Meine Nachbarin lässt meine kinder nicht in ruhe

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Julia080984
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Nachbarin lässt meine kinder nicht in ruhe

Hallo zusammen,
ich bin neu hier aber ich weis keinen rat mehr meine Nachbarin 74 belässtigt meine kinder weil sie ganz genau weis das ich an die decke gehe wenn sie meine kinder beschimpft ich weis echt nicht mehr was ich noch machen soll mein anwalt tut nichts nur weil sie schon mal in der geschlossenen war sie wird als unzurechnungsfähig da gestellt bitte ich brauche ganz ganz dringend hilfe.

ich bedanke mict jetzt schon mal im vorraus.

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Julia080984):
ich brauche ganz ganz dringend hilfe

Ja, dann spende ich gerst mal spontan ein paar ,,,,, und ein paar .....



Zitat (von Julia080984):
wenn sie meine kinder beschimpft

Und da macht Sie jetzt wie genau?



Zitat (von Julia080984):
das ich an die decke gehe wenn sie meine kinder beschimpft

Das kann man sich abgewöhnen, notfalls mit externer Hilfe. Auch im Sinne der Kinder.



Zitat (von Julia080984):
mein anwalt tut nichts nur weil sie schon mal in der geschlossenen war sie wird als unzurechnungsfähig da gestellt

Wenn schon der Fachmann keine Möglichkeit sieht, was genau erwartet man dann von Laien?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

wenn die nachbarin 74 wirklich psychisch krank ist dann kann man nichts machen das gehört dann zum allgemeinen lebensrisiko eine einweisung in die psychiatrie erfordert selbgefährdung oder fremdgefährdung es reicht nicht aus wenn andere bewohner sich "nur" belästigt fühlen das beste wird sein wenn sie ihren kindern beibringen dass die nachbarin 74 so krank ist dass sie gar nicht weiß was sie tut auch kinder können lernen die nachbarin 74 zu ignorieren es liegt an ihnen als elternteil dies ihren kindern zu vermitteln

Mensch, ich hätte nicht gedacht, dass es so schwer ist, einen Beitrag ohne Zeichensetzung und ohne Groß/Kleinschreibung zu verfassen. Ich muss da wohl noch üben ... :)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

@Julia080984: Falls die Nachricht meiner Vorschreiber nicht angekommen ist, hier eine Übersetzung. Es investieren hier einige Forenschreiber Zeit, um Fragestellern zu helfen. Das Mindeste, was man von den Fragestellern erwarten darf, ist, dass sie ihre Fragen sorgfältig formulieren. Dazu gehören auch Satzzeichen, Groß-/Kleinschreibung und solche Dinge. Eine hingerotzte Frage läd nicht dazu ein, viel Zeit in eine Antwort zu investieren.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Na gut:
Ihr Anwalt hat recht. Wenn die nachbarin wirklich psychisch krank ist, kann man nichts machen. Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, eine psychisch kranke Person als Nachbar zu haben. Eine Zwangeinweisung in die Psychiatrie kommt nur in Frage, wenn Selbstgefährdung (= Selbstmordgefahr) oder Fremdgefährdung (= Gefahr von Mord oder Körperverletzung) vorliegt. Die Tatsache, dass sich Nachbarn belästigt fühlen, reicht bei Weitem nicht aus. Auch dann nicht, wenn die Belästigung massiv ist.
Da hilft nur, dass Sie Ihren Kindern beibringen, dass die Nachbarin krank ist, und nicht weiß was sie tut. Auch Kinder können lernen, Nachbarn zu ignorieren. Es ist Ihre Aufgabe als Mutter, dies Ihren Kindern zu vermitteln.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

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