Mein Ex-Chef zahlt schriftl. vereinbarte Abfindung nicht!!

24. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dunja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Ex-Chef zahlt schriftl. vereinbarte Abfindung nicht!!

Nachdem ich fristgerecht gekündigt wurde, versprach mein Ex-Chef eine Abfindung. Dies wurde schriftlich durch eine Standardaufhebungsvereinbarung fixiert. Laut Vereinbarung sollte diese Abfindung zeitgleich zu meinem letzten Gehalt gezahlt werden. Datum zu dieser Zahlung war der 31.08.2003. mein letztes Gehalt wurde überwiesen - die Abfindung nicht. Auf Anfrage weicht mein Ex-Chef aus und behauptet frech, das Geld sei überwiesen, was allerdings nicht der Fall ist. Sprich: Er lügt. da mir das alles sehr dubios erscheint und ich panik bekomme, dass ich das Geld nie sehen werde, brauche ich einen Rat, welche Schritte ich eingehen kann und welche Unterlagen sowie welches Wissen ich benötige. Was kann ich tun? Was muss ich bei der Auswahl eines Anwaltes beachten? Wieviel kostet im Schnitt ein Anwalt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirk26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Dunja!

Wenn es einen Aufhebungsvertrag gibt, in dem eine Abfindung vereinbart wurde, hast Du einen vertraglichen Anspruch gegen Deinen Ex-Chef.
Das die vereinbarte Abfindung nicht gezahlt wurde, läßt sich relativ einfach über die Kontoauszüge (die Buchungsvorgänge) Deines Girokontos nachweisen.
Im Übrigen bist aber nicht Du beweispflichtig, sondern Dein Chef muß Dir beweisen, daß er die Abfindung gezahlt hat.

Sobald Du Deinem EX-Chef mitteilst, daß Du die Sache gerichtlich klären lassen willst, wird er zahlen, weil er natürlich wissen wird, daß er in einem Arbeitsgerichtlichen Verfahren bei dieser eindeutigen Sachlage nicht gewinnen kann.
Zahlt er nicht, schaltest Du einen Anwalt ein. Das muß nicht zwangsläufig ein Spezialist für Arbeitsrecht sein, da in Deinem Fall der Sachverhalt eindeutig und "einfach" ist.

Zu den Kosten kann ich nur soviel sagen: die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert, also der Höhe Deiner Abfindung.
Du kannst auf jeden Fall besser einen Anwalt nehmen und die Abfindung einklagen, als ganz auf die Abfindung zu verzichten. Einen gewissen Anteil Deiner Abfindung wirst Du allerdings als Anwaltskosten einplanen müssen. Aber wie gesagt: das ist allemal besser als gar nichts zu bekommen.

Ich denke allerdings, daß es soweit nicht kommen wird, wenn Du deinem Chef unmißverständlich klarmachst, daß Du dich nicht weiter hinhalten läßt und daß Du, falls Du innerhalb von 3 Tagen das Geld nicht hast, gerichtliche Schritte einleiten wirst.

Wichtig ist allerdings, daß Du damit nicht noch wochenlang wartest, denn Dein Chef versucht hier anscheinend eine "hinhaltetaktik" zu fahren.
Und denk auch daran, die Verzugszinsen auf die Abfindungssumme zu fordern. Die stehen Dir nämlich gesetzlich zu.

Also: mach was draus --- Du kannst nur gewinnen!!!
Gruß Dirk



2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Dunja.


Kostengünstiger kommst Du weg, wenn Du Dir einen Mahnbescheid besorgst. Bekommt man in Papiergeschäft.
Einfach ausfüllen und an das zuständige Arbeitsgericht schicken.
Wenn Du ankreuzt: Im Falle eines Widerspruches gerichtliche Verhandlung: ja, kommt es sowieso zur Verhandlung vor dem Gericht.
Reagiert Dein Ex-Chef gar nicht, bekommst Du einen Vollstreckbaren Titel. Mit diesem kannst Du beim zuständigen Amtsgericht (kostet eine geringe Gebühr) Vollstreckung betreiben: Kontopfändung, Eintragung im Grundbuch etc.

Habe ich ausprobiert, aber dauert so seine Zeit (ich habe Drei Monate Geduld aufbringen müssen) Hat sich aber gelohnt.

Bye

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dunja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Dirk, hallo wiland!
Vielen lieben Dank für eure Nachrichten! BEIDE haben mir sehr geholfen.
Drückt mir die Daumen, dass ich bald mein Geld bekomme! ;-)

Auf dann!

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