Mein EX Mann zahlt nicht mehr!

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tinaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein EX Mann zahlt nicht mehr!

Liebe Teilnehmer hier im Forum
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bitte.

Mein EX Mann hat die Unterhaltszahlungen für meinen Sohn eingestellt!

Hier erst einmal wie sich das ganze verhält:

Mein Sohn ist im Dez.2007 18 Jahre geworden.
Er geht in eine Berufsfachschule.
Mein EX hat die ganze Zeit Unterhalt bezahlt, nur jetzt ist der Unterhalt ausgeblieben.
Ich bin wieder verheiratet und habe einen weiterem Sohn.
Mein EX ist auch verheiratet und hat zwei Kinder.

Meinen Ex habe ich angesprochen und er hat gesagt das er jetzt keinen Unterhalt an mich zahlt.
Ich habe ihm gesagt das mein Sohn weiter zur Schule geht und er muß bis 21 zahlen
Er verweigert es aber.

Was soll ich jetzt machen?
Muß ich jetzt zum Anwalt?

Wie haben nicht so viel Geld, so das wir auf den Unterhalt verzichten können.

Ich bin auch überzeugt das mein EX mir immer zu wenig bezahlt hat.!
Er Verdient so viel, er hat 2900 Euro.
Da kann er doch bestimmt Unterhalt bezahlen
Gruß
Tina

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Gehen sie doch zum Jugendamt die berechnen das ganze, was 2900 Euro brutto oder netto.
Gibt es einen Titel ? Wenn nein Pech gehabt !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Tinaa,

ab Volljährigkeit ändert sich so einiges...

Nicht nur der Vater ist zu Bar-Unterhalt verpflichtet, sondern auch die Mutter.
Um die Ansprüche kümmern musst nicht du dich, sondern Sohnemann selbst. Die Zahlungen sollten aufs Konto des Sohnes erfolgen.
Beim Besuch einer Berufsfachschule müsste die Privilegierung entfallen, so dass die Ehefrau und die Kinder deines Ex vorrangig zu bedienen wären.
Hat der Sohn Bafög beantragt? Das mindert den Unterhaltsbedarf, ebenso wie das Kindergeld, das du noch beziehst??

Ein Titel besteht nicht?

Schau mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php


Grüßle

Na Haselstrauch,

wieder auf der *schnellen Welle* unterwegs... :neck:



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 02.01.2008 16:02:28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tinaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an euch

zu chavah:
Es ist eine Berufsfachschule. Mein Sohn hat keine Lehrstelle bekommen und hier ist er über die ARGE untergekommen.

zu 1968alex:
2900 netto.
Es gibt keinen Titel.
Wir haben uns mündlich vereinbart.


Was ist den mit der Vergangenheit?
Er hat meiner Meinung zu wenig bezahlt

Gruß
Tina

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jpeter
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo Tina

nach dem was ich hier im Forum gelernt habe, wirst Du wohl leer ausgehen.

Ich kann dich verstehen das dir jetzt geld fehlt, aber auch für die Vergangenheit ist nichts mehr drin.

Vieleicht solltest du deinen Sohn mal zu seinem Vater gehen lassen, ich kann mir gut vorstellen das er ihn freiwillig unterstützen würde.
Glaube mir, ich spreche da aus eigener Erfahrung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.881 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen