Meldepflicht verletzt? Was kann passieren?

9. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)
Meldepflicht verletzt? Was kann passieren?

Hi zusammen,

also ich bin umgezogen und hab am Anfang überlegt wie ich das jetzt mit dem Wohnsitz mache. Aktuell bin ich bei der Adresse meiner Eltern als Hauptwohnsitz gemeldet.

Ich wohne nur aber doch schon 2 Jahre in Dresden, irgendwie hab ich dann nicht mehr dran gedacht.

Jetzt dachte ich sollte ich das alles mal machen und hier gleich den Hauptwohnsitz anmelden. Das will ich nächste Woche nun endlich tun.

ABER jetzt machte mich eine Freundin völlig unsicher, sie sagte das hätte ich binnen 6 Wochen machen müssen und das kostet dann definitiv eine nicht kleine Strafe. *schluck*

Ja okay, ich weiß wir haben ein Meldegesetz und okay. Aber ich dachte naja wegen dem Nebenwohnsitz....

Okay, was kann mir denn hier im Höchstfall passieren? Und wie wollen die feststellen, wie lange ich schon hier wohne? Muß ich da meinen Mietvertrag vorlegen?

Ich hoffe das Thema passt in 'Verwaltungsrecht' und ihr könnt mir etwas die Angst nehmen. Anmelden werden ich mich nächste Woche so oder so, ich würde nur gerne schonmal wissen was im Ernstfall passieren kann.

Danke.

VG Sabine

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

kleine Nachtrag. 2 Jahre sind es nicht. Es sind 13 Monate :D

VG Sabine

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Einen Mietvertrag müssen Sie nicht vorlegen.
In der Tat haben Sie sich kurzfristig anzumelden.

Hier liegt also ein Verstoß gegen das Meldegesetz vor. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld verhängt werden kann. Jede Behörde verfährt hier anders, sodass man nicht vorhersagen kann, wieviel Sie ggf. zahlen müssen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Ich würde als Einzugstermin den 1.1.08 angeben. Dann passiert nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

@nataly
Können die das nicht nachprüfen? Wenn die das später rausbekommen wird's doch nur noch schlimmer oder?

Danke.

VG Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Die Meldbehörden prüfen nicgt nach. Verstöße gegen das Meldegesetz sind auch nur ordnungswidrigkeiten, keine Verbrechen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke Nataly, das beruhigt mich etwas.
Jetzt warte ich nur noch auf den Schrieb von der KFZ Versicherung, damit ich dann sofort das Auto ummelden kann und dann geht's sofort los.

Danke.

VG Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quadfreund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 29x hilfreich)

Hi Leute,
könnt ihr mir weiterhelfen?

Bin in der Stadt gemeldet, dann habe ich gekündigt und 6 Monate bei
meiner Freundin auf dem Dorf gewohnt. Habe
mich nicht umgemeldet (schwarz??)
Wohnugssuche war dann entlich erfolgreich und
wir Wohnen gemeinsam in der Stadt.
1.muß ich mich auf der Stadt neu Melden?
2.was soll ich tun wenn ich Angezeigt werde
danke euch

29x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quadfreund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 29x hilfreich)

Entschuldigung sabine bin neu und habs vergeigt. Bin auf deiner Seite gelandet

Sorrrryy

0x Hilfreiche Antwort

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