Meldepflicht Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sk1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldepflicht Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Hallo zusammen,

ich bin aus beruflichen Gründen in eine neue Stadt gezogen, habe aber noch meine alte Wohnung, zusammen mit meiner Freundin, behalten.

Nun hab ich mich, wie es sich gehört, in der neuen Stadt angemeldet und dort angegeben, dass ich diese Wohnung gerne als Zweitwohnsitz anmelden würde und meine alte Wohnung als Erstwohnsitze behalten möchte. Dem wurde entsprochen und bin nun also so gemeldet (habe den Meldebestätigung hier vorliegen). Nun war aber wohl das Problem, dass ich bei meinen Eltern noch als Zweitwohnsitz gemeldet war, somit also zwei Zweitwohnsitze hatte. Und die Stadt meinte, ich müsste mich entscheiden. Soweit kein Problem. Dabei ist nun eine andere Sachbearbeiterin auf den Trichter gekommen, dass ich ja eigentlich dort wo ich arbeite meinen Erstwohnsitz haben müsste. Und möchte nun, dass ich meinen Status ändere (neue Stadt Erstwohnsitz, alte Stadt Zweiwohnsitz).

Nun die Frage: kann die Stadt das von mir verlangen und was passiert wenn ich dem nicht nachkomme? Wie gesagt, ich bin angemeldet und so, es geht nur darum das sie mich nun gerne als Erstwohnsitzler hätten. Ich würde das gerne so lassen, da ich das vorerst nur für 1-2 Jahre machen möchte und dann wieder zurück will. Sprich ich möchte mir die ganzen Formalitäten und Kosten (Auto, Versicherung, etc.) sparen.

Grüße und Danke
sk

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Nach dem Meldegesetz befindet sich dort der Erstwohnsitz, wo man sich überwiegend aufhält und das ist im Normallfall dort, wo man arbeitet. Für Verheiratete gelten andere Regelungen.

Man muss also gegenüber der Meldebehörde schon gut argumentieren, warum man sich in der Stadt, in der man arbeitet, nicht überwiegend aufhält. Das wird schwierig, wenn man bedenkt, dass man von den 365 Tagen eines Jahres immerhin an ca. 220 Tagen arbeiten muss. Mit geschickter Argumentation geht das aber trotzdem.

Wenn Du der Forderung der Meldebehörde nicht nachkommst und sie auch nicht vom Gegenteil überzeugen kannst, dann wird im Extremfall eine Zwangsummeldung vorgenommen und ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz verhängt.

Der Zweitwohnsitz bei Deinen Eltern ist in diesem Zusammenhang schädlich, weil Du damit dokumentierst, dass Du Dich dort auch aufhälst. Das geht natürlich nur zu Lasten des Aufenthaltes bei Deiner Freundin.

Die Zahl der Zweitwohnsitze ist übrigens nicht begrenzt.

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