Mercedes Wolf bei Ebay als Erstzulassung 1992 ersteigert, Kfz mit Erstzulassung 1990 erhalten.

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
motmot
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mercedes Wolf bei Ebay als Erstzulassung 1992 ersteigert, Kfz mit Erstzulassung 1990 erhalten.

Haben bei Ebay einen Mercedes Benz GD 250 Wolf mit der Erstzulassung 1992 ersteigert. Nach Abholung durch unseren Fahrer stellte sich heraus, daß des sich um ein Fahrzeug mit der Erstzulassung von 1990. Aufforderung zur Rückabwicklung erfolglos, da Verkäufer sich nicht meldete. Aufforderung durch Rechtsanwalt mit Fristsetzung auf Rücknahme erfolglos. Klage auf Schadensersatz von EUR 2.500,00 eingereicht! Vom Gericht bestellter Sachverständiger stellte fest, daß keine Wertdifferenz zwischen einem Fahrzeug mit Erstzulassung 1992 und Erstzulassung 1990 besteht. Hat schon jemand einen ähnlichen Prozeß geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Eventuell beim Landgericht oder höher? Kann nicht glauben, daß es keine Preisdifferenz geben soll, lt. Gutachter. Hat jemand andere Erfahrungen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Bei einem Fahrzeug das erst ein paar Jahre alt ist, machen 2 Jahre mehr oder weniger durchaus einen Preisunterschied aus.
Bei einem 23 Jahre altem Fahrzeug, dürfte der Preisunterschied wirklich nur marginal sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Klage auf Schadensersatz von EUR 2.500,00 eingereicht!
Wie bist du überhaupt auf diese Schadenshöhe gekommen? Ich kan mir auch nicht denken, dass es da so einen Unterschied machen soll?

Eher evtl umgekehrt,ein älteres Fahrzeug könnte da schon eher wieder einen Oltimerwert bekommen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Gab es eine Modelländerung zwischen 1990 und 1992? Falls ja, dann wäre eine Klage auf Rücknahme die richtige Vorgehenweise gewesen. Eine Klage auf 2500€ Kaufpreisminderung halte ich für völlig falsch, da wie bereits festgestellt, solch ein Unterschied nicht gerechtfertigt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Moehre700
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich verstehe auch nach Deiner Schilderungnicht so ganz, warum nun auf Schadenersatz geklagt wird. Halte ich für Unsinn - es ist ja scheinbar kein Schaden entstanden.

Warum wurde nicht Rücktritt erklärt und dann gerichtlich verfolgt?

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