Hallo haben eine Frage mein sohn ist seit einer Woche im heim da wir ständig unter grossen Druck so entschieden. Das er gleich dort hin musste vom Jugendamt aus. Es besteht keine Gefährdung. Er ist 9 Jahre und wir waren bis zum Schluss bis immer noch überzeugt das eine andere Hilfe angemessener ist für ihn. Nur hat das Jugendamt keine Kenntnisse mehr davon genommen. Möchte mein sohn jetzt wieder raus holen wollte wissen ob das einfach so geht ohne grosse probleme
Mein sohn ist seit einer Woche im heim untergebracht
8. Januar 2017
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Frage vom 8. Januar 2017 | 12:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein sohn ist seit einer Woche im heim untergebracht
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#1
Antwort vom 8. Januar 2017 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (38389 Beiträge, 13988x hilfreich)
Das kann man so nicht sagen. Ganz einfach jetzt mal Nachfolgendes: wenn Ihr nicht einverstanden seid mit der Unterbringung, dann muss das Familiengericht entscheiden. Also, entweder, das Jugendamt oder aber Ihr stellt einen Antrag beim Familiengericht.
wirdwerden
#2
Antwort vom 8. Januar 2017 | 14:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wollte das so klären ohne Gericht
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#3
Antwort vom 8. Januar 2017 | 15:11
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatWollte das so klären ohne Gericht :
das wird nichts.
Kein Kind wird in Deutschland "einfach so" ins Heim gesteckt. Da muss vorher schon einiges mehr gelaufen sein.
ZitatDas er gleich dort hin musste vom Jugendamt aus. :
Das war ja sicherlich nicht der erste Kontakt mit dem Jugendamt.
ZitatEs besteht keine Gefährdung. :
Das sieht das Jugendamt offensichtlich anders.
Zitatwir waren bis zum Schluss bis immer noch überzeugt das eine andere Hilfe angemessener ist für ihn. :
Das Jugendamt ist zu einem anderen Ergebnis gekommen. Und da Heimunterbringung sehr teuer ist, wird es sich das genau überlegt haben.
#4
Antwort vom 8. Januar 2017 | 16:51
Von
Status: Unbeschreiblich (38389 Beiträge, 13988x hilfreich)
Teil dem Jugendamt mit, dass Du mit der Unterbringung nicht einverstanden bist, dann muss das Amt binnen drei Tagen zum Gericht gehen, oder geht selbst zum Gericht. Jedenfalls ist beim Auseinanderklaffen der Vorstellungen von Sorgeberechtigten und Jugendamt eine gerichtliche Entscheidung angesagt.
wirdwerden
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