Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, daß in einer BEdarfsgemeinschaft das Meister-BaFöG des einen Teils dem anderen beim ALG II als EInkommen angerechnet wird ?
Danke !
Meister-BaFöG und ALG II
Bescheid anfechten?
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hallo fragensteller!
es kommt darauf an ob du das meister bafoeg nur für die weiterbildung beantragt hast(nur für die gebühren) oder ob du zusätzlich über das bafoeg auch unterhalt für kinder und partner beantragt hast!
solltest du unterhalt für kinder und partner beantragt haben, dann könnte das als einkommen angesehen werden!
lg
beccy
-- Editiert von beccy313 am 04.11.2005 12:37:23
Annähernd jede finanzielle Einnahme wird in einer Bedarfsgemeinschaft als Einkommen angerechnet.
SGBII
§ 11 - Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) 1Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
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