Meldepflicht vom Auftragnehmer

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Keinplan1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldepflicht vom Auftragnehmer

Hallo,
Wir sind grad in der Bauphase, meine Frage ist jetzt:
Muss der Auftragnehmer (in unserem Fall der Erdarbeiter) uns vor Vertragsabschluss in Kenntnis setzten das er für 3 Wochen in Urlaub geht?

Deshalb Baustopp, zeitverlust und Verschiebung vom Liefertermin (Haus). von den Nerven ganz zu schweigen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Keinplan1986):
Muss der Auftragnehmer (in unserem Fall der Erdarbeiter) uns vor Vertragsabschluss in Kenntnis setzten das er für 3 Wochen in Urlaub geht?

Nö. Woher soll er wissen, wie die Planung ist?

Das muss derjenige erfragen, der das ganze koordiniert / die Zeitplaung erstellt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Keinplan1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In die Planung war er eingeweiht.
Er hatte einen Zeitraum den er nicht eingehalten hat da er in Urlaub gefahren ist und obwohl im Vertrag steht das an ein Supunternehmen übergeben werden kann hat er das nicht gemacht.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Keinplan1986):
In die Planung war er eingeweiht.


Rechtlich uninteressant, es kommt allein auf den Vertrag an.

In einem ordentlichen Vertrag steht der Fertigstellungstermin, und er enthält auch Regelungen für den Fall, dass dieser vom Auftragnehmer schuldhaft überschritten wird.

Der Urlaub des Auftragnehmers geht euch absolut nichts an.

Was willst Du mit Deiner Frage erreichen?

Was war vertraglich (nachweisbar) vereinbart, inwieweit weichen die Vereinbarungen davon ab?

Berry

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#4
 Von 
Keinplan1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es nur darum ob er uns vorher in Kenntnis setzten müsste bevor wir den Vertrag unterschrieben haben.
Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir den Auftrag anderweitig vergeben da wir unter Zeitdruck standen.
Muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss Bescheid geben?
Oder zumindest die Arbeit an ein Supunternehmen weitergeben damit alles in dem Festgelegten Zeitraum fertig wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Keinplan1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es nur darum ob er uns vorher in Kenntnis setzten müsste bevor wir den Vertrag unterschrieben haben.
Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir den Auftrag anderweitig vergeben da wir unter Zeitdruck standen.
Muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss Bescheid geben?
Oder zumindest die Arbeit an ein Supunternehmen weitergeben damit alles in dem Festgelegten Zeitraum fertig wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Keinplan1986):
Muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss Bescheid geben?
Oder zumindest die Arbeit an ein Supunternehmen weitergeben damit alles in dem Festgelegten Zeitraum fertig wird.


Nö. Aber.....

Bevor wir zum aber kommen, eine Frage.
Wurde im Vertrag mit dem Tiefbauer ein Termin vereinbart, bis wann seine Arbeiten hätten abgeschlossen sein müssen?

Falls ja, kommen wir jetzt zum aber:
Es ist gut möglich, dass der Herr sich schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Falls nein, dumm gelaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Keinplan1986):
Mir geht es nur darum ob er uns vorher in Kenntnis setzten müsste bevor wir den Vertrag unterschrieben haben.


Auch wenn Du zehnmal das Gleiche fragst bleibt die Antwort ein Nein.

Sein Urlaub geht dich rein garnichts an.

Für Dich ist nur wichtig, ob er seine Vertrag erfüllt hat; hier: ob die Arbeit bis zur im Vertrag festgelegten Frist erledigt ist.

Zitat (von Sir Berry):
Was war vertraglich (nachweisbar) vereinbart, inwieweit weichen die Vereinbarungen davon ab?


beantworte doch einfach Nachfragen zur Abklärung des Sachverhaltes, oder gesteh einfach ein, dass es keine Fertigstellungsfrist im Vertrag gibt.

Berry

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