Meister-BaFöG und ALG II

4. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
fragensteller01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meister-BaFöG und ALG II

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, daß in einer BEdarfsgemeinschaft das Meister-BaFöG des einen Teils dem anderen beim ALG II als EInkommen angerechnet wird ?

Danke !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

hallo fragensteller!
es kommt darauf an ob du das meister bafoeg nur für die weiterbildung beantragt hast(nur für die gebühren) oder ob du zusätzlich über das bafoeg auch unterhalt für kinder und partner beantragt hast!
solltest du unterhalt für kinder und partner beantragt haben, dann könnte das als einkommen angesehen werden!
lg
beccy

-- Editiert von beccy313 am 04.11.2005 12:37:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Annähernd jede finanzielle Einnahme wird in einer Bedarfsgemeinschaft als Einkommen angerechnet.

SGBII
§ 11 - Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) 1Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

1x Hilfreiche Antwort

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