Hallo,
ich wurde letztes Jahr wegen Körperverletzung
zu einer Geldstrafe verurteilt. Meine 3 Freunde hatten bei der Gerichtsverhandlung für mich unter Eid ausgesagt. Da der Richter uns nicht glaubte, wurde gegen sie ein Meineid Verfahren eingeleitet.
Die Anwälte meiner Freunde sind unterschiedlicher Meinung über das Strafmaß. Alle 3 haben keine Vorstrafen o.ä. Alle wollen bei der Verhandlung den Meineid zugeben und gestehen.
Das sie mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen ist klar aber wie wahrscheinlich ist es, dass sie diese auf Bewährung kriegen? Die Anwälte sind da unterschiedlicher Meinung.
Hoffe jemand kann mir helfen!!?
Danke!
Meineid - welche Strafe?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Mindestrafe liegt bei einem Jahr, vergl. § 154 StGB
. Diesbezüglich kann es auch kaum unterschiedliche Meinungen geben, erst Recht nicht von Anwälten.
Wenn es keine Vortrafen gibt, dann sind die Chancen auf Bewährung recht gut.
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"justice"
Bei der Mindeststrafe sind sich alle auch einig.
Es geht mehr um die Verhängung von Bewährung oder nicht! Dort gab es unterschiedliche Meinungen!
Wir haben natürlich Angst das es nicht auf Bewährung ausgesetzt wird! Man liest sehr unterschiedliche Dinge.
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Eine Freiheitsstrafe kann bis maximal 2 Jahre zur Bewärhung ausgesetzt werden. Ist die Frage höher als 2 Jahre, fällt Bewährung von vorne herein aus.
Ob hier eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren im Raum steht, kann nicht beurteilt werden, wenn man die Einzelheiten des Falls nicht kennt. Es ist aber einigermaßen unwahrscheinlich....
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"justice"
Hi,
wie alt sind denn die Freunde? Im Jugendstrafrecht gilt nämlich die Mindeststrafe von einem Jahr nicht.
Gruß vom mümmel
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Die Frage nach Bewährung ist von der Sozialprognose abhängig. Und die kann für jeden Deiner Freunde anders ausfallen.
Sollte einer von denen schon einmal wegen Meineids vorbestraft sein, kann ich eine Freiheitsstrafe OHNE Bewährung garantieren.
Ein nicht vorbestrafter bekommt mit allergrößter Wahrscheinlichkeit Bewährung.
Im Übrigen kommt es auf die Zahl und die Art der Vorstrafen an. Ein "Gewohnheitskrimineller" kann kaum auf Bewährung hoffen.
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Danke für eure Antworten.
Meine Freunde sind zwischen 23 und 26, also zählt dort keine Jugendstrafe mehr. Vorbestraft ist keiner von ihnen und frühere Verfahren gegen sie gab es auch nicht!!
-- Editiert am 29.03.2010 00:16
Dann ist Bewährung sehr wahrscheinlich.
Wie beründet denn der Anwalt, der "ohne Bewährung" für möglich hält, diese Einschätzung???
Zitat:
ich wurde letztes Jahr wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Tja, schlechtes Geschäft für die Freunde. Vielleicht hätte man die KV gestehen sollen und die Freunde hätten 3/4 der Geldstrafe übernommen statt einen Meineid zu begehen (zumal ein Richter vor der Vereidung meißt schon erkennen läßt, ob den Zeugen glaubt oder nicht - insofern hätte man noch bei der "uneidlichen Falschsaussage" bremsen können). Wären alle Beteilgiten besser bei gefahren. Die Kollegen sind nun vorbestraft (das Führungszeunis ist min. für die nä. 3 Jahre im A*sch) und schleppen die nächsten 2-3 Jahre Bewährung mit sich rum.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 29.03.2010 17:05
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