Guten Tag,
mein Problem ist folgendes.
Ich bin Angestellter im Bundesland NRW, habe 3 Jahre Ausbildung und zum Sommer 3 Jahre Festeinstellung hinter mir.
Ich habe mich zum Ende letzten Jahres für den Bildungsgang "Klasse 12" an einer Fachoberschule im Bundesland Niedersachsen, um genau zu sein Landkreis Osnabrück, angemeldet und zum Anfang dieser Woche die Zusage erhalten.
Diese Zusage erhielt ich jedoch unter Vorbehalt, da die Schule noch eine Meldebescheinigung benötigt, in der vermerkt ist, dass ich im Landkreis Osnabrück gemeldet bin.
Ich bin 22 Jahre alt, wohne bei meiner Mutter (NRW) und möchte zum Anfang des Schuljahres (September 17) diese Schule besuchen.
Nach einem Telefonat mit dem Sekretariat der Schule heute, wurde mir mitgeteilt, dass ich bis Anfang April meinen Wohnsitz umgemeldet haben muss, damit ich "tatsächlich" aufgenommen werde.
(Ich hatte sowieso vor nach Osnabrück zu ziehen, jedoch erst zum August hin, da ich bis dahin noch weiter arbeiten möchte, um einen reibungslosen Übergang zu haben und um noch etwas Geld zur Seite legen zu können).
Jetzt ist meine Frage, was habe ich rechtlich gesehen für Möglichkeiten, die es mir ermöglichen, dort angenommen zu werden und erst im August "wirklich" dort hin zu ziehen?
Meldung bei Freunden/Verwandten? Zweitwohnsitz? Scheinanmeldung?
Ich habe diese Frage schon öfter gelesen, jedoch bezog sich dies immer auf die Anmeldung des Kindes durch die Eltern und da ich ja bereits berufstätigt und volljährig bin, dachte ich, dass dies vielleicht die Situation rechtlich gesehen ändert oder mir vielleicht andere Möglichkeiten offen stehen.
Ich möchte bei diesem Unterfangen rechtlich gesehen gegen nichts verstoßen und bin für jede Hilfe dankbar.
Vielen Dank im Voraus und lieben Gruß,
Yannik
Meldebescheinigung für die Anmeldung an einer Fachoberschule
10. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 10. März 2017 | 12:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldebescheinigung für die Anmeldung an einer Fachoberschule
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#1
Antwort vom 10. März 2017 | 13:21
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
Ich würde erstmal in der Schulordnung prüfen, ob die Aussage des Sekretariats so korrekt ist und wie die genauen Bedingungen sind.
Und jetzt?
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