Hallo,
meine Frau will sich scheiden lassen.
Wir haben keine Kinder und kein Wohneigentum.
Wir sind beide berufstätig und verdienen annähernd gleich (beide Steuerklasse 4)
Ich (der Mann) habe etwas angespart: ca. 20 Tsd. Euro auf meinem Sparbuch.
Frage: Kann es sein, dass meine Frau rechtlich gesehen Anspruch auf dieses Geld hat? P.S. Über die Sachwerte sind wir uns einig....Und meine Frau hat nicht soviel Bares.
Danke im Voraus
Mein Geld auch für die Frau nach der Scheidung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Thomas,
quote:
Kann es sein, dass meine Frau rechtlich gesehen Anspruch auf dieses Geld hat?
Ja, so ziemlich genau auf die Hälfte. Genau wie du auf die Hälfte ihres Angesparten.
Denn das Geld wurde in Ehezeiten angespart, da gibts kein *dein* und *mein*, sondern nur *unser*.
Ich gehe davon aus, dass ihr in einer Zugewinn-Gemeinschaft lebt?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Hallo Thomas,
ergänzend zu Loddars Antwort: In den Zugewinn fallen auch noch andere Dinge, als Angespartes, z. B. Lebensversicherungen, Auto. Grob gesagt, stellt man Anfangs- und Endvermögen der Eheleute gegenüber und berechnet den jeweiligen Zugewinn. Der der mehr hat, muss ausgleichen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Rahmen eines - notariellen!! - Scheidungsfolgevertrags auf Versorgungs- und Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt gegenseitig zu verzichten. Darin kann man auch noch die Aufteilung der Sachwerte schriftlich und für beide verbindlich fixieren. Ich kann das nur empfehlen!
Grüße
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Hallo Leute,
hängt die Beantwortung dieser Frage nicht auch davon ab, ob ein Ehevertrag besteht oder nicht?
Außerdem gilt das Teilen doch auch nur dann, wenn die Ehe über einen gewissen Zeitraum bestand, oder?
Grob gesagt, stellt man Anfangs- und Endvermögen der Eheleute gegenüber und berechnet den jeweiligen Zugewinn. Der der mehr hat, muss ausgleichen
Ich denke das ist das Wesentliche, wenn man es auf die Dauer der Ehe bezieht, oder?
Aber am sinnvollsten ist es , wenn ihr beide euch einigt und dann das Ergebnis schirftlich fixiert.
Gruß
Uwe
Kannst mal sehen kleiner, in welchem rechtlichen Rattenloch "Deutschland" wir leben. Der Anspruch auf Aufrechterhaltung des Lebensstandarts gilt eben nur für die armen unterdrückten Frauen.
Gruss,
opfer xyz
Und was, @Opfer,
hat eine Zugewinn-Teilung mit der Aufrechterhaltung des Lebensstandards zu tun?:(
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Nix, Loddar, nix, aber ein bisschen Stänkern kommt immer wieder gut .
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