen - höhe der Abfindung nach über 29 Jahren ?

hiho, ich brauche jetzt mal eine Auskunft wie hoch sollte ich eurer Meinung nach die Abfindung setzten ?

Zu meinen Daten / Infos

1.) Wohne seit 06/1988 hier - ja, seit über 29 Jahren ( Altbau BJ ca 1897 )
2.) Will weder Aus noch Umziehen
3.) Miete Zahle ich für 37 m² inkl. Strom, Gas, Wasser - 320€ (kalt 200€)
4.) Vermieter kann wohl nicht wegen Eigenbedarf Kündigen
5.) Vermieter kann wohl auch nicht wegen in Eigentum umwandeln kündigen - das würde mind. 3 Jahre dauern.

Da ein Mietaufhebungsvertrag frei Aufsetzten kann ist bei der Abfindung ein relativ großen Spielraum halt doch § 138 BGB Abs. 1 ,2 - Wucher wäre da zu Erwähnen, da es in meine Stadt keine 37m² Wohnungen mit eine Kaltmiete 200€ gibt - berechne ich wie folgt:

Mehr Mietkosten= 250€*36= 9000.-€ ( gehe von 450€ Kaltmiete aus und das auf drei Jahre )
plus Umzugskosten= 750.-€
plus Maklercourtage= 1000.-€
plus Küche mit Einbau= 3000.-€ ( Vermieter brauchen ja keine mehr stellen )

Hab ich was vergessen ?

Um es mal auf eine Runde Zahl zu bringen 15000.-€ ist das nach über 29 Jahre mehr als realistisch, oder nicht ?

Persönlich finde ich ehrlich gesagt noch zu wenig mind. 25000€ sollte das dem Vermieter wert sein bevor einer Schreibt "Wucher" weiter Lesen.

Kurze Info zum Vermieter / Sachlage

Mein erster Vermieter ist vor 4 Monaten verstorben die Erbin will wie sollte es auch anderes sein so schnell wie möglich alles Verkaufen (ich kenne die Erbin seit über 25 Jahre und von nix auf zwei Häuser, wow) das klappt wohl nicht so wie geplant es geht hier um ca. 1,5 Millionen für ein Haus ferner wollen sie so wie es aussieht alles renovieren und danach verkaufen was ohne Mieter sehr viel besser geht besonders was den Verkaufspreis später angeht. Ob man 1,2 oder 1,7 mill. bekommt.

Wir reden hier von einem Verkaufsmehrwert ohne Mieter (also mich) zwischen 200000 bis 500000 tausend Euro.

Neu renoviert / saniert gesamt Wohnfläche ca.67m² ohne Mieter drin mitten In Hamburg hmm... ca. 800.- Kaltmiete 800€*300= 240000€ auf 25 Jahre gesehen und es gibt hier drei davon plus Ladengeschäft ca.80m² und Dachbodenausbau ca.90m² wenn alles TipTop ist gibt es hier Gesamtmieteinnahmen von mind. 4000.-€/Monat

Achja, was ich an dieser Stelle noch erwähnen sollte der Vermieter hat schon mit Schreiben eines Anwalt
versucht mir Angst zu machen und danach kommen Sie mit einem Mietaufhebungsvertrag
der war nicht schlecht ;.)

Lange Rede kurzer Sinn bitte um eure Abfindungshöhe und bitte sachlich bleiben, DANKE!


MfG
Tiefighter

-- Editiert von Tiefighter am 26.10.2017 22:19

-- Editiert von Tiefighter am 26.10.2017 22:20

-- Editiert von Tiefighter am 26.10.2017 22:24

-- Editiert von Tiefighter am 26.10.2017 22:25

-- Editiert von Tiefighter am 26.10.2017 22:25

-- Editiert von Tiefighter am 26.10.2017 22:30

-- Editiert von Tiefighter am 26.10.2017 22:32

-- Editiert von Tiefighter am 26.10.2017 22:39

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109 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Da Sie oben moralisch argumentieren, möchten Sie eine moralische oder eine rechtliche Antwort?

Moralisch finde ich Forderung vollkommen überzogen. Das Haus gehört dem Vermieter, nicht Ihnen. Sie tun gerade so, als ob Sie aus ihrer eigenen Wohnung rausgeworfen werden würden.
Dass die Erbin dran verdienen möchte ... oh nein, wie schrecklich. Auf diesem Leitgedanken basiert auch nur unser ganzes Wirtschaftssystem.

Sie könnten sich auch freuen, dass Sie jahrelang viel zu wenig Miete im Vergleich zur ortsüblichen gezahlt haben anstatt das nun als Recht anzusehen.

Rechtlich können Sie fordern, was Sie wollen. Die Vermieterin muss aber nicht drauf eingehen. Und ich kann mir gut vorstellen - so würde ich zumindest reagieren - bevor ich so eine unverschämte Forderung erfülle, bezahl ich lieber einem Anwalt das doppelte. Und für 25.000 € oder dann eben 50.000 € kann der viel machen.

Meines Erachtens nach ist alles über 5.000 € unrealistisch. Auch wenn es natürlich verlockend ist, sich auf anderer Leut Kosten eine goldene Nase zu verdienen.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag bei einem Arbeitsverhältnis ist bei einem Mietvertrag die Mietdauer nur ein schwacher Punkt für die Höhe der Abfindung. Bei einem derartigen Aufhebungsvertrag gibt es zwei Hauptkriterien:
1) Welche Kosten entstehen dem Mieter
2) Welchen finanziellen Vorteil hat der Vermieter

Über Wucher im Sinne des § 138 BGB oder gar des § 291 StGB muss man sich in diesem Zusammenhang keine Sorgen machen. Wenn der Vermieter dem Mieter Wucher vorwirft, dann ist das ausschließlich Teil der Verhandlungsstrategie.

Eher Sorgen sollte ich der Mieter darüber machen, dass der Vermieter wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigt, wenn der Mieter mit den Forderungen überreizt.

Persönlich glaube ich, dass der Mieter schon sehr gut verhandelt hat, wenn er bei der genannten Miethöhe eine Abfindung in Höhe von 15.000€ erzielt. Das sind immerhin 5 Jahreskaltmieten. Letztlich möchte ich aber gar keine genaue Empfehlung abgeben, da so etwas immer eine Einzelfallentscheidung ist und das Ganze auch davon abhängt, wie gut der Mieter Pokern kann.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich würde anfangen mich schlau zu machen, wieviel Mehrerlös die Erbin erwirtschaftet, wenn sie die Wohnung leer verkaufen kann. dann kommt dazu, dass bekanntlich Zeit geld ist. Die Summe aus Mehrwert und verlorene Zeit ist der zu verteilende Kuchen. Stücke sollten so bemessen sein, dass es beiden zum Vorteil gereicht.
Man kann zum beispiel vereinbaren, dass es jetzt nur einen Spatz gibt aber nach Kaufpreiszahlung durch den erwerber Nachschlag in Form einer Taube. ( Notariell vereinbaren!)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tiefighter
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

#teador erst mal danke für ihre antwort

Zitat:
Dass die Erbin dran verdienen möchte ... oh nein, wie schrecklich.
verstehe ich so richtig - der erbe mach durch denn auszug mind. 300000€ mehr beim verkauf
und der mieter der das überhaupt möglich gemacht hat soll überhaupt nicht davon partizipieren
oh g.o.t.t dem erben/vermieter etwas wech nehmen wie kann man nur, OHMAN
Zitat:
Sie tun gerade so, als ob Sie aus ihrer eigenen Wohnung rausgeworfen werden würden.
wieso so tun, das wird mit-an-sicherheit-grenzender-wahrscheinlichkeit passieren - früher oder später.
noch mal zum mit schreiben - der vermieter möchte das ich die wohnung verlasse damit er sanieren und dann
verkaufen und das ohne denn umstand das der käufer sich mit mietern rum schlagen muss was den verkaufpreis
um bis zu 50% steigern kann laut aussage eines Gutachters der hier im haus war.
Zitat:
Meines Erachtens nach ist alles über 5.000 € unrealistisch
unrealistisch, im erst? also spielt es keine rolle das man überhaupt nicht wech will und über 29 jahre da gelebt hat die mehr kosten für miete die auf einem zu kommen mit der neuen Wohnung die ja nicht nötig wären denn mehr gewinn bei verkauf u.s.w da fehlen mir schon fast die worte. frage: sind sie vermieter?
denn die letzten 46 leute davon 22 mir nicht bekannte die ich gefragt habe sagten bei 15000€ da komme der vermieter aber gut bei wech und hier hab ich nicht mal den verkaufsgewinn erwähnt. finde das sehr interessant das hier der mieter der böse ist.

#hh auch dir ein danke für die antwort
Zitat:
Persönlich glaube ich, dass der Mieter schon sehr gut verhandelt hat, wenn er bei der genannten Miethöhe eine Abfindung in Höhe von 15.000€ erzielt. Das sind immerhin 5 Jahreskaltmieten. Letztlich möchte ich aber gar keine genaue Empfehlung abgeben, da so etwas immer eine Einzelfallentscheidung ist und das Ganze auch davon abhängt, wie gut der Mieter Pokern kann.
in ein paar tagen finden die Verhandlungen statt bin sehr gespannt was der vermieter anbietet

-- Editiert von Tiefighter am 27.10.2017 01:28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tiefighter
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat:
Eher Sorgen sollte ich der Mieter darüber machen, dass der Vermieter wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigt, wenn der Mieter mit den Forderungen überreizt.
das kann er wohl nicht sonst hätte
der anwalt das schon vor wochen versucht

# Akkarin auch dir ein danke für deine anwort
Zitat:
Ich würde anfangen mich schlau zu machen, wieviel Mehrerlös die Erbin erwirtschaftet, wenn sie die Wohnung leer verkaufen kann. dann kommt dazu, dass bekanntlich Zeit geld ist. Die Summe aus Mehrwert und verlorene Zeit ist der zu verteilende Kuchen. Stücke sollten so bemessen sein, dass es beiden zum Vorteil gereicht.
Man kann zum beispiel vereinbaren, dass es jetzt nur einen Spatz gibt aber nach Kaufpreiszahlung durch den erwerber Nachschlag in Form einer Taube. ( Notariell vereinbaren!)
anfangen sich schlau zu machen, rate mal was ich seit 6 tagen mache und ein betrag hätte ich noch besser gefunden

sorry, das ich das so sage aber mir geht es darum heraus zu finden wie hoch man mit eine abfindung gehen kann ohne gleich als böser mieter zu gelten und für beide seiten ein relativ gutes ergebnis zu erreichen. bin da sehr sicher das der vermieter
wann´s anderum wäre genau das gleiche wenn nicht mehr versucht raus zu schlagen.

-- Editiert von Tiefighter am 27.10.2017 01:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wegen dem § 138 BGB würde ich mir keine Sorgen machen.
Ich finde auch den Ansatz sinnvoll, zunächst einmal die durch einen Auszug entstehenden Nachteile zu berechnen. Diese Zahl sollte man kennen, bevor man anfängt zu verhandeln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Tiefighter):
das kann er wohl nicht sonst hätte

Die wirtschaftliche Kündigung kann sich auch über ein Jahr oder länger hinaus ziehen, da zahlt man lieber eine Abfindung, wenn man sich einigen kann.
Zitat (von Tiefighter):
Miete Zahle ich für 37 m² inkl. Strom, Gas, Wasser - 320€ (kalt 200€)

Zitat (von Tiefighter):
Wir reden hier von einem Verkaufsmehrwert ohne Mieter (also mich) zwischen 200000 bis 500000 tausend Euro.

Sorry wie man auf solchen Summen kommt, da muss fast schon irgendwas überdosiert haben, denn die Wohnung mit der Größe allein bringt nie und nimmer dem höheren Preis ohne Mieter ein.
Zitat (von Tiefighter):
Neu renoviert / saniert gesamt Wohnfläche ca.67m² ohne Mieter drin mitten In Hamburg hmm... ca. 800.-

Warum sollte man 37 m² mit 67 m² überhaupt vergleichen können, die Wohnung bisher ist kleiner als viele Wohnzimmer allein.

Zitat (von Tiefighter):
also spielt es keine rolle das man überhaupt nicht wech will und über 29 jahre da gelebt hat die mehr kosten für miete die auf einem zu kommen mit der neuen Wohnung die ja nicht nötig wären denn mehr gewinn bei verkauf u.s.w da fehlen mir schon fast die worte.

Noch mal, Miete ist Wohnen auf Zeit, und man hat keinen Anspruch auf das Eigentum von anderen Leuten. Es kann genau gut auch möglich sein, das die Erbin schon finanzielle Probleme mit der Erbschaftssteuer hat (ja so was wird vom Mieter gerne mal vergessen) und eben sonst die gesamte Hütte zwangsversteigert wird, aus dem Grund der zeitliche Faktor.
Nach der Zwangsversteigerung steht man als Mieter auf der Straße ohne jeden Cent Abfindung oder sonst was.

Aus dem Grund muss man sich beim Wohnen auf Zeit immer damit abfinden, es kann irgendwann etwas kommen und man muss Umziehen, wer das nicht möchte kauft sich Wohneigentum.
Zitat (von hh):
Persönlich glaube ich, dass der Mieter schon sehr gut verhandelt hat, wenn er bei der genannten Miethöhe eine Abfindung in Höhe von 15.000€ erzielt. Das sind immerhin 5 Jahreskaltmieten.

Die fünf Jahreskaltmieten sind schon ein gutes Angebot, oft sind es vor Gericht entsprechende Vergleiche mit 1 bis 2 Jahreskaltmieten.


LG Frankfurt/Main, Urt. v. 13.6.1997 – 2/17 S 398/96 , PE 1999, 258
Zitat:

Leitsatz
Auf eine Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung kann sich der Vermieter, der das vermietete Haus verkaufen will, nur dann berufen, wenn der Mindererlös bei Veräußerung im vermieteten Zustand erheblich wäre und ihm dadurch erhebliche Nachteile drohen würden.

Zitat (von Tiefighter):
Achja, was ich an dieser Stelle noch erwähnen sollte der Vermieter hat schon mit Schreiben eines Anwalt
versucht mir Angst zu machen und danach kommen Sie mit einem Mietaufhebungsvertrag
der war nicht schlecht ;.)

Vermutlich wollte der Anwalt kein großes Geschütz auffahren, und freundlich sein, denn schon allein eine Sanierung, wie bei einem so alten Haus würde die Verwertungskündigung schon allein aus den Gründen der Unbewohnbarkeit während der Arbeiten ermöglichen:
Zitat:
AG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.5.2016 – 33 C 3074/15 (29)
Leitsatz
Eine Verwertungskündigung wegen umfangreicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist begründet, wenn aus dem der Kündigung beigefügten Maßnahmenkatalog nicht ersichtlich ist, wie der Mieter während der Bauarbeiten noch in dem Haus – möglicherweise in wechselnden Wohnungen – leben will.

Ohne Wasser und Strom ist das schnell gegeben.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Tiefighter):
Vermieter kann wohl auch nicht wegen in Eigentum umwandeln kündigen - das würde mind. 3 Jahre dauern.


Der Vermieter kann auch mit dem Mieter darin energetisch Moderisieren und im Anschluß die Kosten (Moderisierung - Instandsetzung) zu 11% / Jahr auf den Mieter umlegen. Dann ist die Ersparnis von 250 Euro für den Mieter gleich dahin.

Zitat (von Tiefighter):
in ein paar tagen finden die Verhandlungen statt bin sehr gespannt was der vermieter anbietet


Na, auch nicht mehr als bisher.

Und was sagt der eigene Anwalt?

Würde mich interessieren, was dabei rausgekommen ist.

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Für 675€/m² (25Tsd/37m²) kann ich mancherorts schon Eigentum kaufen!

Bei 25Tsd € + 15 TSd für ne Sanierung habe ich nach Neuvermietung für 12€/m² die Kosten nach 14 Jahren wieder drin.
Kein gutes Geschäft.

Da würde ich (als Eigentümer) auf andere Lösungen warten.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Tiefighter):
hiho, ich brauche jetzt mal eine Auskunft wie hoch sollte ich eurer Meinung nach die Abfindung setzten ?
Du willst eine Zahl, aber die wirst du hier nicht bekommen. Und ich würde auch nicht unbedingt empfehlen, dem Vermieter gegenüber eine Zahl=Forderung zu nennen. Er will dich raushaben, also soll er eine Zahl nennen. Wenn sie dir zu klein, sagst du das halt und wartest ab, wohin der Hase läuft.

Wenn du eine eigene Forderungshöhe nennst, kannst du eigentlich nur verlieren. Entweder der Vermieter stempelt dich wie einige Antworter hier als gierig ab und versucht dich erst recht mit allen Mitteln loszuwerden. Oder er freut sich innerlich, dass die Zahl so klein ist (wird bei 15000 eher nicht passieren). Von daher würde ich tatsächlich eher abwarten, in welcher Höhe sich das Angebot des Vermieters bewegt und erst dann eine eigene Summe nennen, wenn diese zumindest in der Nähe des Vermieterangebotes liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tiefighter
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

#0815Frager danke für deine antwort

Zitat:
Warum sollte man 37 m² mit 67 m² überhaupt vergleichen können, die Wohnung bisher ist kleiner als viele Wohnzimmer allein.
bewohne/zahle nur miete für zwei zimmer (gesammtwohnfläche ca. 67m²)

Zitat:
Noch mal, Miete ist Wohnen auf Zeit, und man hat keinen Anspruch auf das Eigentum von anderen Leuten. Es kann genau gut auch möglich sein, das die Erbin schon finanzielle Probleme mit der Erbschaftssteuer hat (ja so was wird vom Mieter gerne mal vergessen) und eben sonst die gesamte Hütte zwangsversteigert wird, aus dem Grund der zeitliche Faktor.
Nach der Zwangsversteigerung steht man als Mieter auf der Straße ohne jeden Cent Abfindung oder sonst was.
warum wird hier immer das so dargestellt als würd ich dem eigentumern ergend etwas wech nehmen ich erhebe doch kein Anspruch auf eigentum und ich habe die erbschaftssteuer (bis zu 45%) nicht vergessen denn ersten text genau gelesen, ok gut

denn rate mal was sie mit dem zweiten haus gemacht haben, RICHTIG verkauft denn gerüchten zu folge für 1,4 mill. rate noch mal genau damit wird die erbschaftssteuer bezahlt und da bleibt noch einiges über, denke ich.




-- Editiert von Tiefighter am 27.10.2017 10:21

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
das kann er wohl nicht sonst hätte
der anwalt das schon vor wochen versucht


Für eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung muss erst einmal eine Beweislage geschaffen werden. U.a. muss dabei nachgewiesen werden, dass man mit Mieter keinen Käufer findet, der einen akzeptablen Preis zahlt. Das wiederum setzt voraus, dass man das Haus überhaupt auf dem Markt angeboten hat und eine Weile nach einem Käufer gesucht hat.

Ähnliches gilt, wenn man die Kündigung darauf stützen will, dass Sanierungsarbeiten nicht wie geplant durchführbar sind, wenn der Mieter in der Wohnung verbleibt. Da müssen die Pläne zum Zeitpunkt der Kündigung komplett fertig sein mit genauer Darstellung, warum das denn nicht geht, dass der Mieter in der Wohnung verbleibt. Wenn man einen Aufhebungsvertrag abschließt, kann man dagegen die verbleibende Zeit bis zum Auszug des Mieters nutzen, um die Planung endgültig fertig zu stellen.

Es sollte daher besser heißen, dass der Vermieter aktuell nicht wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung kündigen kann. Wenn der Vermieter dann so weit ist, dann muss er auch noch die Kündigungsfrist von 9 Monaten abwarten und zusätzlich damit rechnen, dass der Mieter sich rausklagen lässt. Bis der Mieter dann wirklich ausgezogen ist, können somit locker 1,5-2 Jahre ins Land gehen. So etwas kosten den Vermieter natürlich auch viel Geld aber wenn der Mieter das so durchzieht, dann hat er am Ende gar nichts, sondern im Gegenteil muss er dann auch noch die Prozesskosten tragen.

Noch eine andere Bemerkung:
Dass durch den Auszug des Mieters ein Wertvorteil in Höhe der 100-fachen Jahreskaltmiete entstehen soll, halte ich für völlig utopisch. Schon ein Wertvorteil in Höhe der 10-fachen Jahreskaltmiete wäre hoch gegriffen.

Sollte er Wertvorteil durch den Auszug des Mieters auch nur annähernd so hoch sein wie vom Mieter vermutet, wäre der Kündigungsgrund der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung ganz offensichtlich gegeben. Um das zu untermauern möchte ich auf das BGH-Urteil vom 28.01.2009 (Az.: VIII ZR 8/08 ) verweisen. Daraus möchte ich folgenden schönen Satz zitieren:

Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen

Zitat:
wie hoch man mit eine abfindung gehen kann ohne gleich als böser mieter zu gelten


Sorry, aber so solltest Du nun gar nicht in die Verhandlungen gehen. Du musst schon böser Mieter sein, wenn Du ein für Dich gutes Ergebnis erzielen willst. Ich würde Dir sogar empfehlen böser Mieter zu sein, denn sonst wird das nichts mit einer 5-stelligen Abfindung. Und dass der Anwalt hier die Rolle des bösen Vermieters übernimmt, überrascht mich nun auch nicht wirklich.

Zitat:
denn die letzten 46 leute davon 22 mir nicht bekannte die ich gefragt habe sagten bei 15000€ da komme der vermieter aber gut bei wech


Wer von denen hat denn schon mal einen Mietaufhebungsvertrag mit einer Abfindung in der gewünschten Höhe abgeschlossen? Wer von denen kennt denn wenigstens jemanden, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat? Wer von denjenigen kennt denn wenigstens jemanden, der jemanden kennt, der so einen Vertrag abgeschlossen hat?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von teador):
Da Sie oben moralisch argumentieren, möchten Sie eine moralische oder eine rechtliche Antwort?

Moralisch finde ich Forderung vollkommen überzogen. Das Haus gehört dem Vermieter, nicht Ihnen. Sie tun gerade so, als ob Sie aus ihrer eigenen Wohnung rausgeworfen werden würden.
Dass die Erbin dran verdienen möchte ... oh nein, wie schrecklich. Auf diesem Leitgedanken basiert auch nur unser ganzes Wirtschaftssystem.

Sie könnten sich auch freuen, dass Sie jahrelang viel zu wenig Miete im Vergleich zur ortsüblichen gezahlt haben anstatt das nun als Recht anzusehen.

Rechtlich können Sie fordern, was Sie wollen. Die Vermieterin muss aber nicht drauf eingehen. Und ich kann mir gut vorstellen - so würde ich zumindest reagieren - bevor ich so eine unverschämte Forderung erfülle, bezahl ich lieber einem Anwalt das doppelte. Und für 25.000 € oder dann eben 50.000 € kann der viel machen.

Meines Erachtens nach ist alles über 5.000 € unrealistisch. Auch wenn es natürlich verlockend ist, sich auf anderer Leut Kosten eine goldene Nase zu verdienen.


Interessante Einstellung. Also dürfen AG auch Leute entsorgen, denen die Nase nach 30 Jahren nicht mehr passt..

Gut dass es Gesetze gibt...Wir wären weiterhin in Anarchie...

Fakt ist, dass der TS durchaus was fordern kann. Ob die Gegenseite das übernimmmt, ist eine andere Sache. Ich kenne aber auch Fälle, in denen auch 20.000,- und mehr bezahlt wurden.

Ich persönlich halte für eine unkündbare Situation 15.000,- durchaus für realistisch.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

also als erstes muss ich mal sagen, ich finde man liet aus deinen Posts zum grössten Teil einfach nur NEID heraus!

Es kann dir doch egal sein, für wieviel das andere Haus verkauft wurde. Ebenso ist es auch absolut irrelevant ob die Erbin nun von 0 auf mehrere Millionen kommt!

Zitat:
warum wird hier immer das so dargestellt als würd ich dem eigentumern ergend etwas wech nehmen ich erhebe doch kein Anspruch auf eigentum
Du erhebst zwar keinen Anspruch auf eigentum, willst aber trotzdem etwas vom Erbe abhaben in Form von Geld, Ist im eigentlichen das Gleiche!

Zitat:
Mehr Mietkosten= 250€*36= 9000.-€ ( gehe von 450€ Kaltmiete aus und das auf drei Jahre )
plus Umzugskosten= 750.-€
plus Maklercourtage= 1000.-€
plus Küche mit Einbau= 3000.-€ ( Vermieter brauchen ja keine mehr stellen )

Hab ich was vergessen ?
Ja hier hast du etwas vergessen!!! Ich möchte deine Rechnung mal ein klein wenig verbessern.
Narklercourtage, naja wenn man sich zu fein ist selber was zu suchen, ich sehe diesen Punkt eher als nicht einrechenbar hin.
Küche: Hier vergisst du, dass du keine 3000Euro verlierst, du hast ja dann eine eigene Küche, also Eigentum! Also auch rausrechnen würde ich sagen!

Wie dir schon mitgeteilt wurde, es ist nicht dein Haus, du hast dort nur auf Zeit gemietet, mehr nicht.

Eine KLEINE Abfindung finde ich schon OK, aber diese soll in einem ordentlichen Rahmen liegen, die genannten 5000Euro kan ich meier Meinung nach nur unterstützen. Ein Plus so wie du es willst finde ich für nicht angebracht...



2x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Tiefighter):
also spielt es keine rolle das man überhaupt nicht wech will und über 29 jahre da gelebt hat die mehr kosten für miete die auf einem zu kommen mit der neuen Wohnung die ja nicht nötig wären denn mehr gewinn bei verkauf u.s.w da fehlen mir schon fast die worte.


Dafür, dass der Mieter in den letzten 29 Jahren sehr günstig gewohnt hat, soll jetzt die Erbin auch noch eine höhere Abfindung zahlen? Nicht wirklich? Das kann es doch nicht sein, unglaublich.

Das der Mieter entschädigt werden soll bzw. kann, ist klar. Offensichtlich gibt es schon eine längere Bindung. Doch bitte realistisch und zwar der Unterschied zwischen dem Mietspiegel und der tatsächlich angemieteten Wohnung.


Vielleicht überlegt sich es die Vermieterin noch einmal anders und wird als erstes eine Mieterhöhung auf den Weg bringen. Die Hälfte des ortsüblichen Mietpreises sind doch bestimmt unterhalb des Mietspiegels. Speziell für die Berechnung des Schadensersatzs wäre das ja mindernd.

Oder sie verkauft an eine Immobiliengesellschaft, die die Bude luxusmoderisiert. Und dann dem Mieter eine Mieterhöhung präsentiert, die jenseits seiner Mittel liegt. Dann hat sich das mit der günstigen Miete.


2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Bei 15.000 EUR wird sich für den Vermieter durchaus überlegen eine andere Möglichkeit zu finden, den Mieter los zu werden. Und die gibt es durchaus.


Ich würde erst mal den Vermieter eine Zahl nennen lassen.
Und die Aufschlüsselung der Forderung so machen, das man realistische Werte einsetzt.
Klar, man muss als Mieter höher einsteigen, damit man noch Luft nach unten hat, der Vermieter steigt im Gegenzug niedrig ein.


Zitat (von asd1971):
Also dürfen AG auch Leute entsorgen, denen die Nase nach 30 Jahren nicht mehr passt..

Ja, düfen sie. Sogar schon wesentlich früher. Steht so im Gesetz.



Zitat (von asd1971):
Ich persönlich halte für eine unkündbare Situation 15.000,- durchaus für realistisch

Zu dumm das wir hier aber gar keine "unkündbare Situation" vorliegen haben ...



Zitat (von Tiefighter):
denn gerüchten zu folge für 1,4 mill.

Man macht jetzt Gerüchte von der Straßenecke über ein ganz andere Haus zu einem Faktor der Kalkulation der Abfindung? Ernsthaft?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Tiefighter):
danach kommen Sie mit einem Mietaufhebungsvertrag, der war nicht schlecht ;.)


Und wie hoch war der?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Tiefighter):
Zitat:Sie tun gerade so, als ob Sie aus ihrer eigenen Wohnung rausgeworfen werden würden.
wieso so tun, das wird mit-an-sicherheit-grenzender-wahrscheinlichkeit passieren - früher oder später.

Nein, das passiert eben nicht, da es NICHT IHRE EIGENE Wohnung ist. Sie haben diese gemietet - Sie haben aber nicht, wie die Familie der Erbin viel Geld in die Wohnung gesteckt.

Umgekehrter Fall: Die Wohnung wird wertlos: Würden Sie dann der Erbin etwas zahlen? Wohl kaum, da wären Sie bestimmt der Erste, der sogar noch eine Mietminderung möchte.

Warum also sollten Sie plötzlich von dem angelegten Geld der Erbin etwas abbekommen? Das ist der Vermögen, deren Risiko und deren Gewinn.

Und das Abgreifen begründen Sie noch damit, dass Sie seit vielen Jahren dort sehr sehr günstig leben, also bereits stark vom Vermögen der Erbens-Familie profitierten.

Eine Abfindung für einen Aufhebungsvertrag ist ok - aber am Vermögen anderer mitzuverdienen, nur weil sich die Möglichkeit bietet, obwohl man nichts geleistet hat oder selbst reingesteckt hat, ist für mich - verzeihen Sie die deutlichen Worte - Schmarotzertum.

4x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Tiefighter):
bewohne/zahle nur miete für zwei zimmer (gesammtwohnfläche ca. 67m²)


Als Untermieter, Untervermieter oder als Hauptmieter einer WG?

Je nach Konstellation ist die Lage vielleicht wenig rosiger.

Untermieter:
Der könnte vom Untervermieter verklagt werden, weil er einfach eine nette Zahlung vom Vermieter bekommt.

Untervermieter:
Die nächste Untervermietung wird nicht mehr genehmig, bzw. erschwert.

Gemeinsamer Hauptmieter:

Der andere Hauptmieter bekommt ein nettes Sümmchen und verklagt den anderen auf Kündigung. Natürlich unter Mithilfe des Anwalts des Vermieters.

Soooo lustig ist das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Was habt ihr denn mit der Erbin? Der TE will etwas verkaufen nämlich sein Besitzrecht an der Wohnung.
Für den Kaufpreis kommt es doch nur darauf an, wieviel dem Käufer das wert ist und das ist schlicht ein % Satz vom Mehrerlös.

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#23
 Von 
Ver
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Zitat (von Akkarin):
Was habt ihr denn mit der Erbin?


Weil die dem TE kündigen will, um zu renovieren und danach zu verkaufen.

Zitat (von Akkarin):
Der TE will etwas verkaufen nämlich sein Besitzrecht an der Wohnung.


Falsch. Er nur das Besitzrecht an zwei Zimmern innerhalb einer 67qm Wohnung und nicht an einer kompletten Wohnung. Und dafür schwebt ihm 25.000 Euro vor.



Zitat (von Akkarin):
Für den Kaufpreis kommt es doch nur darauf an, wieviel dem Käufer das wert ist und das ist schlicht ein % Satz vom Mehrerlös.


Er möchte aber nicht eine Abfindung in Höhe von % des Mehrerlöses (das spekuliert er oder hat es bei einer Meinungsumfrage herausgefunden), sondern seine Berechnungsgrundlage ist der Unterschied zwischen seiner bisherigen günstigen Miete und dem aktuellen Mietspiegel und das für die nächsten 5 Jahre.

-- Editiert von Ver am 27.10.2017 15:34

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#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
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Zitat (von Ver):
Er möchte aber nicht eine Abfindung in Höhe von % des Mehrerlöses, sondern seine Berechnungsgrundlage ist der Unterschied zwischen seine bisherigen günstigen Miete und dem aktuellen Mietspiegel und das für die nächsten 5 Jahre.


Ja eben und die soll doch herzlich egal sein. Es geht um ein möglischst großes Kuchenstück, nicht um die Krümel!

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#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von Ver):

Er möchte aber nicht eine Abfindung in Höhe von % des Mehrerlöses, sondern seine Berechnungsgrundlage ist der Unterschied zwischen seiner bisherigen günstigen Miete und dem aktuellen Mietspiegel und das für die nächsten 5 Jahre.

Ja eben und die soll doch herzlich egal sein. Es geht um ein möglischst großes Kuchenstück, nicht um die Krümel!


Und auf welcher Grundlage sollte ihm ein möglichst großes Kuchenstück von dem Erbe zustehen? Und 5.000 Euro sind Krümel für die Aufgabe von 2 Zimmer in einer 67qm-Wohnung?

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#26
 Von 
Akkarin
Status:
Student
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Er braucht keine Grundlage. Die Frau will doch verhandeln und ihm die Aufhebung abkaufen. Fuer diese Preisverhandlung ist doch allein maßgeblich, was es dem kaeufer wert ist. Und das hängt davon ab, wie hoch der Mehrgewinn ohne Mieter ist.

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#27
 Von 
asd1971
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Student
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Zitat (von Ver):
Zitat (von Tiefighter):
also spielt es keine rolle das man überhaupt nicht wech will und über 29 jahre da gelebt hat die mehr kosten für miete die auf einem zu kommen mit der neuen Wohnung die ja nicht nötig wären denn mehr gewinn bei verkauf u.s.w da fehlen mir schon fast die worte.


Dafür, dass der Mieter in den letzten 29 Jahren sehr günstig gewohnt hat, soll jetzt die Erbin auch noch eine höhere Abfindung zahlen? Nicht wirklich? Das kann es doch nicht sein, unglaublich.

Das der Mieter entschädigt werden soll bzw. kann, ist klar. Offensichtlich gibt es schon eine längere Bindung. Doch bitte realistisch und zwar der Unterschied zwischen dem Mietspiegel und der tatsächlich angemieteten Wohnung.


Vielleicht überlegt sich es die Vermieterin noch einmal anders und wird als erstes eine Mieterhöhung auf den Weg bringen. Die Hälfte des ortsüblichen Mietpreises sind doch bestimmt unterhalb des Mietspiegels. Speziell für die Berechnung des Schadensersatzs wäre das ja mindernd.

Oder sie verkauft an eine Immobiliengesellschaft, die die Bude luxusmoderisiert. Und dann dem Mieter eine Mieterhöhung präsentiert, die jenseits seiner Mittel liegt. Dann hat sich das mit der günstigen Miete.


Pacta sunt servanda. Warst du nicht derjenige, der sich ständig an Verträge festmacht. Damals war die Miete so vereinbart worden. Insofern - wo ist das Problem?

Sollte der Erbe den TS nicht wollen, dann kann er durchaus etwas fordern. Was draus wird ist Verhandlungssache.

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#28
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Also dürfen AG auch Leute entsorgen, denen die Nase nach 30 Jahren nicht mehr passt..

Ja, düfen sie. Sogar schon wesentlich früher. Steht so im Gesetz.



Zitat (von asd1971):
Ich persönlich halte für eine unkündbare Situation 15.000,- durchaus für realistisch

Zu dumm das wir hier aber gar keine "unkündbare Situation" vorliegen haben ...



Zitat (von Tiefighter):
denn gerüchten zu folge für 1,4 mill.

Man macht jetzt Gerüchte von der Straßenecke über ein ganz andere Haus zu einem Faktor der Kalkulation der Abfindung? Ernsthaft?

Benenne, wenn du hier schon so selbstherrlich bist mal Gesetze. Eine Kündigung kann im Prinzip nur 2 Möglichkeiten erfolgen:

1.: Selbstnutzung - was hier wohl nicht erfolgt
2.: Wirtschaftliche Interesse - was sau schwer ist und ein guter Anwalt lange nach hinten ziehen kann oder gar verhindert.

Und jetzt? Wenn dem Vermieter es um Zeit geht, dann kann man als Mieter was fordern.

Man könnte auch dem Vermieter unterstellen, dass dieser nicht moralisch agiert, weil er einen Mieter, der 30 Jahre brav die Miete bezahlt hat entsorgen will. Aber das geht ja unter...

-- Editiert von Moderator am 27.10.2017 17:44

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#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Pacta sunt servanda. Warst du nicht derjenige, der sich ständig an Verträge festmacht. Damals war die Miete so vereinbart worden. Insofern - wo ist das Problem?


Vor 29 Jahren war der Mietspiegel ein anderer. Hier hat der Mieter wegen - warum auch immer - unterlassener Mieterhöhungen bis jetzt eine sehr niedrige Miete gezahlt. Und weil die Miete so niedrig ist, bekommt er zum gleichen Preis keinen vergleichbaren Wohnraum. D.h. die Erbin ist 2x gelackmeiert und der Mieter bekommt Geld, weil der verstorbene Vermieter zu gutmütig war.

Zitat (von asd1971):
Sollte der Erbe den TS nicht wollen, dann kann er durchaus etwas fordern. Was draus wird ist Verhandlungssache.


Klar kann er fordern, was er will. Nur wird irgendwann jede Moderisierung mit dem Mieter darin billiger. Viel Spaß auf der Baustelle. UNd der TE ist nicht allein in der Wohnung. Auch noch so eine unbekannte Variable

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#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Ich kenne aber auch Fälle, in denen auch 20.000,- und mehr bezahlt wurden.


Ich auch, da ging es aber nicht um eine 37m²-Wohnung mit einer Kaltmiete von 200€/Monat.

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